Durch AFH Distributions endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 258 Views | 12.11.2009 | 20:59 Uhr
geschrieben von Peter Jaros

AFH Distributions GmbH (Schneeberg)

Schon wieder AFH

Ende August bestellt ich Glühbirnen und bezahlte per Vorkasse 65,89 €. Nach einiger Zeit hieß es, aus einem technischen Versehen (was auch immer das sei) sei die Ware verkauft worden.

Trotz zweier Mahnungen kam bisher weder die Ware noch das Geld zurück. Der Geschäftsführer hat in den letzten Monaten mehr als 3000 € "erworben". Leider fand ich diese Seite erst jetzt.

Meine Empfehlung: Anzeige beim Amtsgericht Chemnitz wegen Veruntreuung und Betrug.

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Meine Forderung an AFH Distributions GmbH: Stellungnahme


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Kommentare und Trackbacks (5)


22.11.2009 | 12:14
von Peter Jaros noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auch vom Amtsgericht Chemnitz erfolgte noch keine Reaktion.


02.12.2009 | 17:47
von Peter Jaros noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Selbst das Amtsgericht Chemnitz hat noch nicht einmal den Eingang meiner Anzeige bestätigt.


16.12.2009 | 15:09
von Peter Jaros noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,
von der Firma AFH habe ich bisher noch nichts gehört, selbst das Amtsgericht in Chemnitz hüllt sich nach meiner Anzeige in Schweigen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Jaros


15.01.2010 | 17:40
von Peter Jaros noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Amtsgericht Chemnitz hat mittlerweile den Eingang meiner Klage bestätigt. Eine Stellungnahme der Firma liegt noch nicht vor.
PJ


17.02.2010 | 16:51
von Peter Jaros endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
In dem Ermittlungsverfahren gegen Silvio Kühnert, AFH Distribztions GmbH, wegen Betruges, teilte mir der Staatsanwalt K. von der Staatsanwaltschaft Chemnitz mit, "in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 02.02.2010 folgende Entscheidung getroffen: Von der Verfolgung wird gemäß § 154 Abs. 1 StPO abgesehen. Gründe: Der Beschuldigte hat in einem anderen anhängigen Verfahren eine Strafe zu erwarten. Die Strafe, die wegen der angezeigten Tat verhängt werden könnte, fiele daneben voraussichtlich nicht beträchtlich ins Gewicht. Mit freundlichen Grüßen gez. K. Staatsanwalt".

Übrigens, die Firma gibt es noch, im Internet kann sich weiterhin jeder von AFH über den Tisch ziehen lassen.

PJ




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