Startseite > Löwenzahn Energie > gelöste Beschwerde-Nr.: 59922 > Eingabeformular Firmenantwort
Wollen Sie auf diese Beschwerde antworten?

Die Löwenzahn Energie GmbH sandte mir am 15.2.2013 die Abschlussrechnung, d. h. 14 Tage nach Ende der Energieversorgung

Nach mehrmaligen Telefonaten und mehreren E-Mails bzgl. meines Guthabens wurde mir fernmdl. mitgeteilt, dass mit einer Auszahlung in ca. sechs Wochen zu rechnen sei.

Das Guthaben entspricht in etwa einer mtl. Ratenzahlung für meinen neuen Energieversorger.

Die Fa. Löwenzahn Energie GmbH verlangte von mir doch eine pünktliche Zahlung der halbjährlichen Ratenzahlung bereits vier Wochen vor Lieferbeginn. In den Telefonaten wird behauptet, es sei rechtens, erst sechs Wochen nach Rechnungsabschluss ein Guthaben auszuzahlen. Diese Begründung wird dann von selbsternannten Studenten der BWL "hatte ich gerade in einer Vorlesung" bzw. Wichtigtuern mit Beziehungen "der Vater meines Freundes ist Richter und der meint auch" vorgetragen (hallo Frau L. z bei Löwenzahn).

Ich meine gelesen zu haben, dass diese sechs Wochen sich nur auf das Erstellen der Abschlussrechnung bezieht, nicht aber auf die Dauer der Auszahlung?

Obwohl der Betragrelativgering ist (s. o.), erwarte ich die unverzügliche Auszahlung.





Bitte füllen Sie alle Angaben vollständig aus.
Firma / Institution 
Adresszusatz 
Straße und Hausnummer 
Ort  PLZ
Land 
Bereich / Abteilung 
Ansprechpartner 
Position 
Telefon  Fax
Ihre E-Mail-Adresse 
Ja, ich habe die Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!