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Sehr geehrte Mitarbeiter bei tchibo,

2010 hatten Sie eine Aktion mit posterXXL im Internet. Da ich schon jahrelang Kunde bei Ihnen bin und immer zufrieden gewesen bin, habe ich mir dieses Angebot angeschaut - nichts bestellt!

Ende November 2011 erhielt ich eine Mahnung per E-Mail von Poster XXL. Hier wurde angegeben, dass ich über Tchibo einen Gutschein über 19,90 € erworben hätte, den ich noch nicht bezahlt habe (die Nummer: DR-a9196-33209).

Es wäre die "letzte Mahnung", schrieb man, in der behauptet wurde, ich hätte mich auf die Mitteilung vom 16.11.2011 nicht zurückgemeldet. (Diese Mail ist wohl in meinem SPAM-Ordner gelandet.) Jedenfalls fordert man entweder die Zahlung von 19,90 € oder man würde die Forderung fallen lassen, wenn ich bis zum 07.12.2011 eine weitere Bestellung mit einem Mindestbestellwert von 30,00 € aufgeben würde. Was ist das denn für einen „Dummfang”?

Auf diese E-Mail antwortete ich direkt mit einem Widerspruch und bat um Prüfung der Unterlagen. Es kam keine Antwort mehr. Dafür kam Post vom INKASSO-Büro aus München und nun beschränkt sich die Forderung bereits auf satte 65 €.

Was sind das denn für Methoden? Ich habe von Poster XXL nie eine Leistung bezogen! Da ich hier im Forum genau das Gleiche gelesen habe, scheint das ja eine billige Masche von posterXXL zu sein, ihre Finanzen aufzubessern.

Firmen-Antwort von: posterXXL AG
Abteilung: Customer Care Center

Sehr geehrter posterXXL-Kunde,

vielen Dank für Ihren Beitrag auf ReclaBox.

In Kooperation mit Tchibo haben wir Ihnen einen Gutschein für eine Individuelle Foto-Platte (Forex) oder einen Individuellen Tischkalender (Postkartenkalender XL) angeboten. Hierfür haben Sie Online bei Tchibo im Rahmen der Gutscheinbestellung den Kauf auf Rechnung für die Bezahlung des Gutscheins gewählt. Der kostenpflichtige Gutschein und die Rechnung zum Gutschein wurden Ihnen per E-Mail zugestellt.

Bei Bestellung der Fotoplatte oder des Postkarten-Tischkalenders haben Sie die Versandkosten gezahlt. Wir möchten Sie daher bitten, den noch offenen Betrag für den Erwerb des Gutscheins zuzüglich evtl. weiterer ausgewählten Leistungen zu zahlen.

Da wir unsere Forderung bereits an unser Inkassounternehmen übergeben haben, möchten wir Sie hiermit bitten, direkt mit der Firma Creditreform in Kontakt zu treten. Nutzen Sie hierzu folgende Kontaktdaten:

Creditreform München
Tel: 0 89 / 18 92 93-930
inkassomuenchen.creditreform.de

Sollten Sie weitere Fragen haben, so bitten wir Sie, sich per E-Mail unter careposterxxl.com an uns zu wenden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen,
posterXXL AG
Customer Care Team

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Das kann doch alles nicht sein, zu mal ich mich nicht erinnern kann, dass irgendwo stand, dass man den Gutschein kaufen muss.

Bitte helfen Sie mir bei dieser Angelegenheit, beim INKASSO-Büro habe ich bereits Einspruch erhoben, aber darum muss sich doch posterXXL kümmern und nicht ich, oder!

Mit freundlichen Grüßen

Annette Aksüt





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