Höffner (Schönefeld)
Ablehnung von Mängeln innerhalb der Gewährleistung
Bestell-/Kundennummer: 5538454
Bei dem im Februar 2017 von Höffner gelieferte Sofa in L-Form hatte sich in den knapp 2 Jahren der Stoff aufgehellt, Falten geworfen aber vor allem hatte sich der lange Schenkel des Sofas durchgebogen, was auch optisch schon leicht zu sehen ist.
Auf meine Mängelanzeige Ende Januar 2019 im Portal der Homepage des Unternehmens und zusätzlich per Fax hin hat sich monatelang erst einmal gar nichts getan. Bei erneuter Nachfrage wurde zunächst der Erhalt der Anzeige verneint, obwohl das Dokument auf zwei Wegen ins Unternehmen geschickt wurde. Als dann endlich am 13.04.2019 ein Kundendienstleister sich das Sofa vor Ort anschaute, wurden alle Mängel als typisch oder im Bereich der Toleranzen abgetan.
Das Sofa steht im Wohnzimmer einer Wohnung im Dachgeschoss mit einem relativ kleinen Fenster, so dass die Sonne nur eine kurze Zeit direkt auf das Sofa scheint, trotzdem ist der Stoff ausgeblichen. Da das Durchhängen des 3 m Sofa-Schenkels optisch zu erkennen ist und ich auf 2 cm Durchbiegung im Nachmessen gekommen bin, sehe ich dies weiterhin als Mangel und nicht im Bereich der Toleranzen.
Das Sofa muss für mein Verständnis über die 2 Jahre Gewährleistung die Eigenschaften behalten, die es bei Auslieferung hatte. Dazu gehören nicht die Falten im Stoff, die Ausbleichungen und die Verformung.
29.04.2019 | 10:22
Abteilung: Social Media
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Beschwerde ist noch nicht gelöst
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