Von Tinas Erotikshop beantwortete Beschwerde. | 1139 Views | 06.09.2009 | 20:54 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7931412

Tinas Erotikshop (Remseck)

Silvias Erotikshow - oder doch Tinas, Mandys usw. - keine Ware!

Auch ich bin wohl mitten in die Falle getreten. Habe bei "Silvias Erotikshow" einen Artikel am 3. August bestellt und es kam weder Ware noch eine Nachricht über den Versand. Telefonisch war zu keiner Tageszeit jemand erreichbar, ledliglich die SMS-Benachrichtigung war möglich.

SCHLAGWORTE

Auch auf eine Anfrage per E-Mail gab es keine Rückmeldung. Erst auf eine zweite E-Mail mit Androhung von rechtlichen Schritten kam die Nachricht, mit der hier schon sehr viele zu tun hatten (Angebot von drei Euro Ratenzahlung, drohende Insolvenz). Ich hatte vorab ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich mich mit dieser E-Mail nicht zufrieden geben werde, trotzdem hat Frau Balog sie mir geschickt.

Es ist in meinen Augen nicht nachvollziehbar, warum dieser Onlineshop noch Artikel verkauft, wenn man laut Angaben der Geschäftsinhaberin kurz vor der Insolvenz steht. Ich stelle die Angaben/Erklärungen von Frau Balog sehr in Frage.

Frau Balog hat von mir eine Frist zur Rückzahlung des Kaufpreises von 82,85 Euro erhalten. Sollte die Frist ohne Rücküberweisung ablaufen, werde ich zivilrechtliche Schritte einleiten sowie Anzeige erstatten. Mehr gibt´s dazu nicht zu sagen.

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Meine Forderung an Tinas Erotikshop: Erstattung des Kaufpreises, Bestellnr. 4788


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.09.2009 | 20:54
Firmen-Antwort von: Tinas Erotikshop
Abteilung: Geschäftsinhaber

Guten Tag,

ich habe Ihnen letzte Woche zur Abwendung der Insolvenz einen Vorschlag gemacht. Da leider die wenigsten auf mein Angebot eingehen wollten, blieb es mir leider nicht erspart heute den Gang zum Insolvenzgericht Ludwigsburg zu gehen und die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen.
Nun ist es also nur noch eine Frage der Zeit bis mir ein Insolvenzverwalter zugeteilt wird, der sich dann natürlich zur Klärung der Modalitäten mit Ihnen in Verbindung setzen wird. Bis dahin müssen wir nun warten.

Ich hatte mich von meinem Geschäftspartner aufgrund großer Differenzen getrennt. Ich habe nun die letzten Tage versucht zusätzliche Liquidität zu schaffen.
Leider ist mir dies jedoch nicht gelungen. Daher war dies heute ein schwerer Gang.

Es tut mir sehr leid, dass es nun so enden muss.

Mit freundlichen Grüßen
B.B.
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Kommentare und Trackbacks (8)


06.09.2009 | 21:22
von Cappo | Regelverstoß melden
Da werden sie sicher auch in Kürze das Superangebot von Frau B. zur Rückzahlung in Raten zu 3,oo Euro monatlich erhalten.
Siehe auch hier: de.reclabox.com/beschwerden/Mandys-Erotiktempel

Einfach nur lächerlich das Ganze.

Cappo

06.09.2009 | 22:56
von ReclaBoxler-3211315 | Regelverstoß melden
Betrugsanzeige erstatten, oder nicht? Da ist die Frage, was du erreichen willst: dein Geld zurück oder den Schuldner wegen Betrugs "verknackt" sehen. Dein Titel bleibt auf jeden Fall erhalten, d.h. du kannst auch in ein paar Jahren damit noch deinen Anspruch auf dein Geld geltend machen, wenn der Schuldner vielleicht wieder bei Kasse ist. Selbst wenn er nach deiner Anzeige tatsächlich verurteilt wird, hast du nicht wirklich etwas davon. Die Ware oder Dein Geld erhältst Du dadurch nicht.

09.09.2009 | 20:55
von Tinas Erotikshop
Guten Tag,
ich habe Ihnen letzte Woche zur Abwendung der Insolvenz einen Vorschlag gemacht. Da leider die wenigsten auf mein Angebot eingehen wollten, blieb es mir leider nicht erspart heute den Gang zum Insolvenzgericht Ludwigsburg zu gehen und die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen.
Nun ist es also nur noch eine Frage der Zeit bis mir ein Insolvenzverwalter zugeteilt wird, der sich dann natürlich zur Klärung der Modalitäten mit Ihnen in Verbindung setzen wird. Bis dahin müssen wir nun warten.

Ich hatte mich von meinem Geschäftspartner aufgrund großer Differenzen getrennt. Ich habe nun die letzten Tage versucht zusätzliche Liquidität zu schaffen.
Leider ist mir dies jedoch nicht gelungen. Daher war dies heute ein schwerer Gang.

Es tut mir sehr leid, dass es nun so enden muss.

Mit freundlichen Grüßen
B.B.


10.09.2009 | 19:10
von ReclaBoxler-1520715 | Regelverstoß melden
Ich habe per Fax Betrugsanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart (Neckarstr. 145, 70190 Stuttgart, Fax: 0711/921-4009) erstattet. Die Sache läuft unter Aktenzeichen 134 Js 79103/09.

Nicht zögern, es gibt keine peinlichen Rückfragen!

