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42 Views | 14.02.2019 | 19:09 Uhr
geschrieben von Pierre Müller
Strogon (Bonn)
Verbrauchsabrechnung Strom 2018
Bestell-/Kundennummer: 40S6414501
Vertragsende: 31.12.2018 wegen Anbieterwechsel
Zählerstand mittlerweile 3 mal mitgeteilt. Angeblich keine ordnungsgemäße Übermittlung durch den Netztbetreiber. Nach Rücksprache kann ich das nicht bestätigen. Hab jetzt Schreiben mit Fristsetztung verschickt. Sollte sich bis dahin nichts tun, wird mein Anwalt tätig.
Es ist nicht zu dulden, dass die Abrechnungen bei Nachzahlungen sehr schnell erstellt werden. Bei zu erwartendem Guthaben hingegen hinaus- und verzögert wird. Eine 30 Tage-Frist zur Auszahlung des Guthabens bekommt Strogon mit Sicherheit nicht.
Kommentare und Trackbacks (2)
17.04.2019 | 20:55
von Pierre Müller
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Eine Endabrechnung wurde bisher nicht erstellt. Anfang Mai erfolgt letzte Fristsetzung. Danach werden rechtliche Schritte eingeleitet und die Schlichtungsstelle angerufen.
17.06.2019 | 13:42
von Pierre Müller
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Nach Androhung Mahnbescheid wurde gezahlt.