Durch simyo gelöste Beschwerde. | 4668 Views | 05.12.2009 | 18:04 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-8112392

simyo (Düsseldorf)

Simyo verlangt 15 € Gebühr bei erstmaliger Zahlungsverzögerung

Ich bin seit fast zwei Jahren Kunde bei Simyo, einem Partnerunternehmen von E-Plus. Nach zwei Jahren kam ich erstmalig in Zahlungsverzug, da mein Dispokredit zum Zeitpunkt der Abbuchung ausgeschöpft war.

SCHLAGWORTE

Da erhielt ich von simyo auf der Stelle folgende E-Mail:

Guten Tag Herr xxx,

Sie haben sich zu unserem Lastschriftverfahren angemeldet. Wir konnten den von Ihnen festgelegten Betrag in Höhe von 15,00 Euro nicht per Lastschrift einziehen, da er von Ihrer Bank zurückgebucht wurde. Für die erfolglose Einziehung der Lastschrift von Ihrem Girokonto wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro fällig.

Wir möchten Sie bitten, den rückständigen Rechnungsbetrag, zuzüglich der angefallenen Gebühr für die Rücklastschrift, in Höhe von insgesamt 30,00 Euro spätestens bis zum 10.12.2009 auf unser Konto bei der ... zu überweisen.

Hier wird für solch eine Lappalie sofort und ohne mit der Wimper zu zucken eine Gebühr von 15,- Euro gefordert. Das ist schlicht und ergreifend "Gebührenabzocke"! Kein seriöses Unternehmen der Welt stellt bei einer erstmaligen Zahlungsverzögerung sofort eine Gebühr in Höhe von 15,- € in Rechnung.

Bei dem Versuch einer Kontaktaufnahme per E-Mail hat Simyo nicht reagiert. Auch dies ist ein Zeichen der Unseriösität (dabei macht die simyo-Homepage einen recht sympathischen und seriösen Eindruck). Anscheinend mehr Schein als Sein...

Prepaid-Vertrag wurde nun von mir gekündigt und ich bin zu einem anderen Anbieter gewechselt.

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Meine Forderung an simyo: Stellungnahme


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Monat nach etwa 1 Monat
14.01.2010 | 16:02
Firmen-Antwort von: simyo
Abteilung: Öffentlichkeitsarbeit

geehrter Herr,

simyo wird gebeten, zu dem von Ihnen vorgetragenen Fall, Stellung zu nehmen. Dieser Einladung kommen wir gerne nach. Sachlich betrachtet, gibt es den Vorrednern im Grunde nichts hinzuzufügen – wer die Leistungen eines Anbieters, hier eines Mobilfunkanbieter in Anspruch nehmen möchte, sollte schon selbständig dafür Sorge tragen, dass seine finanziellen Ressourcen dies auch ermöglichen. Im Falle einer Rücklastschrift stehen Gebühren ins Haus – diese sind auch in der Preisliste aufgeführt. Somit stimme ich der großen Mehrheit hier zu. Das ist der sachliche Teil. Nun kommt aber sicherlich auch eine emotionale Komponente hinzu – Sie waren, bis dato ein langjähriger Kunde, die Unterdeckung Ihres Kontos ist sicherlich nicht mit Absicht geschehen. Aus der Perspektive ist es bedauerlich, dass wir einen Pauschalprozess anstoßen und nicht pro Einzelfall der Sache nachgehen. Ich möchte Ihnen gerne folgendes anbieten: wenn Sie der Meinung sind, dass uns in Ihrem Falle weniger Gebühren entstanden sind, so schreiben Sie uns doch auf die einfach spider monkey simyo.de (bitte mit einem Stichwort, z.B. Reclabox) und wir einigen uns auf diesem Wege und im direkten Dialog. Es uns ein Anliegen, dass Sie uns zufrieden verlassen. Mit freundlichen Grüßen, Ira Reckenthäler, Leitung Öffentlichkeitsarbeit.

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Kommentare und Trackbacks (25)


05.12.2009 | 18:41
von K. Dietrich | Regelverstoß melden
Wenn Sie Ihren vertraglichen Pflichten nachgekommen wären, hätte es kein Problem gegeben. Sie haben versäumt, für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos zu sorgen. Ob das das erste Mal passiert ist, spielt wohl keine Rolle. Bei einer Rücklastschrift entstehen durch die Bank Kosten und zusätzlicher Bearbeitungsaufwand für das Unternehmen. Wieso ist einer Weiterberechnung unseriös? Warum sollte die von Ihnen verursachten Kosten durch Simyo getragen werden? Es würde mich wundern, wenn Ihr neuer Provider eine von Ihnen verursachte Rücklastschrift aus seiner Tasche bezahlt.

