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Ich habe im Oktober 2014 einen Versicherungsschaden meiner Versicherung gemeldet, es war ein Kellereinbruch und habe dies auch zur polizeilichen Anzeige gebracht, ich habe alle erforderlichen Unterlagen der Versicherung übergeben.

Die Versicherung hat die polizeilichen und gerichtlichen Unterlagen angefordert.

Nach mehrmaligen Anrufen bei der Versicherung wurde ich bisher immer vertröstet und das geht jetzt schon Monate so. Mir wurde telefonisch immer mitgeteilt, dass noch Akten angefordert werden müssen, obwohl diese doch schon zur Bearbeitung vorlagen. Mir persönlich kommt es so vor, als ich mit der Begleichung des Schadens bzw. Auszahlung von der Versicherung hingehalten werden.

Ich erwarte von der OVAG endlich eine Stellungnahme.

aktuelles Schreiben vom 18.06.2015 an die Versicherung:

Sehr geehrte Frau Wilhelmi, sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen bereits bekannt ist, habe ich im Oktober 2014 einen Kellereinbruch gemeldet und Ihnen alle Unterlagen zugesendet.

Am 24.04.2015 wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass die Gerichtsakte bei Ihnen am 22.04 2015 eingegangen sei und der Fall zur Bearbeitung weiter geleitet wurde.

Nachdem ich am 20.05.2015 wiederholt über den Bearbeitungsstand nachfragte, wurde mir mitgeteilt, dass noch keine Akte (welche Akte wurde mir nicht mitgeteilt!) vorliegt.

Auf telefonischer Nachfrage am 17.06.2015, bekam ich die Auskunft, dass die Polizeiliche Akte nochmals angefordert wird, zur weiteren Bearbeitung.

Hier frage ich mich allerdings, in wie weit Sie noch Akten zur Bearbeitung anfordern wollen, obwohl mir telefonisch mitgeteilt worden ist, dass nach dem die Gerichtsakte zur Bearbeitung vorliegt der Fall dann abgeschlossen werden kann.

Des Weiteren habe ich auf das Schreiben vom 02.06.2015 von Ihnen noch keine Stellungnahme bzw. Antwort erhalten. Wie im Schreiben vom 02.06.2015 angekündigt, werde ich nun mein Anliegen der Öffentlichkeit übergeben, da es für mich unverständlich ist, dass mir mehrmals gesagt wird, dass irgendwelche Akten zur Bearbeitung angefordert werden müssen, mal liegen diese schon vor und dann liegen diese doch nicht vor. Es ist auch nicht nachvollziehbar warum die Polizeilichen Akten und/oder Gerichtsakten mehrmals angefordert werden müssen, obwohl diese schon zur Bearbeitung und Einsicht bei Ihnen vorlagen.

Ich fordere Sie hiermit auf, mich unaufgefordert über den aktuellen Bearbeitungsstand zu informieren und mir schriftlich mitzuteilen, und wann der Fall zum Abschluss kommt, damit der Versicherungsschaden Ihrerseits beglichen werden kann.





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