10.09.2009 | 20:32
von Tinas Erotikshop
Guten Tag,

Gerne möchte ich Ihnen folgendes zu bedenken geben:

- Ich habe sowohl auf der homepage, als auch in verschiedenen Foren und persönlichen eMails die Ratenrückzahlung angeboten.
Dies wollten jedoch die wenigsten Kunden, daher blieb nur der Weg in die Insolvenz.
- Während der nächsten 7 Jahre Insolvenzzeit erhalten sie Ihr Geld vom Insolvenzverwalter in von ihm festgelegter Höhe und eingeteilt zurück (allerdings nur diejenigen Kunden, die keine Betrugsanzeige erstatten, so ist es gesetzlich vorgeschrieben!).
- Wenn Sie Betrugsanzeige erstatten fällt Ihre Bestellung nicht in die Insolvenzmasse (dies ist gesetzlich so vorgeschrieben!!!!) und darf (und kann) somit die nächsten 7 Jahre nicht von mir reguliert werden. D.h. diejenigen die keine Anzeige erstatten erhalten Ihr Geld Stück für Stück vom Insolvenzverwalter zurück. Diejenigen die eine Betrugsanzeige erstatten gehen die nächsten 7 Jahre leer aus. Nur zur Info: die nächsten 7 Jahre bleiben mir monatlich nur 980€ zum Leben (dieser Betrag ist vom Gesetz festgelegt). Der Rest wird an die Gläubiger verteilt.

Bitte informierern Sie sich daher genau, welchen Weg Sie gehen möchten.

Freundlichst
B.B.


11.09.2009 | 16:45
von ReclaBoxler-9811715 | Regelverstoß melden
Ihr Insolvenzverwalter (sofern es ihn überhaupt gibt) wird so wie so feststellen, dass es nicht zu verteilen gibt.

Bei einem Betrug sind damit aber meine Ansprüche auch nach sieben Jahren nicht vorbei.

13.09.2009 | 03:29
von M. S. | Regelverstoß melden
Ach ja, hier ist schon mal die Bestätigung vom Insolvenzgericht:

https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_aufruf.pl?PHPSESSID=b2f0b71375a08a32964d8b7358e9ed11&datei=gerichte/bw/agludwigsburg/09/2_IN_400_09/2009_09_11__08_04_05_Eroeffnung.htm

Falls der Link nicht geht einfach bei https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl mal den 11.09. und Ludwigsburg eingeben.

Amtsgericht Ludwigsburg

Beschluss vom 11.09.2009

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des/der

B. B.

wird heute, am 11.09.2009, um 8.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet

und

Herr Rechtsanwalt Axel S., Stuttgart
Tel.: xxx

zum/zur Insolvenzverwalter/in ernannt.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.10.09 unter Beachtung des § 174
InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen,
welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners/der
Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die
gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt
oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
...
Die angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Die Tabelle
mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 20.10.09
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Ludwigsburg, 71638 Ludwigsburg, Schorndorfer Str. 28, Raum 2001 niedergelegt.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 03.11.2009.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter
eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die
Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Schuldner/die Schuldnerin einen Antrag auf
Restschuldbefreiung gestellt hat.
...

HINWEIS!
§ 174
Anmeldung der Forderungen

(1) Die Insolvenzgläubiger haben ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Zur Vertretung des Gläubigers im Verfahren nach diesem Abschnitt sind auch Personen befugt, die Inkassodienstleistungen erbringen (registrierte Personen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes).

(2) Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben sowie die Tatsachen, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass ihr eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung des Schuldners zugrunde liegt.

(3) Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.

(4) Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, wenn der Insolvenzverwalter der Übermittlung elektronischer Dokumente ausdrücklich zugestimmt hat. In diesem Fall sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, unverzüglich nachgereicht werden.

13.09.2009 | 15:50
von Tinas Erotikshop
Az.: 2 IN 400/09-s

Amtsgericht Ludwigsburg

Beschluss vom 11.09.2009

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des/der

Bettina Iris Balog, geb. am 05.12.1980, Memelweg 7, 71686 Remseck

wird heute, am 11.09.2009, um 8.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet

und

Herr Rechtsanwalt Axel S., 70197 Stuttgart,
Tel.: xxx

zum/zur Insolvenzverwalter/in ernannt.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.10.09 unter Beachtung des § 174
InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen,
welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners/der
Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die
gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt
oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner/der Schuldnerin hat, wird aufgefordert,
nicht mehr an den Schuldner/die Schuldnerin, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter zu leisten.

Nach § 5 Abs. 2 InsO wird das Verfahren schriftlich durchgeführt.

Die angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Die Tabelle
mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 20.10.09
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Ludwigsburg, 71638 Ludwigsburg, Schorndorfer Str. 28, Raum 2001 niedergelegt.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 03.11.2009.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter
eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die
Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Auf die Widerspruchsverfolgung des Schuldners/der Schuldnerin bei titulierten
Forderungen gem. § 184 Abs. 2 InsO wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Schuldner/die Schuldnerin einen Antrag auf
Restschuldbefreiung gestellt hat.

Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der erforderlichen Zustellungen
beauftragt (§ 8 Abs. 3 Satz 1 InsO).
Der Insolvenzverwalter hat die von ihm nach § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO angefertigten
Vermerke unverzüglich zu den Gerichtsakten zu reichen (§ 8 Abs. 3 Satz 3 InsO).




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