451 Views | 16.10.2015 | 14:35 Uhr
geschrieben von Jens Pieper

Deutsche Bahn AG (Berlin)

Durch Störungen den Besuch bei meiner Tochter verpasst

Ich habe durch Störungen an den Weichen der DB den Besuchstermin bei meiner kleinen Tochter verpasst. Es gibt nur einen Termin wochentlich.

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Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: Erstattung von 75% der Preises


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


18.10.2015 | 15:36
von P. Schröder | Regelverstoß melden
75 % ist ein wenig hochgegriffen:

>>25 Prozent Entschädigung ab 60 Minuten Verspätung, 50 Prozent ab 120 Minuten, jeweils bezogen auf den bezahlten Fahrpreis für einfache Fahrt
www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/faq_fahrgastrechte.shtml#1

Aber ein entsprechender Antrag muss gestellt werden und nicht bei der Box reklamiert werden.

www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/faq_fahrgastrechte.shtml#13

06.11.2015 | 18:48
von Jens Pieper noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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