Deutsche Bahn AG (Berlin)
Nur bedingte Kulanz wegen Corona
Bestell-/Kundennummer: 7AZZRY
Die DB schmückt sich damit, in Sachen Corona besonders kulant zu sein - so auch Spar- und Superspar-Tickets bei Wegfall des Reisegrundes wegen Corona gegen Kostenerstattung stornieren zu lassen. Das stimmt so nicht!
Diese entgegenkommende Kulanz der DB beschränkt sich nämlich auf Tickets, die vor dem 13. März gebucht wurden für Reisetermine bis 30. April.
Ich habe das Problem, im Januar ein SuperSparTicket für den 8. Mai gebucht zu haben. Aufgrund der geltenden Corona-Verordnungen wurde die Veranstaltung in Wilhelmshaven, die ich mittels DB am 8. Mai erreichen wollte, jetzt abgesagt.
Eine Stornierung mit Rückerstattung des Preises ist laut DB aber nicht vorgesehen, da mein Reisetermin nicht innerhalb des Zeitraums bis 30. April liegt.
Ich frage mich: Was soll diese Differenzierung? Wenn Corona vor dem 30. April Anlass für die DB war, großzügig Kulanz zu zeigen, warum dann nicht für Tickets nach dem 30. April? Diese Regelung der DB ist halbherzig und unlogisch.
Ich erwarte eine Ausdehnung der Kulanz über den 30. April hinaus solange, wie die Bevölkerung durch staatliche Verordnungen an einem selbstbestimmten Reisen gehindert wird. Die DB ist ein Staatsunternehmen, das folglich staatliche Maßnahmen mit entsprechender Kulanz zu begleiten hat!
Umtausch und Erstattung für dieses Angebot ausgeschlossen. "
Meine Forderung an die DB bleibt bestehen: Stornierung gegen Kostenerstattung, oder von mir aus auch gerne einen Gutschein in Höhe des Ticketpreeises mit Gültigkeit 3 Jahre, so wie dies ja auch für andere Buchungszeiträume und für andere Ticketkategorien gilt.
Roland Hoede