Vom 19.09.2021 bis zum 31.10.2023 war ich bei Ihnen Gas-Kunde.
Die letzte Jahresabrechnung habe ich am 21.09.2022 für den Zeitraum 19.09.2021-26.08.2022 erhalten.
Trotz mehrmaliger Aufforderung sind Sie bis zum heutigen Datum Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen, innerhalb von 6 Wochen eine Abschlussrechnung zu erstellen.
Die Rechtslage ist eindeutig und alle Daten sind bekannt.
Ich fordere Sie daher letztmalig auf, bis zum 21.04.2024 eine Abschlussrechnung zu erstellen und die Auszahlung des Guthabens zu veranlassen.