Opodo Deutschland (Hamburg)
Opodo hält sich nicht an Gerichtsurteil, Servicepauschale
Bestell-/Kundennummer: 3348922993 (opodo Buchungsnr.)
Opodo hält sich nicht an Gerichtsurteil (BGH Urteil v. 29. 09. 2016, Az.: I ZR 160/15, "Servicepauschale")
Auch ich bin auf Opodo reingefallen. Hätte vorher über dieses Unternehmen googeln sollen bevor ich dort mein Geld überwiesen habe :(
Ich hatte einen Flug am 13.02.2018, von Zürich nach Amsterdam-Schiphon und zurück gekauft. Der Gesamtpreis war 165,06 €. Als ich mit der Kreditkarte bezahlt hatte, kam dann auf einmal die Anzeige, dass der Gesamtpreis für die Buchung 198,14€ betrug! Und gleichzeitig schon abgebucht wurde, ohne mein Einverständnis!
Auf Nachfrage bei Opodo ist der zum Abschluss angezeigte Endpreis nicht der richtige Betrag, der man bezahlen muss. Er wird um die Servicepauschale vermindert angezeigt, und ist nur für Zahlung mit Visa Entropay gültig (Siehe Opodo Email Anhang).
Für alle anderen Zahlungsarten wird eine Servicepauschale noch zusätzlich entrichtet. Obwohl die Servicepauschale bei meiner Buchung abgerechnet wurde, stand dies jedoch beim Abschluss nicht sichtbar in meinem Endpreis. Opodo behauptet daraufhin, zum Abschluss würde der höhere Gesamtpreis angezeigt und um meine Bestätigung gefragt. Diese Behauptung ist eine Lüge.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Ich habe Opodo daraufhin auf den BGH Urteil verwiesen:
BGH Urteil BGH Urteil v. 29. 09. 2016, Az.: I ZR 160/15, "Servicepauschale"
2)
Eine Servicepauschale, die Kunden nur im Falle der Wahl eines von mehreren möglichen Zahlungsmitteln (hier: einer bestimmten Kreditkarte) erlassen wird und die bei Bezahlung mit anderen Zahlungsmitteln entrichtet werden muss, ist ein unvermeidbares und vorhersehbares Entgelt, das gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) 1008/2008 in den Endpreis einzurechnen ist. Entgelte sind nicht nur dann unvermeidbar im Sinne dieser Vorschrift, wenn jeder Kunde sie aufzuwenden hat, sondern grundsätzlich bereits dann, wenn nicht jeder Kunde sie vermeiden kann.
Opodo scherrt sich wenig drum und weigert trotzdem, den Mehrbetrag zu erstatten.
Ein Brief wird an die Verbraucherzentrale, Zeitung sowie BGH verschickt, wenn Opodo sich weiterhin entscheidet mein Geld unrechtmäßig einzubehalten.
10.05.2018 | 14:10
Abteilung: Travel
Hallo C. C.,
Grundsätzlich bietet Opodo, wie vom Gesetzgeber so verordnet, eine kostenfreie Zahlungsmethode an. Diese ist in unserem Fall die Zahlung per Visa Entropay oder Viabuy von Mastercard. Bei Bezahlung mit Visa Entropay oder Viabuy entfallen eventuelle Ticketentgelder und Servicepauschalen und um Sie als Kunde darauf aufmerksam zu machen, ist dieses Zahlungsmittel auch vorausgewählt.
Sobald das Zahlungsmittel jedoch verändert wird auf beispielsweise Visa oder MasterCard, so werden Ihnen auch die zusätzlich anfallenden Kostenpositionen in den Gesamtpreis mit eingerechnet und auch aufgelistet. Diese fallen an, da wir uns bei Opodo nicht ausschliesslich auf Computer verlassen, sondern über die meisten Buchungsanfragen nochmal ein Mitarbeiter drüberschaut, um zu Vermeiden, dass Tickets mit offensichtlichen Fehlern ausgestellt werden. Wir hoffen also in diesem Fall auf ihr Verständnis bezüglich des Ticketentgeldes und der Servicepauschale, welche zur Verbesserung der Website eingesetzt wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Cristina- Customer Care
sind sie es nicht langsam leid, unwahre Informationen zu schreiben, um immer noch einen Eindruck zu erwecken, Ihre Firma handelt rechtmäßig?
Ihre versteckten Kosten sind nicht auf der Endabrechnung aufgelistet!
Es wird nicht angezeigt, sondern ohne Erlaubnis Mehrkosten abgebucht!