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Ich bin auch ein LZ-Geschädigter mit der üblichen Masche! Werbeschreiben mit verdeckter unzulässiger Preiserhöhung. Daraufhin mehrmals Widerspruch von mir eingelegt.

Dann die Antwort von LZ:

Sehr geehrter Herr Pfauser,

vielen Dank für ihre Anfrage. Gerne beantworten wir Ihre Nachricht vom 16.12. 2012.

Mit Ihrer Zahlung von 78,66 € haben Sie sich gegen die Preisgarantie entschieden.

Bei der besagten Preisanpassung handelt es sich um eine Preissteigerung, die primär staatlich bedingt ist. Ferner sind auch Marktpreisschwankungen auf dem Energiemarkt verantwortlich, denen wir gerecht werden müssen. Die aktuelle Preiserhöhung fließt von daher vor allem an den Staat. Wir tun alles dafür, die Konditionen für Kunden so günstig wie möglich zu halten.

Bitte beachten Sie, dass die Preisanpassung zum 01.11.2012 Bestand hat.

Die Kalkulation der Löwenzahn Energie GmbH beruht darauf, dass die Nachfrage von zahlreichen Kunden gebündelt wird und dadurch besonders attraktive Einkaufskonditionen ermöglicht werden.

Als Ihr unabhängiger und umweltfreundlicher Energieversorger ist es unser Ziel, ihnen einen optimalen Preis für erneuerbare Energien zu bieten. Löwenzahn Energie GmbH steht dafür, dass umweltfreundliche Energie in Deutschland bezahlbar bleibt. Wie Sie sich sicher vorstellen können, ist die Kalkulation zu einem solchen Angebot ein ausgesprochen komplexer Prozess. Diesen für den Individualkunden offen zulegen und zu erklären bedeutet daher einen hohen Aufwand und gestaltet sich sehr kostenintensiv. Wir bitten deshalb um ihr Verständnis, dass wir Ihnen die Details zur Kalkulationsgrundlage nicht zur Verfügung stellen können.

Aber wir versprechen Ihnen: Löwenzahn Energie GmbH wird auch weiterhin alles dafür tun, Ihre Belieferung zu preiswerten Bedingungen zu gewährleisten. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns den Weg in eine umweltfreundliche Zukunft gehen.

Bei ihrem Tarif handelt es sich um ein Tarifsystem mit verbrauchsgenauer Abrechnung. Ein Minderverbrauch wird über die Jahres- bzw. Schlussrechnung erstattet und ein Mehrverbrauch nachberechnet. Als Grundlage dient die Tarifübersicht auf der Rückseite Ihrer Vertragsbestätigung.

Sie haben mit Ihrem Schreiben der angekündigten Preiserhöhung mit dem Einwand widersprochen, der von uns angebotene Tarif sei gemäß § 315 BGB unbillig. Jedoch ist die Kalkulation der neuen Tarifkonditionen durchaus nach „billigem Ermessen" erfolgt. Zusätzlich müssen wir darauf hinweisen, dass die genannte Vorschrift unsere Preiskalkulation nicht anwendbar ist, da wir nicht, wie Sie annehmen, einseitig den Preis sondern selbstverständlich das Einverständnis des Kunden hierfür voraussetzen.

Als unabhängiger Energieversorger ist Löwenzahn darauf angewiesen, den Strom für Sie als Kunden einzukaufen. lhr Vorteil: Löwenzahn bündelt die Nachfrage von zahlreichen Kunden und erzielt dadurch besonders gute Einkaufskonditionen. Diesen Preisvorteil geben wir gern an Sie weiter.

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Nun auch schon ein Schreiben vom INKASSO IHD bekommen. Werde nun nochmal dem Inkasso und LZ widersprechen. Es kann doch net ihr Ernst sein, eine so hohe Preisanpassung durchzuführen und dann nicht in der Lage zu sein, einem zu beschreiben, wie sich diese zusammensetzt.





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