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Information aus dem Internet wurde dafür genutzt, einen ungewollten Vertrag unterzujubeln.

Heute erhalte ich beigefügte Rechnung, die ohne einen Vertrag abzuschließen, mir zugeschickt wurde. Meine Frau hatte im Internet diese, ihres Erachtens, interessante Seite angesehen und nun dies.

M. E. ist dies kein ordnungsgemäßes kaufmännisches Verhalten, da Verträge nur im beiderseitigen Einverständnis abgeschlossen werden können. Das darin aufgeführte Widerspruchsrecht ist eine Farce, da ja auch kein Vertrag zustande gekommen ist. Dieser wäre nur in Kraft, wenn auch eine schriftliche Bestätigung des Vertrages erfolgt wäre.

Wie sollte man sich, erst einmal ohne Anwalt, verhalten?

Für eine kurze Info besten Dank im Voraus.





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