492 Views | 28.04.2020 | 16:08 Uhr
geschrieben von Roland Hoede

Deutsche Bahn AG (Berlin)

Nur bedingte Kulanz wegen Corona

Bestell-/Kundennummer: 7AZZRY

Die DB schmückt sich damit, in Sachen Corona besonders kulant zu sein - so auch Spar- und Superspar-Tickets bei Wegfall des Reisegrundes wegen Corona gegen Kostenerstattung stornieren zu lassen. Das stimmt so nicht!

Diese entgegenkommende Kulanz der DB beschränkt sich nämlich auf Tickets, die vor dem 13. März gebucht wurden für Reisetermine bis 30. April.

SCHLAGWORTE

Ich habe das Problem, im Januar ein SuperSparTicket für den 8. Mai gebucht zu haben. Aufgrund der geltenden Corona-Verordnungen wurde die Veranstaltung in Wilhelmshaven, die ich mittels DB am 8. Mai erreichen wollte, jetzt abgesagt.

Eine Stornierung mit Rückerstattung des Preises ist laut DB aber nicht vorgesehen, da mein Reisetermin nicht innerhalb des Zeitraums bis 30. April liegt.

Ich frage mich: Was soll diese Differenzierung? Wenn Corona vor dem 30. April Anlass für die DB war, großzügig Kulanz zu zeigen, warum dann nicht für Tickets nach dem 30. April? Diese Regelung der DB ist halbherzig und unlogisch.

Ich erwarte eine Ausdehnung der Kulanz über den 30. April hinaus solange, wie die Bevölkerung durch staatliche Verordnungen an einem selbstbestimmten Reisen gehindert wird. Die DB ist ein Staatsunternehmen, das folglich staatliche Maßnahmen mit entsprechender Kulanz zu begleiten hat!

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Kommentare und Trackbacks (3)


06.05.2020 | 10:07
von Roland Hoede noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf meine Reklamation über ReclaBox habe ich noch keine Reaktion der DB erhalten, lediglich den auch nicht gerade hilfreichen Verspätungs-Alarm mit dem Hinweis, dass ausgerechnet die Buchung und Reservierung, die ich ja ausdrücklich stornieren möchte, nicht zu den gebuchten Daten stattfindet, sondern ich mir eine Verbindung entweder früher oder später am gleichen Tag aussuchen soll. Kein Eingehen auf meinen Stornierungswunsch wegen Corona. Man könnte lachen, wenn es nicht so absurd dreist wäre.


06.05.2020 | 10:30
von Roland Hoede noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich sehe soeben erst den Kommentar von ReclaBoxler 3361901; besten Dank dafür, doch die verwiesene Antwort auf der Webpage der DB trifft auf MEINE Reklamation NICHT zu. DENN: Die DB war so kulant, die Stornierungsfrist für Tickets mit Reisedaten bis 30. April auf das Datum 04. Mai auszudehenen. Das aber hilft MIR überhaupt nicht, da mein Reisedatum der 8. Mai gewesen wäre zu einerVeranstaltung, die am 9. Mai stattfinden sollte, wegen der bestehenden Coronaregelungen aber abgesagt werden mußte. Auf meinen Stornierungswunsch über die Webpage der DB erhalte ich unverändert die Antwort: "Rückgabe Ihres Tickets
Umtausch und Erstattung für dieses Angebot ausgeschlossen. "
Meine Forderung an die DB bleibt bestehen: Stornierung gegen Kostenerstattung, oder von mir aus auch gerne einen Gutschein in Höhe des Ticketpreeises mit Gültigkeit 3 Jahre, so wie dies ja auch für andere Buchungszeiträume und für andere Ticketkategorien gilt.


16.06.2020 | 11:27
von Roland Hoede noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie immer bei dem kundenunfreundlichsten Unternehmen, das im Bereich der Reisemobilität am start ist, klaffen Anspruch (wir sind kulant, keiner soll durch Corona einen Nachteil erleiden, wenn er frühzeitig gebucht hat) und Realität meilenweit auseinander. Tatsächlich beharrt die DB darauf, dass SuperSparPreistickets NUR dann kulanterweise in Ticketgutscheine für spätere Reisetermine umgetaucht werden können, wenn der beabsichtigte Reisetermin vor dem 5. Mai 2020 lag. Dies aber trifft für meine Reisebuchung nicht zu, da ich eine im Januar für den 8. Mai gebuchte Veranstaltung wegen Coronabeschränkungen nicht wahrnehmen konnte, somit das Ticket für die Reise zur in den Herbst verschobene Veranstaltung nutzen möchte. Die Festlegung der Kulanzfrist auf Reisetermine bis ausschließlich 5. Mai ist willkürlich, nicht nachvollziehbar, und die mangelnde Felxibilität des Unternehmens DB in der Sache ein weiterer Beweis dafür, dass diesem Staatskonzern die Bedürfnisse des Kunden völlig gleichgültig sind. Dass wir als Steuerzahler dieses kundenunfreundliche und miserable Unternehmen alimentieren, ist eine Zumutung. Für mich steht fest: Wenn sich die Bahn in der Corona-Kulanzregelung weiterhin derart uneinsichtig zeigt, war dies das letzte Ticket, das ich bei der DB gekauft habe. Dann eben künftig doch wieder mit PKW oder Flieger, die Umwelt wirds verkraften.
Roland Hoede




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