Von DPD Dynamic Parcel Distribution beantwortete Beschwerde. | 322 Views | 30.05.2016 | 09:45 Uhr
geschrieben von Jonas753

DPD Dynamic Parcel Distribution GmbH & Co. KG (Aschaffenburg)

Angebliche Unterschriftverweigerung

Angebliche Unterschriftverweigerung. Tatsächlich: Kurze Überprüfung des Paketinhaltes in Beisammensein des Zustellers gefordert.

So heute sollte mein Alu-Dibond kommen. Geliefert mit DPD. Habe schon einmal den Fehler gemacht, den Inhalt eines Paketes nicht vorher kurz auf Beschädigungen zu prüfen. Deswegen bat ich den Zusteller den Inhalt des Paketes kurz in seiner Anwesenheit zu überprüfen. Daraufhin sagte dieser, "na gut, dann ist halt niemand Zuhause", schnappte sich das Paket und ließ mich verdutzt in der Tür stehen. Ohne Abholschein, ohne vorheriges Unterschreiben einer Annahmeverweigerung.

SCHLAGWORTE

Sofort habe ich dann DPD in einer Email den genauen Sachverhalt geschildert. Anrufen für 0,6€ und dann 10 Minuten den Sachverhalt klären sehe ich nicht ein. Bis jetzt keine Antwort. Einzig neu ist, dass bei den Details zur Sendungsverfolgung nun der Hinweis steht, dass das Paket nicht zugestellt werden konnte, da ich meine Unterschrift verweigert hätte. Das ist falsch und gelogen.

Habe für den gesamten Vorgang zwei Zeugen. Bin jetzt mal gespannt, was mit meinem Paket passiert. So oder so eine große Dreistheit. Bin ziemlich sauer.

Also wer auch sein Paket bei DPD vorher überprüfen möchte (Stichwort Gefahrübergang und Beweislast), sollte sich auf so etwas gefasst machen und schnell reagieren. Ich befürchte, dass das Paket jetzt an den Absender zurückverschickt und es mich noch einige Zeit kosten wird, bis das Paket bei mir ankommt.

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Meine Forderung an DPD Dynamic Parcel Distribution GmbH & Co. KG: Sofortige Lieferung meines Paketes mit vorheriger kurzen Überprüfung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
31.05.2016 | 18:28
Firmen-Antwort von: DPD Dynamic Parcel Distribution GmbH & Co. KG
Abteilung: Social Media

Hallo Jonas753,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Der Fahrer muss bei der Abgabe eines Pakets nicht warten, bis der Kunde den Inhalt des Pakets kontrolliert hat. Sollte der Inhalt eines Pakets ohne Verpackungschäden beschädigt sein handelt es sich hierbei um einen verdeckten Schaden, hierbei haben Sie nach Erhalt des Pakets 7 Tage Zeit eine Schadensmeldung zu veranlassen.

Der Empfänger muss lediglich auf äußere Schäden (Verpackungsschäden) achten. Sollte ein Verpackungsschaden festgestellt werden muss der Fahrer dies in seinem System hinterlegen und Sie können das Paket dennoch annehmen.

Da Sie sich geweigert haben das Paket ohne Kontrolle anzunehmen hat der Fahrer eine Annahmeverweigerung korrekt hinterlegt und Ihr Paket an den Versender retourniert.

Wir würden Sie bitten, dass Sie sich direkt an den Versender wenden, damit dieser Ihnen das Paket erneut zusenden kann.

Viele Grüße,

Ihr DPD Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


06.06.2016 | 14:57
von ReclaBoxler-7222003 | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Jonas.

Mit solchen Standard-Textbausteinchen versucht diese unseriöse Firma doch nur, jedweden Schaden abzuwimmeln für fehlende Inhalte - kommt gerne man vor bei Zustelldiensten - oder für Beschädigungen des Inhalts durch absolut unsachgemäßen Transport - ist die Regel bei solchen unseriösen Firmen. Eine Kartonschachtel hält nun mal mehr aus als z. B. eine Festplatte oder ein Laptop innen drin; die ist nur verdellt, das Gerät aber ist kaputt!

Machen Sie nicht den Fehler, das Paket ungeprüft anzunehmen! Denn wenn dann was fehlt oder nicht funktioniert, dann müssen nämlich *Sie* beweisen, dass es beim Öffnen schon fehlte oder kaputt war - ist nicht so einfach, wenn sie nicht gerade einen Notar als Zeugen bei sich haben! Der Paketdienst wird herumlügen, er habe das Paket wie hochsensibles Glas behandelt, der Versender wird darauf bestehen, alles und funktionsfähig geliefert zu haben. Und wer zieht dann die A-Karte? Richtig: Sie!

Ein Paketdienst, der solche AGB vorlegt, versucht systematisch, sich aus jeder Haftung herauszustehlen.

Nicht anders die "Empfehlung", der Versender solle das Ding nochmal versenden: daran verdient nämlich genau und nur der unseriöse Zustelldienst! Und beim Empfang haben Sie ja dasselbe Problem wie beim ersten Mal.

Maßnahme: Anderen Zusteller wählen; einen, der die Prüfung des Inhalts (wenn es nicht gerade 500 Teile einer Spielzeugsammlung sind) auf Vollständigkeit und auf zumindest erkennbare Beschädigungen zulässt. Verdeckete Mängel sind nämlich nur solche, bei denen die Beschädigung (oder das Fehlen) nicht sofort beim Öffnen bemerkbar sind - und das weiß ihr (hoffentlich ehemaliger) Zustelldienst genau; er will, dass Sie sich mit dem Versender bzw. der mit Ihnen streiten, nur der verantwortliche Zustelldienst soll ja nichts erbringen müssen für kaputt geworfene oder gestohlene Teile einer Lieferung.



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