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Sehr geehrte Damen und Herren,

OHNE BEGÜNDUNG erhalte ich seit 12/ 2012 KEINE Abschlagszahlungen mehr, meine Abschlußrechnung 2012 fehlt auch.

Alle Zählerstände wurden wie von EON gefordert am 31.12.2012 abgelesen und gemeldet. Der Eingang der Zählerstände wurde mit tel. durch den Kundenservice Mitte Januar 2013 bestätigt.

Somit liegen/ lagen zu Jahresbeginn bei EON alle von mir zu liefernden Daten für eine Abrechnung 2012 und Abschlagsplanung 2013 vor.

Seit 12/ 2012 habe ich mind. zweimal pro Monat tel. oder per Mail um Erledigung gebeten. Angeblich gibt es technische Probleme-seit 12/ 2012 bzw. 01/ 2013! Eine Info an Betroffene wäre z. B. nicht schlecht gewesen. Allerdings ist diese Aussage nach fast 5 Monaten ausbleibender Abschlagszahlungen nicht glaubhaft!

Mit FAX v. 09. 04. 13 habe ich EON u. a. aufgefordert die säumigen monatl. Abschläge bis 30.04.13 zu zahlen und künftig pünktlich die monatl. Abschläge weiter zu zahlen.

Zudem bat ich tel. am 10.04.13 um manuelle Einrichtung eines Abschlages, bis jetzt ohne Erfolg.

Nach Ablauf der Frist 30.04.13 sehe ich mich gezwungen, ohne weitere Ankündigung, rechtliche Schritte einzuleiten! Gem. EEG ist EON zur pünktlichen Zahlung verpflichtet!

Durch die ausbleibenden Abschläge bin ich, wie bereits mehrfach tel., per Mail und FAX EON mitgeteilt, in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten (Finanzierung Photovoltaikanlage bei Bank), interessiert wohl keinen?

Wenn ein Verbraucher die Stromrechung nicht pünktlich bezahlt, wird der Strom abgestellt. EON bezahlt nicht, Konsequenzen kann ich leider nicht daraus ziehen. Leider nutzt EON seine Macht aus, der Anlagenbetreiber ist der Dumme, sitzt am kürzeren Hebel und muß sich unnötigen mit dem Netzbetreiber ärgern-von den Verpflichtungen gegenüber der Bank ganz zu schweigen.

Dies ist KEIN Einzelfall (Befragung Bekannte, siehe Internetrecherche)!

Die Politik muß hier schnellstmöglich handeln! Es stehen Existenzen auf dem Spiel! Wenn Gesetze seitens der Netzbetreiber nicht eingehalten werden müssen diese bestraft werden, um Anlagenbetreiber vor dem Ruin zu schützen!





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