05.12.2009 | 19:13
von ReclaBoxler-9228395 | Regelverstoß melden
Diese Gebühren stehen auch hier

www.simyo.de/downloads/simyo_preisliste.pdf

zwar ziemlich am Schluss, aber trotzdem, auch bei anderen Unternehmen, nicht nur im Mobilfunkbereich, gang und gäbe und vollkommen verständlich und nachvollziehbar.

05.12.2009 | 21:48
von ReclaBoxler-2717811 | Regelverstoß melden
Ich nenne das auch Abzocke, aber schuld sind Sie selbst.

05.12.2009 | 23:25
von Giuseppe Gorgonzola | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Giuseppe Gorgonzola Dass Sie nicht für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos sorgen, ist - gelinde gesagt - auch unseriös. Keinen Cent auf der Naht, aber alles haben wollen!


06.12.2009 | 03:32
von ReclaBoxler-8112392 | Regelverstoß melden
Wie bereits gesagt, 15 € Gebühr bei der ersten Zahlungsverzögerung sind nicht üblich. Andere Unternehmen kommen in solchen Fällen mit einer deutlich geringeren Gebührenstrafe aus. Außerdem fallen einem Unternehmen (hier: simyo) bei einer Rücklastschrift nicht wirklich Kosten oder Bearbeitungsaufwand an. Für meine Bank sieht das Ganze schon wieder anders aus (aber um die geht es hier nicht). Bei simyo läuft doch alles voll automatisch (computergestützt) ab. Wenn das System erkennt, dass eine Rückbuchung stattgefunden hat, dann wird dem Kunden voll automatisch eine Standard-eMail zugeschickt. Ein Brief oder dergleichen wird nicht abgeschickt. Auch musste sich kein Mensch mit dieser Problematik befassen. Alles voll automatisch. ;)

Da soll mir jetzt mal einer von Euch ganz genau erklären, wo und wie in solch einem Fall 15 € Gebühr anfallen (nicht für die Bank, sondern fürs Unternehmen)?

06.12.2009 | 10:07
von ReclaBoxler-9228395 | Regelverstoß melden
Na, dann lies mal das hier:

www.frag-einen-anwalt.de/Geb%C3%BChren---Entgelte-belastung-bei-R%C3%BCcklastschriften-von-der-Bank-__f2896.html

06.12.2009 | 10:16
von ReclaBoxler-4616872 | Regelverstoß melden
Ob die Gebühren in dieser Höhe berechtigt sind oder nicht, das ist in diesem Fall doch egal. Sie haben den Vertrag unterschrieben und die Gebühren akzeptiert. Jetzt hinterher zu jammern, von wegen ich werde abgezockt, ist einfach nur billig.

06.12.2009 | 11:44
von ReclaBoxler-8112392 | Regelverstoß melden
Zu ReclaBoxler-9228395:
Der Link ist ja schön und gut, aber was hat das jetzt für eine Relevanz? Es ist ja wohl allgemein bekannt, dass die Bank nicht dem Unternehmen die Gebühren anrechnet, sondern ihrem eigenen Kunden, dem Girokonto-Besitzer. So auch bei mir geschehen... Meine Frage lautet also immer noch: Wo entstehen dem Unternehmen 'simyo' Kosten in Höhe von 15 €, um diese Forderung rechtfertigen zu können?

Zu den restlichen Moralaposteln: So klugschei...., äh besserwisserisch wie ihr Euch aufspielt, könnte man meinen, dass ihr
a.) nicht verstanden habt, worum es in dieser Beschwerde eigentlich geht,
b.) bei simyo engagiert seid (habe ja simyo den Beschwerdelink zukommen lassen)
c.) oder selbst in einer Abteilung arbeitet, bei denen solch eine Gebührenabzocke gegenüber Kunden üblich ist.

So, das war's dann von mir aus hier. Ich habe mit dieser Beschwerde mein angepeiltes Ziel erreicht. Keine Lust mich 'hier' auch noch weiterhin mit vermeintlichen Moralaposteln, simyo-Service-Mitarbeitern und Nix-Verstehern zu befassen.

Ich denke, dass etwa 95% der Leser, die meinen Beschwerdeartikel durchlesen, mir stillheimlich zustimmen werden. Der Rest der Leute (also die 5%), die hier u. a. reinschreiben, sind Leute, die sich etwas aufspielen wollen, und das Internet als Profilier-Spielwiese nutzen.

