754 Views | 30.03.2020 | 08:32 Uhr
geschrieben von Roland Brandt
Am heutigen Morgen, Montag den 30.03.2020 wollte ich beim Lidl in Selm einkaufen, ein Security-Mitarbeiter sprüht den Wagen ein und als ich im sagte, dass er nicht Sprühen darf sondern nur Tropfen darf, wurde er ausfallend und sprühte es so, das ich es in die Augen bekam und in die Lunge.
Meine Forderung an lidl.de:
Schmerzensgeld und Strafanzeige
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Punkt 1: Natürlich darf er sprühen.
Punkt 2: Wo hatten Sie Ihr Gesicht, als der Mitarbeiter angefangen hat, zu sprühen? Mit dem Kinn ganz unten am Griff des Wagens?
Aber mal ehrlich, hat er absichtlich auf Ihr Gesicht gezielt?
Sie sagen, er darf nicht sprühen. Wo steht das? Wer sind Sie, dass Sie den Leuten vorschreiben, wie sie ihre Arbeit zu machen haben? Solche Querulanten (sorry) wie Sie brauchen wir auch gerade in dieser Krise.
Aber die Strafanzeige muss der Kunde schon selbst stellen, das kann keine Forderung an den Markt sein.
Warum hat der Kunde nicht vor Ort gleich die Polizei geholt?