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Wer nicht zahlt, ist fein `raus. Denn "Parwise" ist ein "Heiratsmäkler", wie es im § 656 des BGB heißt. Dazu zählen die klassischen Eheanbahnungsinstitute und nach Rechtssprechung des BGH auch "Singlebörsen" und "Partnervermittlungen". Solche Firmen haben nach § 656 BGB kein Recht, das Geld für ihre vermeintlichen "Leistungen" bei Gericht einzuklagen (ähnlich war es früher beim Dirnenlohn).

Also: nichts zahlen, Abbuchungen zurückholen, Mahnungsschreiben von denen selbst oder deren Inkassofritzen ignorieren.

Die gehen nicht zum Gericht und die beantragen auch keinen Mahnbescheid, weil die das BGB auch kennen. Und seit wann gehen Ganoven freiwillig zum Gericht? Und sollten die so frech sein, das doch zu tun: Keine Angst. Jeder gute Anwalt lacht sich tot über die.

Und weiter: Einzugsermächtigungen müssen eigenhändig unterschrieben sein. Ein Klick auf irgendeinen Link bei den Betrügerseiten von Parwise gelten nicht als Einzugsermächtigung.

Kündigung nur per Brief, wenn man bei diesen Vögeln einen "Probenichtsnutz" für 14 Tage abgeschlossen hat? Lachhaft! Wenn diese Blödies es akzeptieren, das man Verträge dort nur per E-Mail schließt, kann man auch per E-Mail kündigen (AG Hamburg, Az.: 312 O 412/12).





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