972 Views | 17.12.2009 | 08:43 Uhr
geschrieben von Ra Rei

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Falsche und fehlende Rechnungen, Stornos und Androhung Inkasso

Seit 01.01.2009 versuche ich von TelDaFax eine korrekte Abrechnung zu erhalten. Anrufe, Emails und Einschreiben werden ignoriert. Die PR Abteilung (Frau T.) aus der TelDaFax Holding AG war mit einer Klärung auch überfordert. Die PR Abteilung erweckt hier den Eindruck, dem Kunden wird geholfen. Es wird in keiner Weise auf die berechtigten Beschwerden reagiert.

SCHLAGWORTE

In der ersten Email von Frau T. habe ich nur eine Zusammenfassung der fehlerhaften Zahlen erhalten. Dabei habe ich wieder feststellen müssen, dass auch hier Oberflächlichkeit und Ahnungslosigkeit Programm sind.

Ich habe dann Frau T. mitgeteilt, Zitat: Zwei ganz einfach Fehler vorweg. Der Anfangszählerstand ist auf den Rechnungen FALSCH, dieses habe ich mehrfach schriftlich mitgeteilt. Der Arbeitspreis für den Strom ist in allen Rechnungen FALSCH laut Rechnungen 0,138 + 0,02 = 15,8ct Netto + MwSt., laut Begrüßungsschreiben 15,90 ct brutto.

Auf diese einfachen Fehler habe ich die TelDaFax immer hingewiesen. Ich habe weiter in jedem Schreiben darauf hingewiesen, daß meine Mehrkosten, die durch den "Wechselfehler" vom 01.04.08 bis 31.07.08 entstanden sind, von mir berechnet bzw. abgezogen werden.

Mit einer der nächsten Email von Frau T. habe ich wieder eine Stornorechnung erhalten. Sie schrieb, dass sie da in der Kommunikation einen Fehler machten. Es wurde mir zwar im Mail geschrieben, dass sie die Preise erhöhen, aber im August in dem Schreiben war in der Tat die Erhöhung nicht drin. Daher wollten sie mir eine neue Rechnung erstellen.

Und da hatte ich kurz die Hoffnung, es könnte noch was werden. Aber die nächste Rechnung war wieder falsch (Arbeitspreis 15,8 ct - NETTO). Ich habe dies sofort reklamiert. Auf meine Reklamation erhielt ich von Frau T. folgende Antwort:

Email 03.11.09 12:03 Uhr, Frau T. schrieb, dass sie sich alles in Ruhe durchgesehen hat, sie müsse jedoch sagen, dass sie die Sache nicht versteht. "Sie wollten doch eine korrigierte Rechnung mit einem Arbeitspreis 15,9 ct Brutto und jetzt haben Sie diese." Sie behauptet, sie setze sich gerne für uns ein. Sollte ich rechtliche Schritte anstreben, solle ich mich direkt an die Rechtsabteilung wenden.

Email 03.11.09 12:32 Uhr, Zitat: Danach schrieb sie erneut , sie müsse sich entschuldigen, sie sei keine Rechnungsexpertin und hatte den Fehler nicht gesehen. Es sei ihr angeblich wirklich peinlich. Anbei schon mal das Storno, der Rest sollte gleich kommen.

Und wieder eine Stornorechnung. Ich war einfach nur noch sprachlos. Mit Schreiben vom 01.12.2009 habe ich dann eine Mahnung erhalten, mit Androhung Inkasso. Die entsprechende Rechnung zur Mahnung fehlt immer noch.

Es muß doch möglich sein, denn dieses ist einfachste Mathematik, mit den korrekten Zählerständen - den Verbrauch (1820,8 kWh) auszurechnen, mit dem korrekten Grundpreis (6,50 €) + Arbeitspreis (15,9ct/kWh = BRUTTO), dann den Rechnungsbetrag zu ermitteln. Abzüglich der Kaution (200,00 €), Abschlußzahlung (73,72 €) und meine nachgewiesene Mehrkosten durch TelDaFax Wechselfehler (54,79 €).

Da ich nicht mehr an eine außergerichtliche Einigung glaube und dieses Kapitel endlich beenden möchte, ist es für beide Seiten kostengünstiger, wenn sie sofort ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen, ich diese Forderungen als unbegründet zurückweise und dann kann es über den normale Klageweg weiter gehen.

Kd-Nr: 3088843

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Korrekte Rechnung erstellen, wenn nicht möglich, bitte, sofort gerichtliches Mahverfahren beantragen.


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Kommentare und Trackbacks (11)


17.12.2009 | 09:28
von ReclaBoxler-1342121 | Regelverstoß melden
Hallo,
ich gebe Ihnen vollkommen recht. Die TF-Presseabteilung macht hier ein großes Brimborium um Dinge, die eigentlich selbstverständlich sein sollten. Sobald´s schwieriger wird, als 1 und 1 zusammen zu zählen, ist deren Belastbarkeitsgrenze auch schon überschritten. Aber wie sollte es auch anders sein, die würden ja sonst nicht bei Teldafax arbeiten.

17.12.2009 | 09:43
von So So | Regelverstoß melden
Wenn Ihnen denn jetzt eine Mahnung vorliegt, dann haben Sie doch Chancen bald einen Manbescheid zu bekommen. Ihr Fall ist nicht der einzige ChaosFall.

Warten Sie mal, wenn Sie dort noch weiter Kunde sind. Sie müssen sich ein paar Leitz Ordner mehr zulegen.

