Durch primastrom gelöste Beschwerde. | 307 Views | 20.12.2016 | 12:26 Uhr
geschrieben von Bianka Krömke

primastrom GmbH (Berlin)

Mahnung und falsche Abschläge

Bestell-/Kundennummer: 7890022160

Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben / Mahnung vom 09.12. 2016. Ich verwahre mich hiermit ausdrücklich gegen diese Mahnung und nehme Bezug auf den bisherigen Schriftverkehr.

SCHLAGWORTE

Sie haben mir eine erhöhte Abschlagszahlung erteilt, obwohl ich ein Guthaben von mindestens 400,00 Euro bei Ihnen habe. Dieses Guthaben beläuft sich auf die viel zu hohen Abschläge, die ich bezahlen muss. Sie erhöhten meine Abschlagszahlung trotz Guthaben und teilten mir mit, dass dieses auf Grund der Änderung der Abschläge von zwölf auf elf Monate erfolge.

Der Monat Dezember ist der zwölfte Monat und Sie haben widerrechtlich den Abschlag von meinem Konto abgebucht. Aus diesem Grunde habe ich ihn zurückgebucht. Ich darf weiter darauf hinweisen, dass ich Ihnen die Einzugsermächtigung schon im Juni entzogen hatte. Dieses erneuere ich hiermit ausdrücklich und entziehe Ihnen hiermit die Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung.

Sollten Sie widerrechtlich den Abschlag für Dezember wieder von meinem Konto eingezogen haben, werde ich diesen sofort zurückholen und fordere Sie hiermit auf, von jedweder Mahngebühr Abstand zu nehmen. Ebenfalls mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Auf Grund Ihrer Beitragserhöhung kündige ich den Stromvertrag mit Ihnen mit sofortiger Wirkung. Ich bitte um sofortige Kündigungsbestätigung. Sollten Sie dem Vorstehenden wieder zuwiderhandeln, werde ich mir anwaltliche Hilfe nehmen, um zu meinem Recht zu kommen. Ebenfalls werde ich dieses Schreiben sowie die bisherigen Schriftstücke der Bundesnetzagentur zur Kenntnis weiterleiten.

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Rücknahme der Mahnung und ordnungsgemäße Abschläge bzw. Kündigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.12.2016 | 14:22
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Krömke,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Zufriedenheit unserer Kunden liegt uns sehr am Herzen. Wir haben Ihre Beschwerde daher mit Bedauern zur Kenntnis genommen und den vorliegenden Fall erneut umfassend geprüft.

Die Überprüfung ergab, dass die Berechnung Ihres monatlichen Abschlags korrekt ist. Die Höhe des Abschlags wurde aufgrund Ihres bisherigen Verbrauchs errechnet. Eine detaillierte Berechnung Ihrer Abschlagshöhe haben wir Ihnen mit Schreiben vom 14.07.2016 übermittelt.

Aufgrund der kürzlich erfolgten Korrespondenz werden wir den Vertrag kulanterweise beenden. Eine schriftliche Kündigungsbestätigung wird Ihnen in den nächsten Tagen per Post zugehen. Die angefallene Mahngebühr werden wir kulanterweise stornieren und keine Abbuchungen mehr von Ihrem Konto vornehmen.

Wir bitten um Übersendung eines aktuellen Zählerstands, damit die Abwicklung der Vertragsbeendigung problemlos erfolgen kann. Bitte haben Sie auch Verständnis, dass wir eine Abschlussrechnung erst nach der Bestätigung Ihres Endzählerstands durch den Netzbetreiber erstellen können.

Wir sind zuversichtlich, die Angelegenheit damit zu Ihrer Zufriedenheit gelöst zu haben, und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


29.12.2016 | 10:14
von Bianka Krömke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher keine Kündigungsbestätigung erhalten. Zählerstand wurde mitgeteilt.


05.01.2017 | 09:21
von Bianka Krömke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,

Bezugnehmend auf Ihre Antwort ist mir doch die Kündigung bestätigt worden, jedoch ohne Datum. Zu wann ist sie denn nun wirksam?
Weiter habe ich Ihnen die Einzugsermächtigung von meinem Konto entzogen. Auch dies haben Sie bestätigt und zugesichert, keine Abbuchungen mehr vorzunehmen. Am 4. Januar wurde nun wieder der Abschlag abgebucht.
Was soll das? Ich fordere Sie auf, den Betrag sofort zurück zu überweisen und es zu unterlassen von meinem Konto Abbuchungen vorzunehmen. Ich bin durchaus auch bereit, dies der Polizei kenntlich zu machen, damit diese prüfen können, ob hier eine Straftat vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen


12.01.2017 | 09:35
von Bianka Krömke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Antwort auf meine letzten Schreiben. Trotz Widerruf der einzugsermächtigung, widerrechtlich Abschläge abgebucht. Keine Endabrechnung erhalten, auch keine Auszahlung des bestehenden Guthabens


26.01.2017 | 11:24
von Bianka Krömke gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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