Leider habe ich Ihnen eine falsche Zählernummer gemeldet. Unverzüglich nach Bekanntwerden melde ich dies und Ihr Mitarbeiter teilte mir im Mai telefonisch mit, dass die einzige Lösung eine Vertragsauflösung inkl.
Stornierung aller gezahlten Beträge sei.
Dieser Bitte kam ich unverzüglich nach und bis heute haben Sie mir das ausstehende Geld.
(jegliche Zahlungen, die ich jemals an Sie geleistet habe) nicht überwiesen.
Die acht Wochen gemäß 40c Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind schon längst verstrichen.