ENSTROGA AG (Berlin)
Bonusse und Gratismonat verweigert wegen Photovoltaikanlage
Bestell-/Kundennummer: 3453N4319
Es wurde mir mitgeteilt, dass ich keinen Bonusanspruch aufgrund miener Photovoltaikanlage habe. Ich hatte bei ENSTROGA einen Gasvertag!
Der erzeugte Strom von dieser Photovoltaikanlage vollständig in das öffentliche Netz eingespeist. Somit liegen zwei physikalisch getrennte elektrische Einrichtungen (Hausstromnetz und Photovoltaikanlage) vor.
Das LG Köln (AZ: 26 O 505/15) und das OK Köln (AZ: 6 U 132/16) haben geurteilt, dass Einschränkungen in den AGBs unzulässig sind und daher ist es auch nicht zulässig, den Neukundenbonus zu verwehren.
Zudem haben deutsche Gerichte in vergleichbaren Fällen bestätigt, dass es sich bei Photovoltaikanlagen nicht um ein Gewerbe handelt, wenn kein planmäßiger Geschäftsbetrieb (wie in meinem Fall) vorliegt.
26.02.2019 | 14:01
Abteilung: Beschwerdemanagement
Guten Tag,
zunächst vielen Dank für die Mitteilung Ihrer Erfahrungen.
Wir möchten Ihnen mit Ihrem Anliegen weiterhelfen und bedauern, dass Sie unser Kundenservice bislang nicht zufriedenstellend betreut hat.
Ihr Fall wird nun erneut in unserer Fachabteilung vorgelegt, um Ihrer Beschwerde entsprechend nachzugehen. Wir werden uns dann zeitnahe bei Ihnen melden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ENSTROGA Verbraucherservice