451 Views | 16.10.2015 | 14:35 Uhr
geschrieben von Jens Pieper
Ich habe durch Störungen an den Weichen der DB den Besuchstermin bei meiner kleinen Tochter verpasst. Es gibt nur einen Termin wochentlich.
Meine Forderung an Deutsche Bahn AG:
Erstattung von 75% der Preises
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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>>25 Prozent Entschädigung ab 60 Minuten Verspätung, 50 Prozent ab 120 Minuten, jeweils bezogen auf den bezahlten Fahrpreis für einfache Fahrt
www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/faq_fahrgastrechte.shtml#1
Aber ein entsprechender Antrag muss gestellt werden und nicht bei der Box reklamiert werden.
www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/faq_fahrgastrechte.shtml#13
Beschwerde ist noch nicht gelöst