voxenergie GmbH (Berlin)
Unzulässige Anhebung der Abschlagszahlung/Preiserhöhung
Bestell-/Kundennummer: 8790171570
Ich habe meinen Stromvertrag bei voxenergie per Sonderkündigungsrecht wegen unzulässiger Anhebung der Abschlagszahlung/Preiserhöhung gekündigt. Die Schlichtungsstelle ist inzwischen eingeschaltet.
Voxenergie hat bisher noch keine Stellungnahme abgegeben, weshalb während der Preisgarantie die Abschlagszahlung nach ca. 7 Monaten einfach erhöht wird. Ein aktueller Zählerstand wurde von mir noch nicht übermittelt, so dass jegliche Grundlage für eine Neuberechnung fehlt. Voxenergie verstößt damit gegen ihre eigenen AGB. Weshalb schickt voxenergie keine Stellungnahme, sondern stattdessen weiterhin Mahnungen?
Die Lastschriftermächtigung wurde inzwischen entzogen. Ich verlange, dass voxenergie meine Sonderkündigung akzeptiert (siehe AGB pkt. 6.3. und 6.4.), den Vertrag freigibt eine ordentliche Abschlussrechnung erstellt bezogen auf den tatsächlichen Stromverbrauch.
15.05.2019 | 15:16
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrter Herr Sohn,
wir nehmen Bezug auf Ihre Onlinebeschwerde vom 22.03.2019.
Gerne möchten wir Ihnen noch einmal bestätigen, dass Ihr Vertrag aufgrund der eingereichten Sonderkündigung zum 15.04.2019 beendet wurde.
Die Abschlussrechnung wird Ihnen in den kommenden Tagen zugestellt.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team
Meine Erfahrungen sind ähnlich! So etwas wie mit Vox Energie ist mir zuvor noch nicht passiert und ich kann inzwischen nur jedem abraten!
Ich fühle mich dermaßen übers Ohr gehauen und an der Nase herumgeführt. Auch in meinem Fall halten sie sich ihrerseits nicht an den Vertrag und hatten bereits wenige Woche später einen Vertrag mit höherern Konditionen gesendet, den ich doch hätte unterschreiben sollen um mir eine diverse Garantie zu sichern. - Ich hatte nichts unterschrieben und und nichts zurück gesendet.
Vor etwa zwei Monaten wurde auch mein Abschlag erhöht, ohne vorab Information und ohne Zählerstand Aktualisierung.
Heute, zwei Monate später erhielt ich einen Bescheid, das der Abschlag erneut angehoben würde. - Weit entfernt von den zuvor versprochenen Konditionen. Da ich vertraglich eine Laufzeit von 24 Monaten unterschrieben habe und mit Nachteilen rechne, wenn ich im Alleingang versuche aus der Nummer herauszukommen überlege ich einen Anwalt einzuschalten. Eine Advocard besitze ich ja.