Immergrün Energie (Köln)
Preiserhöhung trotz Sonderkündigung
Bestell-/Kundennummer: G2171209249
Grundpreiserhöhung um 636 % und Arbeitspreiserhöhung um 22 % wurde versteckt angekündigt. Die Schreiben habe ich erst lange nach Inkrafttreten der Erhöhungen erhalten. Die Preiserhöhung ist nicht zulässig.
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund meiner telefonischer Nachfrage vom 15.01.2020 habe ich am gleichen Tag eine Email mit Preisankündigungen vom 17.12.2018 sowie vom 24.07.2019. Hierin erhöhen Sie den Grundpreis um 636% und den Arbeitspreis um 22%.
Meiner hiernach zugestellten Sonderkündigung haben Sie zum 29.02.2020 zugestimmt.
Mit Abrechnung Nr. RN01857681 vom 03.03.2020 haben nun dennoch die unberechtigt erhöhten Grund- und Arbeitspreise berechnet. Meine begründeten Widersprüche (Schreiben vom 08., 19. und 26.03.2020) bezüglich den Punkten:
- Die Preiserhöhungen wurden mir erst am 15.01.2020 und daher nach Inkrafttreten zugestellt und sind daher unwirksam.
- Die Preiserhöhungen waren versteckt und daher unwirksam.
- Die Preiserhöhungen sind überzogen und daher unwirksam.
haben Sie bisher nicht widerlegt. Eine detaillierte Begründung meines Widerspruchs finden Sie in meinem Schreiben vom 19.03.2020, das ich Ihnen gerne nochmals zukommen lasse.
Vor diesem Hintergrund erwarte ich die korrigierte Rechnung bis zum 14.04.2020.
03.04.2020 | 17:04
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Herr Thomas,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung