Von primastrom beantwortete Beschwerde. | 267 Views | 31.03.2016 | 13:32 Uhr
geschrieben von Tina Brückner

primastrom GmbH (Berlin)

Rückschaltung trotz Zahlung

Bestell-/Kundennummer: 7890037748

Sehr geehrte Damen und Herren,

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am 06.11.2015 wurde von Ihnen erstmals ein Betrag von 75 € abgebucht, ohne dass ich wusste, dass das wohl nun mein neuer Monatsbeitrag ist… Nun gut…

Am 19.11.2015 erhielt ich dann meine Jahresendabrechnung von Ihnen, die rechnerisch ermittelt wurde und viel zu hoch berechnet wurde.

Daraufhin übersandte ich Ihnen eine E-Mail (30.11.15) mit meinem Stromzählerstand und bat um Zusendung einer korrekten Endabrechnung. Außerdem habe ich Ihnen in dieser E-Mail unserer getroffenen Einzugsermächtigung widersprochen.

Den falsch abgebuchten Betrag von 75 € ließ ich am 04.12.15 zurückgehen, der Betrag wurde mir jedoch gleich am selben Tag wieder abgebucht (2. Mal).

Daraufhin erhielt ich von Ihnen am 08.12.15 eine 1. Mahnung ohne dass auf meine Mail vom 30.11.15 eingegangen wurde.

Am 09.12.15 verfasste ich wieder eine Mail (Ihr Schreiben vom 08.12.15 hatte ich zu dem Zeitpunkt noch nicht vorliegen), mit der Nachfrage, wann ich mit einer Antwort von Ihnen rechnen könne und forderte Sie auf, den zu viel abgebuchten Betrag vom 06.11.15 an mich zurückzuzahlen.

Am 11.12.15 rief ich bei Ihnen an (Hr. M. Damianidis) und habe mitgeteilt, dass ich den neuen Zählerstand mitgeteilt habe und noch keine Rückmeldung, keine korrigierte Endabrechnung und den erneut zu viel abgebuchten Betrag noch nicht erhalten habe. Ich bekam die Antwort, dass es weitergeleitet wird und dass ich eine neue Abrechnung bekomme.

Diesem Telefonat folgte ein Schreiben von Ihnen (17.12.15), dass der Vorgang zur Prüfung in die Fachabteilung weitergeleitet wurde.

Daraufhin wurde wieder von meinem Konto falsch abgebucht (21.12.15) -> 75 € (falsch berechneter monatlicher Abschlag), 99 € (1. Rate der falsch berechneten Nachzahlung) & 15 € Mahngebühren (welche ebenfalls nicht korrekt sind).

Ich rief am 23.12.16 wieder bei Primastrom an (Hr. N. Axel). Ihm teilte ich das Prozedere erneut mit und bekam wieder die Antwort, dass es weitergeleitet wird.

Abermals erhielt ich von Ihnen ein Schreiben (datiert 23.12.15), dass der Vorgang zur Bearbeitung in der entsprechenden Fachabteilung vorliegt.

SCHLAGWORTE

Ich ließ das zu viel und falsch von Ihnen abgebuchte Geld erneut zurückbuchen (28.12.15) und rief am gleichen Tag erneut bei Ihnen an und teilte Herrn N. Axel erneut mit, dass falsche Beträge von meinem Konto abgebucht werden und ich immer noch keine korrigierte Jahresendabrechnung erhalten habe. Wieder lautete die Antwort, dass er dazu nichts sagen könne und es weitergibt.

Am 05.01.16 – oh siehe da – wurde erneut falsch abgebucht (99€ + 75€), was ich natürlich am selben Tag wieder zurückbuchen ließ. Ich bekam auch ein Schreiben vom selben Tag, wo Sie mir mit Abschaltung/Sperrung der Stromversorgung drohen. Ich dachte so bei mir „Gut, die brauchen jetzt noch ein paar Tage, um den Sachverhalt zu klären und das Wirrwarr zu „entwirren““.

Mit Schreiben von Ihnen vom 27.01.16 erhielt ich auch tatsächlich endlich die korrigierte Jahresendabrechnung, woraus sich sogar eine Gutschrift von über 100 € ergab (wer hätte das gedacht) …

Die Freude wärte allerdings nicht lange, denn am 17.02.16 bekam ich ein Schreiben von Ihnen, dass mir die Stromversorgung gesperrt wird inkl. der Zahlung einer Sperrgebühr von 150 €… Ich dachte ja nun, der Vorgang hätte sich erledigt, aber falsch gedacht…

Also rief ich am 22.02.16 bei Ihnen an (Fr. Weilenbrück) und fragte, wie ich das Schreiben verstehen solle. Mir wurde mitgeteilt, dass 3 Monatebeiträge fehlten und ich im Rückstand bin. Ich teilte ihr daraufhin mit, dass die Mahnungen und die Androhung der Stromsperre sich ja auf den Vorgang bzgl. der Jahresendabrechnung bezogen haben und ich bisher noch keine Mahnung oder Kontoaufstellung erhalten habe, dass 3 Monate offen sind. Ich habe ihr mitgeteilt, dass ich die 3 Monate kurzfristig ausgleiche und damit hoffentlich der Vorgang erledigt ist.

