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Angebliche Markenrechtsverletzung bei privaten eBay Auktionen. Folgendes Fax habe ich der LEGO Rechtsvertretung heute zugesendet!

Sehr geehrter Herr Dr. K. (Rechtsanwalt bei Hoganlovells)

Ich wende mich an Sie, da Sie laut eines Artikels auf Ihrer Homepage im Jahr 2009 bei einer Veranstaltung Ihres Unternehmens offenbar zu aktuellen Markenrechtsurteilen referiert haben und mir deshalb als geeigneter Ansprechpartner erscheinen.

Mit dieser Nachricht bitte ich um kurze Erläuterung, weshalb Ihr Unternehmen, vertreten durch enforcement@hoganlovells.com meine Auktionen bei eBay hat löschen lassen.

Es handelt sich dabei unter anderem um folgende Auktionen:

150948279869 - ♥ MEGA 750 Teile Feuerwehr Baukasten Lego kompatibel von Best Lock NEU OVP ♥

150948286205 - ♥ 2 Pakete Ligao >500 Teile Ritterburg Baukasten Lego kompatibel NEU OVP ♥

150948286545 - ♥ 2 Pakete Ligao >500 Teile Ritterburg Baukasten Lego kompatibel NEU OVP ♥

150948294208 - ♥ MEGA 750 Teile Feuerwehr Baukasten Lego kompatibel von Best Lock NEU OVP ♥

Ich bin ein kleiner privater eBayer und stelle nicht regelmäßig Baustein-Sets zur Auktion ein!

Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um Ligao bzw. Best Lock Bausteine handelt. Der Vergleich muss an der Stelle erlaubt sein, auf die Kompatibilität zu Legosteinen hinzuweisen, so wie ein Verkäufer von Autoteilen den expliziten Vergleich zu Markenteilen herstellen darf, z. B. "Auspuff passt für Seat Ibiza" o. ä.

Laut meiner Internetrecherchen hat der LEGO Konzern keinen Markenschutz mehr, wenn es um die Bezeichnung/Beschreibung von Bausteinen als "Legosteine" geht! Lediglich das Firmenlogo und die Marke LEGO (ausdrücklich in Großbuchstaben geschrieben!) unterliegen dem Markenrecht.

Demnach dürfte man auch die "Nachmacher-Bausteine" als Legosteine bezeichnen? ODER? Die Bausteine als "Lego" zu bezeichnen ist quasi allgemeiner Sprachgebrauch und somit NICHT gesondert geschützt. Ebenfalls bin ich der Meinung, dass eine eBay Kategorie frei wählbar ist und nicht von einem Markeninhaber geschützt sein kann.

In der Artikelbeschreibung steht ebenfalls, um welche Hersteller es sich bei meinen Artikeln handelt! Ebenfalls habe ich ausdrücklich geschrieben, dass die Spielsteine zwar baulich kompatibel mit dem Original Lego seien, dies jedoch auf die tatsächliche Qualität keine Aussagekraft besitze.

Ich möchte hiermit explizit auf Ihre selbst erstellten "Fair Play" Regeln hinweisen. Ich empfinde das Löschen meiner Auktionen, deren Einstellen viel Zeit in Anspruch genommen haben, NICHT gerade als Fair Play, sondern als übertriebene Reaktion und unangemessenes und auch als NICHT rechtmäßiges Ausüben einer Machtposition, was ich so nicht stehen lassen möchte, da ich einen für MEINE Verhältnisse hohen Schaden erleide, wenn ich die Artikel nicht privat verkaufen kann.

Ich habe zwei kleine Kinder, für die ich ggf. auch gerne ORIGINAL LEGO CITY von dem Erlös gekauft hätte. Aber mit einer solchen Enttäuschung, wie ich Sie mit Ihrer bisherigen Reaktion erfahren habe, muss ich meine Weihnachtseinkäufe jetzt und in Zukunft überdenken.

Daher bitte ich Sie mit dieser Nachricht um eine kurze Stellungnahme. Bitte erörtern Sie kurz die Auswirkungen des Gerichtsurteils des Europäischen Gerichtshofs in dieser Sache und betrachten Sie den Vorgang bitte auch noch einmal selbstkritisch und aus meiner Position.

Für eine Rückmeldung/Rückfragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung!

Mit freundlichem Gruß





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