Startseite > Strogon > gelöste Beschwerde-Nr.: 187557
Durch Strogon gelöste Beschwerde. | 42 Views | 14.02.2019 | 19:09 Uhr
geschrieben von Pierre Müller

Strogon (Bonn)

Verbrauchsabrechnung Strom 2018

Bestell-/Kundennummer: 40S6414501

Vertragsende: 31.12.2018 wegen Anbieterwechsel

Zählerstand mittlerweile 3 mal mitgeteilt. Angeblich keine ordnungsgemäße Übermittlung durch den Netztbetreiber. Nach Rücksprache kann ich das nicht bestätigen. Hab jetzt Schreiben mit Fristsetztung verschickt. Sollte sich bis dahin nichts tun, wird mein Anwalt tätig.

Es ist nicht zu dulden, dass die Abrechnungen bei Nachzahlungen sehr schnell erstellt werden. Bei zu erwartendem Guthaben hingegen hinaus- und verzögert wird. Eine 30 Tage-Frist zur Auszahlung des Guthabens bekommt Strogon mit Sicherheit nicht.

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Meine Forderung an Strogon GmbH: Erstellung Verbrauchsabrechnung und Auszahlung Guthaben i. H.v. ca 700 EUR


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


17.04.2019 | 20:55
von Pierre Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eine Endabrechnung wurde bisher nicht erstellt. Anfang Mai erfolgt letzte Fristsetzung. Danach werden rechtliche Schritte eingeleitet und die Schlichtungsstelle angerufen.


17.06.2019 | 13:42
von Pierre Müller gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach Androhung Mahnbescheid wurde gezahlt.




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