499 Views | 11.12.2016 | 14:54 Uhr
geschrieben von Ernst Günter Pohlhausen

Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (Berlin)

Kommunikationsblockade von AirBerlin

Absolute Kommunikationsblockade bei Beschwerden seit September 2016.

Die 1. Beschwerde über die Webseite wurde nicht beantwortet.

Die 2. Beschwerde in gleicher Sache über die Webseite: dito

Die 3. Beschwerde in gleicher Sache, per E-Mail gerichtet an das Service Center wurde wegen Unzuständigkeit nicht weiter bearbeitet. Hier gab es wenigstens eine Reaktion.

Die 4. Beschwerde per Brief an den Vorstand (COO) Herrn I. seit vier Wochen ohne Reaktion.

Die 5. Beschwerde per Einschreiben/Rückschein an den COO, Herrn I. vor wenigen Tagen abgeschickt. Ich warte noch etwas.

Ich habe Herrn I. darauf hingewiesen, dass diese Kommunikationsblockade per Gerichtsbeschluß leicht durchbrochen werden kann und werde dies im Zweifelsfall auch tun. Vielleicht sollte ein solcher Hinweis schon der ersten Beschwerde beigefügt werden.

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Meine Forderung an Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG: Die Bearbeitung meiner Beschwerde


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


19.12.2016 | 09:03
von Ernst Günter Pohlhausen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher ist keine Antwort eingetroffe.


02.01.2017 | 16:54
von Ernst Günter Pohlhausen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Aud ein Schreiben (Papier) per Post und ein späteres Schreiben per Einschreiben/Rückschein an den COO wurde nicht reagiert.


23.01.2017 | 17:47
von Ernst Günter Pohlhausen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keinerlei Reaktion, auch nicht auf ein Einschreiben mit Rückschein.




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