Viel Spaß noch. :o)

06.12.2009 | 12:31
von ReclaBoxler-1853392 | Regelverstoß melden
Wenn Sie sich missverstanden fühlen, liegt es vielleicht an Ihrer missverständlichen Schilderung. Wenn es Ihnen nur allgemein um die Höhe von Rücklastschriftgebühren geht - warum bemängeln Sie die erst, wenn Sie diese bezahlen müssen? Die Höhe stand ja auch schon bei Vertragsabschluss fest und Sie haben Sie mit Vertragsabschluss in Kauf genommen. Abgesehen davon, prangern Sie in Ihrer Headline an, dass die Gebühr bei "erstmaliger Zahlungsverzögerung" anfällt. Wenn es Ihnen nur um die Höhe ginge, wäre es wohl egal, ob die Gebühren das erste oder zum wiederholten Mal anfällt.

Sie werfen den kommentierenden Profilierungssucht vor. Wenn ich mir Ihre Beschwerde ansehe, sind Sie ja nicht an einer Einigung mit Simyo interessiert, sondern haben bereits gekündigt, und wollen ja offensichtlich nur nachtreten. DAS nenne ich profilierungssüchtig.

Ihr eigener Kommentar und der Fakt, dass Sie Ihren Pflichten nicht vertragsgemäß nachgekommen sind und dann auch noch hier herumlamentieren, lässt doch tief in Ihre "Kundenpersönlichkeit" blicken.

06.12.2009 | 14:23
von ReclaBoxler-4178111 | Regelverstoß melden
ReclaBoxler-8112392
Ihre Bank darf Ihnen gar keine Gebühren für Rücklastschriften berechnen, dazu gibt's Urteile des BGH. Wieviel Kosten für das Unternehmen anfallen und inwiefern die berechtigt sind, weiß ich nicht. Aber das Unternehmen kann und darf die Gebühren an Sie weitergeben, und 15 Euro sind noch im Bereich des Erlaubten, dazu gibt's auch Urteile. Zudem haben Sie, wie schon oben gesagt, einen Vertrag unterschrieben, da steht's drin. Ich nenne das auch Abzocke, aber rechtlich ist nichts dagegen zu machen. Simply verlangt z.B. sogar 19.95 Euro. Die einzige Möglichkeit, die Sie haben, ist entweder für ausreichende Kontodeckung zu sorgen oder einen Anbieter zu suchen, bei dem die Gebühren nicht anfallen. Aber da werden Sie schwerlich einen finden. Und zu Ihrer Äußerung, dass andere nicht verstehen, um was es geht, ist zu sagen, dass Sie es eigentlich nicht verstanden haben.
Von ReclaBoxler-7113028
Um ein Urteil des BGH hierzu zu erreichen, müsste erstmal jemand klagen. Tun Sie's, Sie sind ja direkt betroffen, oder warten Sie darauf, dass andere etwas tun?

06.12.2009 | 22:23
von ReclaBoxler-6760106 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-4178111:
Sicher, dass mir meine Bank keine Gebühren für Rücklastschriften berechnen darf? Denn sie hat's aber gemacht (siehe Bild).
Attach 306214a85fc53a42cb2dde8130f2a887525aea55dff0ad3c644a8f99dff0e844 1 Bild
1 reclabox beschwerde de 17148 teaser


06.12.2009 | 23:11
von ReclaBoxler-4178111 | Regelverstoß melden
Sicher! Die Banken machen das weiterhin, obwohl sie's nicht mehr dürfen. Googeln Sie mal. Viele Banken sind m.E. auch nur Abzocker, die nur von Gerichten in die Schranken gewiesen werden können. Aber wer klagt schon wegen 5 Euro.

www.123recht.net/article.asp?a=12181&ccheck=1
Fordern Sie die Bank auf, Ihnen das Geld wieder zurückzuüberweisen. Bei den Verbraucherzentralen gibt's meines Wissens sogar mittlerweile Formulare dafür.

06.12.2009 | 23:18
von ReclaBoxler-4178111 | Regelverstoß melden
Was mich bei Banken und Sparkassen immer etwas amüsiert, ist, dass die die Mitarbeiter im Kundenbereich Berater nennen. Für mich sind das keine Berater, sondern reine Verkäufer, die ihren Kunden oftmals das Produkt verkaufen, mit dem die Bank am meisten verdient. Also, immer aufpassen bei den sogenannten "Beratern".

