Durch congstar endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 603 Views | 11.11.2015 | 11:20 Uhr
geschrieben von Lisa K.

congstar GmbH (Kronberg)

Gerichtliches Mahnverfahren congstar gegen mich

Bestell-/Kundennummer: 2205200933

Meine Sim Karte wurde verschickt, ich sollte diese mit Personalausweiskennung in einer Postfiliale abholen, weil ich zum Zeitpunkt der Lieferung nicht zu Hause war.

SCHLAGWORTE

Paket ist nicht angekommen bei der Post, Anruf bei Congstar, "wir melden uns wieder".

Eine Woche später, ich hatte keinerlei Rückmeldung erhalten, habe ich erneut dort angerufen. Bla bla bla, lange Rede kurzer Sinn, meine SIM Karte wurde gestohlen, jemand hat sich am TELEFON im Callcenter als mich ausgegeben und meine Onlineportal Daten ändern können! Dann den PIN eingegeben und fast 1.000€ Umsatz mit der SIM gemacht.

Ich habe Strafanzeige erstattet und alles was in meiner Macht stand.
Congstar droht mir seit letzter Woche mit Inkasso Dienstleister und gerichtlichem Mahnverfahren.

Ich kanns nicht fassen und habe Gott sei Dank einen netten Polizisten bei der Aufnahme gehabt, der mir sagte, dass ich nichts zahlen muss, egal was das Inkasso Unternhemen fordert, sondern nur innerhalb von 14 Tagen auf ein gerichtliches Schreiben antworten muss und wenn hart auf hart kommt, so sieht es im Moment aus, werde ich von CONGSTAR VOR GERICHT GEFÜHRT und ANGEKLAGT.

Ich kann mein Unverständnis und den Ärger gar nicht in Worte fassen.

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Meine Forderung an congstar GmbH: Keine weiteren Mahnungen und Zahlungsforderungen


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (3)


11.11.2015 | 12:52
von So-geht -das-nicht | Regelverstoß melden
Wenn nachweislich eine Benachrichtigung der Post (oder anderer Versandzusteller) vorliegt, das eine Sendung nicht zugestellt werden konnte und diese bei einer Postfiliale zur Abholung deponiert sei, diese dann aber dort nicht vorliegt, ist die Post verantwortlich und haftbar.

18.11.2015 | 11:39
von Lisa K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


02.12.2015 | 16:10
von Lisa K. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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