Startseite > Handel > Möbelhäuser > ROLLER > gelöste Beschwerde-Nr.: 111004
Durch ROLLER gelöste Beschwerde. | 523 Views | 07.01.2016 | 08:13 Uhr
geschrieben von A. Schubert

ROLLER GmbH & Co. KG (Gelsenkirchen-Buer)

Nehmen kaputes Regal nicht zurück

Ich habe bei Roller online ein Regal bestellt, das am 4.12.15 geliefert wurde.

Am nächsten Tag habe ich ausgepackt und festgestellt, daß das Regal erhebliche Mängel (Furnier kaputt, Einlegeböden falsch gebohrt und ausgerissen) aufweisst. Ich habe sofort bei Roller angerufen und den Sachverhalt erklärt und um Rücknahme bzw. Abholung gebeten. Dies wurde mir sofort verwehrt mit dem Hinweis "das geht nicht".

Ich habe daruf bestanden und es geschah wochenlang nichts. Ich habe mich dann per E-Mail an Roller gewandt und da wurde mir mitgeteilt, die Rücknahmefrist sei überschritten und man könne leider das Regal nicht zurück nehmen, sei aber bemüht die Teile zu ersetzen. Ich habe immer wieder daraufhin gewiesen, daß ich das nicht will und bekam stets die gleiche Antwort. Nun sitze ich schon seit 1 Monat hier mit einem defekten Regal und will es nur noch los werden. Nicht einmal das geht.

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Meine Forderung an ROLLER GmbH & Co. KG: Ich will das das Regal schnellstens abgeholt wird.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.01.2016 | 08:13
Firmen-Antwort von: ROLLER GmbH & Co. KG
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

es tut uns sehr leid, dass es bei Ihrer Lieferung leider zu Schwierigkeiten gekommen ist und der Austausch nicht funktioniert hat. Bitte schicken Sie uns Ihre Kaufvertragsnummer per E-Mail an reclaboxroller.de. Wir werden uns dann umgehend mit den Kollegen in Verbindung setzen um das Problem zu lösen.

Viele Grüße

Ihr ROLLER-Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (2)


07.01.2016 | 10:18
von ReclaBoxler-7574956 | Regelverstoß melden
Wichtig ist immer ein schriftlicher Widerruf des Kaufvertrages binnen 14 Tagen.
Per Gesetz geregelt (Fernabsatz) und darf nicht verwehrt (mit wenigen Ausnahmen) werden.

Roller scheint aber einzulenken - scheinbar aber leider erst nach öffentlicher Beschwerde.

05.02.2016 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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