Durch Deutsche Post endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 202 Views | 20.05.2016 | 11:42 Uhr
geschrieben von Pink Paul

Deutsche Post AG (Bonn)

DPAG kann verspätete Zustellung nicht belegen/verweigert Ersatz

Bestell-/Kundennummer: I150130387

I150130387: Einschreib-Briefsendung

SCHLAGWORTE

Bestellung auf Amazon, Ausland, Zielland Philippinen.

mit Höherversicherung 200 Euro; Einschreiben international

eingeliefert am 04.06.2015

Sendung wurde fehlgeleitet auf einen falschen Kontinent!

am 9. Juni kam die Sendung in den USA an und wurde am 12. dort zuletzt gescannt.

Von da an kam fast 5! Monate kein Lebenszeichen von der Sendung!

Ein Fakt der nicht abgestritten werden kann.

Nach der üblichen Frist wurde nun eine Reklamation/Nachforschung eingeleitet.

(wurde am 1.7. schriftlich bestätigt)

Mein Kunde war bereit, noch bis Mitte Juli auf ein eindeutiges Zeichen zu warten. Z. B. Eingang der Sendung bei der Philip. Post.

Nichts davon, also war ich der Überzeugung, dass hier bereits die DPAG schadensersatzpflichtig ist und habe dem Kunden zügig die Sendung zustellen lassen. Und zwar per Expresssendung für 34,96 € Versand am 15.7.

am 29.7. kam ein Schreiben der Post, dass die Sendung immer noch nicht wieder aufgetaucht ist.

am 14.9. kam ein Schreiben wo ich entweder: auf Schadensersatz verzichten kann: oder dass vor Klärung unter Vorbehalt nur der Wertersatz (200 €) anerkannt wird.

Ich arbeitete eine modifizierte Erklärung aus in der der Schaden auf 200 € Waren + Versand und Höherversicherung der DPAG + die Kosten meiner Ersatzsendung angegeben wurden. Weiterhin dass die Ersatzversandkosten und die der DPAG nicht entfallen würden, wenn die Sendung der DPAG auftauchen würde.

(Warum auch? die kann ja auf dem Rückweg sein oder kommt nun 3 Monate zu spät? In der Zwischenzeit ist die Sendung sogar bei der PHP Post aufgetaucht und in deren Tracking stand dann Eingang 7. Juli, Abang 8. Juli - was aber erst Ende Oktober dort einzusehen war - 4.5 Monate nach Versand- und auch keine Zustellung usw.)

Auf meine modifiz. Erklärung wurde nie reagiert, stattdessen wurde mir am:

10.11.! geschrieben, dass ich die Erklärung nicht gesendet habe!

(Habe ich daraufhin noch mal, per Post und auch per Email! Es liegt in der Akte alles vor. Die Kosten der Ersatzsendung, sowie die Erklärung des Empfängers und meine Auflistung des Schadens)

am 12.11. kam dan ein Schreiben, dass die PHP Post geantwortet habe und man die Sendung am 19.08.2015 dem Empfänger ausgehändigt habe.

Daraufhin fragte ich nach einem Unterschriftenbeleg da Einschreiben international immer gegen Unterschrift ist.

Als Antwort kam, dass mir keine Unterschrift zustehen würde, da ich nicht mit Rückschein versendet habe. Bitte!

Ohne Beleg keine Zustellung. Somit Schadens- Wertersatz.

Mit Beleg, Schadensersatz Ersatzlieferung + Rücksendekosten.

Hiermit gebe ich der DPAG letztmalig die Chance den durch die DPAG verschuldeten Schaden zu ersetzen bzw. den Beleg zu liefern.

Andernfalls läuft das anwaltlich ab - die Fristen laufen.

bei 10-20 Euro kein Problem, aber nicht bei dreistellig.

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: Unterschriftenbeleg und/oder kompletter Schadensersatz + Zinsen im Gewerbebereich!


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


27.05.2016 | 12:24
von Pink Paul noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.06.2016 | 17:45
von Pink Paul noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


29.09.2020 | 17:38
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


29.09.2020 | 17:39
von Pink Paul endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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