Am 23.02.16 überwies ich also die offen stehenden 3 Monate und schrieb auch gleich eine E-Mail mit dem Kontobeleg im Anhang. Abermals habe ich den Vorgang in der E-Mail niedergeschrieben, dass ich bisher keine Mahnungen zu den 3 offenen Monaten erhalten habe, da ja bisher noch gar nicht der Vorgang Ihrer falsch erstellten Jahresendabrechnung geklärt war.

Ich rief am 29.02.16 wieder bei Ihnen an, um sicher zu gehen, dass das Geld angekommen ist. Das Geld war eingegangen, teilte mir Herr N. Axel mit, allerdings MUSS ich die150€ Sperrgebühr trotzdem zahlen, weil es nun mal so ist. Ich teilte ihm wieder mit, dass es ein Fehler von Ihnen war (falsche Jahresendabrechnung, falsch abgebuchte Beiträge usw.). Er meinte nur, dass er da jetzt nichts mehr dran ändern könne. Ich habe ihn darum gebeten, den Vorgang nochmals vom Grund auf zu prüfen, da hier ein großer Fehler unterlaufen ist.

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Durch den von Ihnen aufgebauten Druck und Verängstigung meinerseits, habe ich am 02.03.16 die 150€ mit dem Hinweis „unter Vorbehalt“ überwiesen, da ich wirklich Angst hatte, ohne Strom dazu stehen (ich bin alleinerziehend mit meiner 6jährigen Tochter)! Es ist wirklich unglaublich, wie uneinsichtig und skrupellos Sie vorgehen!

Ohne auf meine Bitte vom Telefonat vom 29.02.16 einzugehen und ohne Rücksicht, dass ich ja nun auch die 150€ überwiesen hatte, erhielt ich am 03.03.16 ein Schreiben von Ihnen, dass Sie mir den Vertrag kündigen und die Rückschaltung an den Grundversorger veranlasst wurde. Außerdem werden mir alle weiteren Kosten, Gebühren und auch die noch ausstehenden Rechnungsmonate bis zum Vertragsende in Rechnung gestellt.

Geht’s eigentlich noch?

Sofern Sie sich nicht gewillt oder in der Lage sehen, diesen Sachverhalt umfassend und endgültig fehlerfrei aufzuklären und / oder die Erfüllung Ihres Vertrages verweigern, werde ich auch ich zu rechtlichen Mitteln greifen und Sie nicht mehr persönlich - und damit für Sie kostengünstig – auf Ihre Fehler hinweisen.

Ich fordere Sie hiermit auf:

- mir die 150 € zurückzuzahlen, da diese unrechtmäßig von Ihnen „ergaunert“ wurden

- die vollständige Aufklärung des Sachverhalts

- Rückgängigmachung der Rückschaltung an den Grundversorger zu Ihren Lasten

- Erfüllung und Einhaltung unseres Vertrages

- eine schriftliche Antwort / Entschuldigung

bis zum 06.04.2016!

Andernfalls sehe ich mich gezwungen, meinerseits einen Rechtsbeistand einzuschalten und die Angelegenheit nötigenfalls auch gerichtlich zu verfolgen.

Tina Brückner

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Erstattung der 150,00€ gezahlten, unrechtmäßigen Sperrgebühr


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.04.2016 | 12:38
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Brückner,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Da uns zufriedene Kunden sehr am Herzen liegen, haben wir Ihre Beschwerde mit Bedauern zur Kenntnis genommen und Ihren Fall nochmals geprüft.

Grundsätzlich sind die Abschläge unabhängig von der Endabrechnung zu leisten und können nicht ohne vorherige Absprache mit etwaigen Guthaben verrechnet werden. Dessen ungeachtet möchten wir uns aber ausdrücklich für die Unstimmigkeiten bei der Berechnung der Jahresendabrechnung entschuldigen.

Wir können den Eingang sämtlicher Zahlungen bestätigen und derzeit sind keinerlei Forderungen offen. Die Sperrgebühren haben wir entsprechend storniert und Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben. Wie gewünscht haben wir zudem die Wiederaufnahme der Belieferung veranlasst. Im Gegenzug bitten wir Sie, die vereinbarten Abschläge zu leisten.

Wir sind zuversichtlich, die Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit gelöst zu haben, und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


31.03.2016 | 14:46
von ReclaBoxler-7460335 | Regelverstoß melden
Wer besonders billig will bekommt auch besonders billig. Es ist mir schleierhaft, warum jemand bei den vielen Beschwerden im Netz zu einem windigen Anbieter wie z. B. Primastrom, Extraenergie, Care Energy o. ä. wechselt! Wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil.

23.05.2016 | 21:51
von Tina Brückner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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