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Ich habe vier Kinder, zwei davon über 18, die sich noch in Schulausbildung befinden. Die 19jährige hat eine Schwerbehinderung mit den Buchstaben H, G und B und einen Grad von 80.

All dies habe ich inzwischen mehrmals schriftlich bei der Familienkasse eingereicht, zusätzlich die Aufnahmebescheinigung des Berufskollegs, welches meine Tochter ab August besuchen wird. Trotzdem kamen immer wieder Aufforderungen, ich solle eine Schulbescheinigung einreichen.

Die Schulbescheinigung gibt es aber erst mit Schulbeginn, auch dieses ist der Familienkasse bekannt. Trotzdem haben die und das ohne vorherigen Bescheid einfach das Kindergeld für meine schwerbehinderte Tochter gestrichen.

Ich habe da heute angerufen und denen eine Frist bis nächste Woche gesetzt, das Kindergeld zu überweisen, ansonsten werde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben.





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