Immergrün Energie (Köln)
Forderung von Nichterfüllungsschaden nach Umzug
Bestell-/Kundennummer: G21709012101
Vertrag Nichterfüllung Forderung Umzug
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund meines Umzuges musste ich meinen Vertrag vorzeitig kündigen. Eine Mitnahme des Vertrages war hier nach Aussage eines Mitarbeiters von Ihnen nicht möglich, da die Versorgung bis zum 31.03.2019 ging und die neue Unterkunft schon zum 12.02.2019 beliefert werden musste. Ich hätte einen neuen Vertrag abschließen müssen, welcher dann viel teurer gewesen wäre. Somit habe ich den Vertrag zum 31.03.2019 gekündigt und einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter abgeschlossen.
Meiner Kündigung wurde zugestimmt. Somit bin ich davon ausgegangen, dass Sie aus Kulanz gehandelt haben.
Zum 31.03.2019 wurde mir dann die Schlussrechnung gestellt.
In der Schlussrechnung wird ein Betrag in Höhe von 46,1008 Euro netto = 54,86 Euro brutto, tituliert als "Nichterfüllungsschaden" gefordert. Der Betrag ist weder erläutert noch hat man eine Berechnung, wie sich die Summe erklärt übermittelt. Ich bin sodann gegen diese Schlussrechnung in den Widerspruch gegangen und habe um eine Erläuterung und Berechnungsgrundlage für die Höhe des Nichterfüllungsschadens gebeten, da aus den AGB´s nicht hervor geht, dass eine derartige Forderung erhoben werden kann und wie diese dann berechnet wird.
Diese Erläuterung war die Zeit nicht Wert, dass Sie geschrieben wurde. Sie haben die Rechnung geprüft und sind zum Schluss gekommen, dass alles korrekt sei. Der Nichterfüllungsschaden sei auf das sogenannte positive Interesse und hier insbesondere auf den entgangenen Gewinn gerichtet. Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung würde gefragt werden, wie die Vertragspartei stünde, wenn der Vertrag ordnungsgemäß durchgeführt worden wäre. Dieser Betrag gibt den Nichterfüllungsschaden. Eine prüffähige Berechnung bzw. ordnungsgemäße Aufstellung, wie sich der Betrag zusammensetzt, war nicht dabei!
Wo hätte ich den Ihrer Meinung nach gestanden bzw. wo stehe ich Ihrer Meinung nach, wenn ich den Vertrag erfüllt hätte?
Wer bestimmt den überhaupt, wie ich gestanden hätte, wenn der Vertrag erfüllt worden wäre? Wie wird dieser Wert ermittelt?
Eine Passage aus den AGB´s wurde auch nicht geliefert!
Ich erwarte, dass wenn ich schon zahlen muss, ich hierzu eine prüffähige, aussagekräftige und rechtlich richtige Rechnung erhalte.
Man muss mir nachweisen, dass der geforderte Betrag sachlich sowie rechtlich richtig ist und von mir erhoben werden kann.
So ein lapidar vorgefertigtes Schreiben, welche nicht auf die einzelnen Passagen eingeht, zeigt schon, dass sich hier bezüglich der Kunden oder auch ehemaligen Kunden keine Mühe gemacht wird. Sie sollten mal drüber nachdenken, dass es mit einer ordentlichen Kundenbetreuung viel einfacher wäre, auch Kunden wieder zurück zu gewinnen, die jetzt Ihren Vertrag gekündigt haben. Es geht nicht immer nur um den günstigsten Preis, es geht auch darum, wie man behandelt wird.
24.05.2019 | 08:36
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
Was ich allerdings unverschämt gefunden habe:
Der Firma immergrün wurde zum 01.04.19 das Lastschriftmandat entzogen, trotzdem haben die den voll Betrag abgebucht! Diesen habe ich mir natürlich zurück geholt. 3 Tage später kam dann die E-Mail mit der Korrekturabrechnung. Warte nun auf die Angabe einer Bankverbindung, dass ich denen das Ihnen zustehende Geld überweisen kann.
Habe immergrün per E-Mail davon in Kenntnis gesetzt.
Warte auch immer noch auf eine Reaktion von denen bezüglich meiner Stromjahresabrechnung, wo die das selbe gemacht haben, mit diesem Nichterfüllungsschaden. Soll. da noch was Nachzahlen, habe aber eigentlich ein Guthaben
Mal sehen, wann da was passiert.