1187 Views | 04.10.2015 | 19:48 Uhr
geschrieben von Simon Kirch

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (München)

O2 bucht verbotenerweise und ungerechtfertigt vom Konto ab

Günzburg den 29.09.2015

SCHLAGWORTE

Sehr geehrte Damen und Herren der Reclabox,

ich habe dasselbe Problem mit O2, wie schon andere hier angegeben haben. Ich habe Anfang September 2015 eine Rechnung erhalten, in der mir ein angeblich nicht zurückgesendeter Router in Rechnung gestellt wurde.

Ich nahm sofort telefonisch Kontakt auf. Dabei wurde ich gebeten, den Rücksendeschein O2 zukommen zu lassen. Das habe ich mittlerweile 4x per Fax und 1x per Brief gemacht. So oft, weil ich zwischendurch im O2-Chat erfahren hatte, dass es evtl. gar nicht um den zuletzt zurückgesendeten Router (07/2015) geht, sondern den, welchen ich im Mai 2014 angeblich nicht zurückgesendet habe. Aber wirklich sicher war sich der O2 Angestellte auch nicht, denn die reden ja nur von fehlenden Seriennummer. Fehler bei O2 sind ausgeschlossen. Spätestens da war ich argwöhnisch.

Wie es der Zufall so wollte, fand ich auch noch den Rücksendeschein vom 28.05.2014. Da sendete ich den vorherigen Router zurück und laut der damals erfolgten Sendungsverfolgung (ich schaue bei so etwas immer nach) erfolgreich. Diesen Retourenschein ließ ich O2 auch zukommen. Ich widersprach obendrein der Abbuchung der ungerechtfertigten Lastschrift, und erlaubte nur die normale Grundgebühr abzubuchen. O2 ignorierte diese Aufforderung, wie bisher alles, was ich unternommen habe und buchte den Router ab. Ich habe, obwohl ich O2 nachrenne und alles beweise (auch längst verjährte Rücksendungen), nie eine Reaktion von O2 bekommen. Der Eindruck entsteht, dass hier keinerlei Klärung seitens des Telefonunternehmens erwünscht ist. Sich ohne Grund an den Konten der Kunden zu bedienen ist meines Erachtens kriminell.

Und überdies hinaus verstehe ich nicht, wieso man versucht so seine Kunden zu vertreiben und potentielle Kunden abzuschrecken.

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich in eine Klärung bezüglich des Routers einschalten.

Vielen herzlichen Dank

SIMON KIRCH

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Kommentare und Trackbacks (4)


11.10.2015 | 21:55
von Simon Kirch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


07.11.2015 | 11:51
von Simon Kirch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


11.12.2015 | 15:33
von ReclaBoxler-6426544 | Regelverstoß melden
Das Vorgehen von o2/ Telefonica hat System und es wird versucht mit Bauernfängerei einen satten Zusatzgewinn zu erzielen. Ich empfehle auf jeden Fall die Zahlung zu verweigern. Hierfür muss zunächst der Rechnung widersprochen werden. Wenn Du per Lastschrift zahlst, musst Du o2 mitteilen, dass jeder Abbuchung die über die Gebühren hinausgeht, widersprochen wird. Bucht o2 trotzdem ab, so ist das illegal. Du kannst dann die Lastschrift stornieren und nur den unstrittigen Betrag überweisen. Dieses Vorgehen ist vollkommen korrekt. Wenn o2 Forderungen an Dich hat, so muss o2 das auch beweisen. Leider wird jeder der sich den Machenschaften dieses Unternehmens nicht unterwirft, sondern sich auf geltendes Recht beruft, vom System-o2 bestraft. Ich habe vor etwas über einem Jahr mal 50. -€ zu Unrecht abgebuchte Roaminggebühren storniert. Kurz darauf wurde mir der DSL-Anschluß gesperrt. Völlig rechtswidrig. Meine Hinweise auf das Telekommunikationsgesetz und diverse BGH-Urteile, war denen scheißegal. Ich bin rechtsschutzversichert und habe den Fall dann meiner Anwältin übergeben. Nach einiger Zeit hat o2 dann den Schwanz eingezogen. Nicht etwa aus Einsicht, sondern "aus Kulanz", wie es bei denen dann immer heißt.
Auch wenn Du nicht versichert bist, würde ich das dubiose Geschäftsgebahren nicht hinnehmen. Ich empfehle eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur. Das ist sozusagen die behördliche Aufsicht für das Post- und Telekommunikationswesen. Gegenüber der BNA ist o2 auskunftspflichtig und dann können die ja mal erklären, wieso vermisste Geräte teilweise erst nach Monaten oder Jahren angemahnt werden, oder warum dem Kunden ein Rechercheauftrag bei DHL von vornherin unmöglich gemacht wird, weil die Sendungsnummern nicht rausgegeben werden. Das stinkt alles gewaltig zum Himmel.
Der Schlichtungsantrag kostet nix, kann aber einige Wochen dauern. Bitte während der Wartezeit die Kündigungsfrist nicht verschlafen.
Viele Grüße!

18.01.2016 | 11:23
von Peter Häusler | Regelverstoß melden
Einen ähnlichen Vorgang habe ich hier gepostet:
de.reclabox.com/beschwerde/110479-telefonica-muenchen-nichterfuellung-dienstleistungsvertrag-gegenstandslose-mahnungen

Das Aufnötigen von Routern scheint dort System zu haben.



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