17.12.2009 | 11:38
von ReclaBoxler-3973111 | Regelverstoß melden
Ach sieh mal da, die Frau T. ist auch in anderen Foren zu Gange, denen scheint die Rbox ja gar nicht zu schmecken, und dass man die RBox nicht mit k schreibt, kann sie sich scheinbar nicht merken, wie süß!
Zitat: Kommentar von Teldafax am 27. August 2009 15:02
Da ist er ja wieder, der gute alte A. H. Schön, dich hier zu treffen ! Wenn man sich das mal ansieht entdeckt man ein inniges Verhältnis zwischen A. H. und der Rbox, bezahlte Werbung wäre nicht wirklungsvoller, oder ? Vor allem mit dem Hinweis, dass die Verbraucherzentralen nicht helfen, aber das genannte Forum, süß !"
Auch dass das Herr H. hier sein eigenes Posting ständig wiederholt, süß !


17.12.2009 | 12:05
von Martina M. | Regelverstoß melden
Hallo Ra Rei, bloß keinen Mahnbescheid. Dazu müssen Sie wissen, es kommt sofort die Meldung Mahnbescheid in Ihre SCHUFA. Den bekommen sie höchstens als erledigt später gemeldet, aber die Banken und auch andere deuten es als Alarmzeichen. Sie bekommen keine Kredite, Leasings- oder Mietverträge mit diesem Schufa-Eintrag. Da nützt auch kein erledigt. Es bleibt ein Makel. Seien Sie da sehr vorsichtig.

17.12.2009 | 13:01
von ReclaBoxler-3327862 | Regelverstoß melden
Die Schufa wir gerne als Drohkulisse mißbraucht. Es heißt im BDSG, dass keine Negativdaten, also Informationen über angeblich ausgefallene Forderungen von der Schufa herausgegeben werden dürfen, wenn das Verfahren streitig ist und der Betroffene der Forderung widersprochen hat. Die Schufa muss diesen Eintrag gemäß § 35 IV BDSG sperren und diejenigen, die durch Anfragen bereits von diesem Eintrag Kenntnis haben, gemäß § 35 VII BDSG von der Sperrung in Kenntnis setzen und darüber informieren, dass hieraus keine negativen Schlüsse hinsichtlich Bonität zu ziehen sind.

Auf diese Angaben reagiert die Schufa sehr schnell.

17.12.2009 | 13:14
von Martina M. | Regelverstoß melden
Ist das so? Ich bin jetzt sieben Jahre raus aus diesem Beruf. Ich kann nur sagen, daß die Schufa zu diesem Zeitpunkt noch sofort beantragte Mahnbescheide gemeldet hat. Die haben wir dann zu den Konten manuell zugeordnet. Und wenn die Schufa diese als erledigt gemeldet hat, haben wir diesen Status auf erledigt gemeldet. Da löschte sich nichts.

17.12.2009 | 13:29
von ReclaBoxler-3973111 | Regelverstoß melden
 spider monkey Martina M.
Ziemlich falsch, ihr Halbwissen. Der Schufa dürfen nur unstrittige Sachverhalte gemeldet werden. Da haben andere Firmen wegen Missachtung mittlerweile schon saftige Strafen bezahlt. Für die Abwehr eines gerichtl. Mahnbescheids benötigt man noch nicht mal einen Anwalt. Man legt bei Gericht schriftl. Widerspruch ein, dann hat sich die Sache. Bevor TF jetzt klagt, müssen sie erstmal Geld vorstrecken. Was glauben Sie denn, wieviele Leute im Zuge von Widerspruch gegen überhöhte Preis gerichtl. Mahnbescheide bekommen haben. Danach ist nichts mehr passiert. Wie von ReclaBoxler-3327862 schon gesagt, reine Drohkulisse.

18.12.2009 | 10:32
von So So | Regelverstoß melden
Falls TF eine unberechtigte Eintragung veranlasst, können Sie per Gerichtsbeschluß (Verfügung) auch veranlassen, dass TF die Eintragung wieder herausnimmt.

20.12.2009 | 12:17
von So So | Regelverstoß melden
Jetzt bekommt erstmal TF eine Negativeintragung in die Schufa.

Der Beschwerdeführer vom 12.12.09 hat in das Bankkonto gepfändet (rechtskräftiges Urteil gegen TF).

29.12.2009 | 13:46
von Ra Rei noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Endlich habe ich wieder eine korrigierte Schlussrechnung (17.12.09) bekommen. Das beste ist, die Zählerstände stimmen, der Arbeitspreis und der Grundpreis ist auch korrekt und das nach fast einem Jahr Schriftwechsel. Zum Thema Wechselfehler und meine dadurch entstandenen Kosten kein Wort.
Über diese Story werde ich auch komplett berichten.


23.02.2010 | 07:50
von Ra Rei noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Und wieder habe ich eine letzte außergerichtliche Mahnung erhalten, mit Androhung Inkasso und Eintrag in Schufa.
Was mich immer wieder entsetzt, ist die Dreistigkeit der Mahnungen und die Rechtsunkenntnis. Der angemahnte Betrag ist strittig und ich habe bereits mehrfach Widerspruch eingelegt. Es heißt im BDSG, dass keine Negativdaten, also Informationen über angeblich ausgefallene Forderungen von der Schufa herausgegeben werden dürfen, wenn das Verfahren streitig ist und der Betroffene der Forderung widersprochen hat.
Ich freue mich schon, wenn ich diesen Fall tatsächlich vor Gericht bekomme und von unabhängiger Seite bestätigt bekomme, dass ich die Unfähigkeit und Täuschen nicht zu bezahlen habe.
Die Mehrkosten durch den Wechselfehler werde ich nicht bezahlen.




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