07.12.2009 | 00:54
von Peter Fox | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Peter Fox Ich finde es lächerlich, wie einige hier gleich auf die Beschwerdeführerin losgehen. Das ein Konto nicht gedeckt ist, kann JEDEM mal passieren. Eine Rücklastschrift kostet das Unternehmen je nach Bank zwischen 2,50 € und 5,- €. Da sind 15,- € schlicht übertrieben. Die e-plus-Gruppe sollte diese Gebühren auf jeden Fall reduzieren. Bei einem Unternehmen dieser Größen gibt es monatlich zwar wahrscheinlich einiges an Rücklastschriften, dennoch scheint mir dies sehr überteuert. Auf eine Antwort bin ich hier wirklich gespannt.


07.12.2009 | 01:15
von Fidi Ralla | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Fidi Ralla Da stimme ich Peter Fox vollkommen zu. Ich persönlich finde es unglaublich, was manche Leute meinen, sich hier erlauben zu können. Ja und, da war das Konto eben nicht gedeckt, dafür muß sich der/die Beschwerdeführer/in weder rechtfertigen noch derartige Kommentare über sich ergehen lassen. Zumal dies nach Aussage des/der Beschwerdeführer/in nach zwei Jahren zum ersten Mal vorgekommen ist.

Ich kenne das auch nur so, 5 Euro pro Rücklastschrift. 15 Euro dagegen sind der reine Wucher.


07.12.2009 | 06:33
von ReclaBoxler-4242294 | Regelverstoß melden
Es ist keineswegs eine "Lappalie", wenn man nicht nur sein Konto, sondern sogar noch seinen Dispo-Kredit dermaßen ausgeschöpft hat, dass für weitere Abbuchung kein Raum mehr besteht. Wenn ich Lastschriftaufträge laufen habe, dann habe ich darauf zu achten, dass mein Konto ausgeglichen ist bzw. einen gewissen Betrag im Plus aufweist. Soviel dazu. Möglicherweise wären 5 Euro "Strafe" fällig gewesen bei normalem Kontoüberzug, wenn jedoch der Dispo schon überschritten wird, zahlt man erstens mehr Zinsen als bei Überziehung des regulären Kontos und dadurch höchstwahrscheinlich auch mehr "Strafe" bei Rücklastschrift. Und schlussendlich: Wer ein Konto bei einer Bank hat, sollte um alle möglichen anfallenden Gebühren Bescheid wissen, schließlich hat er zur Kontoeröffnung seine Unterschrift geleistet.

07.12.2009 | 14:38
von ReclaBoxler-8281121 | Regelverstoß melden
Der sollte nicht nur wissen, welche Gebühren anfallen, sondern auch, welche laut BGH unrechtmäßig sind. Banken sind im Großen und Ganzen halt unseriös, nicht erst seit der Finanzkrise. Da stellen sich Sparkassen hin und tönen, dass sie nicht mit dem Geld der Kunden "gezockt" hätten. Die brauchen das auch nicht, denn die zocken ihre eigenen Kunden ab. Dispozins von 14,5 % und Überziehungszins von ca. 19 % sind doch der reine Wucher. In dieser Beziehung hatte Oskar Lafontaine schon recht.

07.12.2009 | 18:12
von ReclaBoxler-4529028 | Regelverstoß melden
Jeder sollte so mit seinem Geld umgehen lernen, dass er keinen Dispo- oder weiteren Überziehungskredit benötigt. Man kann lernen, etwas erst dann zu kaufen, wenn man das Geld hat. Aber über die ach so hohen Zinsen meckern, wenn die Bank einem Geld leiht, das scheint heute wohl an der Tagesordnung zu sein. Niemand ist gezwungen, diese angeblichen "Wucherzinsen" zu zahlen. Einfach erst sparen und dann kaufen!

07.12.2009 | 20:03
von ReclaBoxler-8125711 | Regelverstoß melden
ReclaBoxler-4529028 |
Meine Bank bietet einen Dispozins von 7,9 % und nicht von 14,5, wie's die meisten Sparkassen machen. 14,5 für Dispo sind m.E. Wucher, ob man den Dispo benötigt oder nicht.
Schön für Sie, wenn Sie immer Geld auf'm Konto haben, da haben Sie wahrscheinlich lange gelernt. Sind Sie Verkäufer bei ner Sparkasse?

09.12.2009 | 18:00
von Ricardo | Regelverstoß melden
Ich bin selbständig (Firmenunternehmen) und da Geist ist geil und die Kunden wollen so wenig/günstig wie möglich zahlen, dann sollen sie auch auf Kulanz und weiteren Service verzichten. Ich habe in Jahr 2007 über 6000 Euro Kundenruckstand gehabt (waren nicht auf einmal zahlungsfähig, arbeitslos, H4 oder überschuldet), deswegen habe mein Taktik geändert, also nur Barzahlung und keinen Service ohne Bezahhlung. Ja, ist hart, aber wahr. Billig ist nicht umsonst. Wer zahlen kann, bekommt Service und Dienstleistungen.
Gott sei Dank - schon trotz Krise alles gut läuft und habe schon seit zwei Jahren keine Rückstände mehr. Wer Geld hat, kann kaufen, sonst soll weg laufen.

