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Meine Raten betragen 20,90 € im Monat, die ich ein Jahr lang vom Konto einziehen ließ. Am 3. Jan. wurden 46 €ur abgebucht. habe ich sofort zurückbuchen lassen.

Die S-Bank rief mich daraufhin an, es wäre ein Brief an mich nicht zustellbar gewesen, deshalb hat die S- Bank eine Anfrage an die Meldebehörde gestellt, mit dem Ergebnis, daß ich immer noch an der selben Stelle wohne und auch gemeldet bin. Nun verlangt die S-Bank von mir die Gebühren für die Anfrage und die Rücklastschriftgebühren. Durch meine Rückbuchung ist zum Glück auch die Einzugsermächtigung erloschen, deshalb habe ich die Januar- Rate in gleicher Höhe wie immer überwiesen und für die restlichen 300 €ur einen Dauerauftrag in monatlichen Raten von 20,90 €ur eingerichtet. ich denke nicht daran, die Gebühren zu bezahlen, weil ich keinen Fehler gemacht habe. Übrigens konnte mir keiner bei dieser S- Bank sagen, was denn nun in diesem besagten Brief, der nicht zustellbar gewesen sein sollte, drin stand. ich frage mich, warum die S- Bank eine Anfrage an die Meldebehörde stellt, da sie ja meine Telefonnummer hatten und auch jetzt nach der Rückbuchung bei mir angefufen hat.

Nie wieder diese Bank! Miarbeiterin, Fr. S. am Telefon schnippisch und dumm!





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