17.01.2010 | 11:55
von Markus Schmitz | Regelverstoß melden
Doch, da gibts nochwas hinuzuzufügen. :-)
Die 15,- EUR Rücklastschriftgebühr dürften nach dem Urteil des BGHs (und seinen Vorinstanzen) in dem Fall Germanwings teilweise unrechtmäßig sein, auch wenn Germanwings da wohl viel dreister zur Sache ging. Sicherlich hat der Kunde die Kosten für die Rücklastschrift zu tragen, da er seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkam. In dem genannten Urteil wird aber auch recht klar gesagt, dass ein Anbieter nur die tatsächlichen Kosten für die Rücklastschrift (Bankgebühren) selbst verlangen darf. Was mögliche Bearbeitungsgebühren bzw. Personalkosten betrifft, müssten diese bereits in die Tarife reingerechnet sein, da die Rücklastschriften wohl nur einen kleinen Teil der Kunden betrifft. (hörte mal was von 5% bei der ePlus & co.) Wenn man bedenkt, dass andere Telefonanbieter meist ca. 5-8 EUR verlangen, sind 15,- EUR schon was hoch gegriffen. Sowas sagte in einem Interview zu dem BGH-Urteil übrigens auch ein Mitarbeiter der Verbraucherzentrale. Ich würde die 15,- EUR bei einem kleineren Handwerksunternehmen ja noch gut verstehen, aber bei einem großen Anbieter, der alles möglichst automatisiert durchführt, kommen einem da große Zweifel auf. Naja, man verliert nur einmal einen Kunden.

Pressemitteilung des BGHs:

17.01.2010 | 11:56
von Markus Schmitz | Regelverstoß melden
Der Link kam leider nicht an :-( juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=88df290e0609ca2052601e5f4ec694ad&Seite=1&nr=49259&linked=pm&Blank=1

20.02.2010 | 14:38
von Markus Hauke | Regelverstoß melden
Erstmal vielen Dank für einige echt nützliche Comments in diesem Thread. Ich habe gestern gemerkt, dass ich auch von der 15 Euro-Forderung betroffen bin. Hab mich an meine Bank gewendet, die der Meinung war, dass der Betrag schon ungewöhnlich hoch sei für eine Rücklastschrift, und mich an die Verbraucherschutzzentrale verwiesen hat. Dort war leider niemand zu erreichen.
Nach dem Lesen eurer Comments habe ich vorhin auf der Simyo Hotline angerufen (14 cent/min). Ein überaus freundlicher Mitarbeiter kannte das "Problem" und bat mir sogleich an, die Zahlungsforderung von 15 Euro fallenzulassen, da es sich um einen einmaligen Fall handelt (bin auch schon seit ca. 2 Jahren zufriedener Simyo-Kunde).

Fazit: Die 15 Euro sind ohne Frage happig, aber vl ein probates Mittel für säumige Zahler. Wer die AGBs akzeptiert, ist selber schuld. Simyo löst die Sache im Einzelfall sehr menschlich und zuvorkommend. Bin sehr zufrieden.

Gruß,
markus.

02.03.2010 | 22:31
von ReclaBoxler-8112392 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma Simyo hat sich zu meiner Beschwerde auf eine annehmbare Art und Weise geäußert. Leider ist erst sehr spät ein kompetenter Simyo-Mitarbeiter mit meinem beschriebenen Fall in Berührung gekommen, so dass ich auf die Offerte von Simyo nicht mehr eingehen konnte. Denn über eMail-Kontakt hatte ich wohl nur mit demotivierten oder nicht weisungsbefugten Simyo-Mitarbeiter zu tun und sich somit mein Problem nicht annahmen. Die Folge war die Kündigung meiner Simyo-Mitgliedschaft.

Mit freudlichen Grüßen

Simyo SIM-Kartennr. 606162338541


14.05.2012 | 15:10
von ReclaBoxler-5226329 | Regelverstoß melden
Ich hatte das Problem heute auch und habe mich ebenfalls bei der Simyo-Hotline beschwert. Die Frau meinte erst, da könne man nichts machen. Ich habe dann angekündigt zu kündigen und meinen geworbenen Kunden auch dazu zu raten.
Ergebnis: Sie verzichten auf die 15,00 komplett ("allerdings nur _ein_mal" - aber das reicht ja). Danke für den Tipp.



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