Blau (München)
Unzulässige Gebühren im EU-Ausland
Ich bin ein jahrelanger (meine Frau auch) Blau.de-Kunde.
Seitdem wir bei Blau sind, haben wir beide den Blau-zu-Blau Flatrate (wonach Blau-Kunden sich kostenlosen anrufen und gegenseitig kostenlos SMS verschicken können).
Wir waren im EU-Ausland. Dort haben wir uns einander mehrfach angerufen. Und Blau hat hierzu unzulässige Gebühren berechnet.
Blau.de dürfte gem. Art. 6a EU-VO 2015/2120 "im Vergleich mit dem inländischen Endkundenpreis in einem Mitgliedstaat weder zusätzliche Entgelte noch allgemeine Entgelte für die Nutzung von Endgeräten oder von Dienstleistungen im Ausland berechnen" . Das heißt: alle Gebühren, die Blau.de bei ausgehenden Blau-zu-Blau Anrufen berechnet haben, sind unzulässig und daher auch unwirksam.
Sowohl meine Frau als auch ich haben dem Blau.de mitgeteilt, dass diese Kosten zu Unrecht gebucht wurden. Wir haben teilweise "aus Kulanz, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" Guthaben bekommen, dies hilft aber nicht, deckt die hiesige Gebühren nicht, und ist uns auch keine langfristige Lösung.
Wir wollen zuerst die zu Unrecht berechneten Gebühren vom Blau.de zurück bekommen. Des weiteren wollen wir eine Zusicherung vom Blau.de bekommen, in der Blau uns bestätigt, dass auch künftig keine Gebühren für Blau-zu-Blau Anrufe berechnet werden, solange wir beide innerhalb der EU uns befinden. Außerdem hat Blau uns entsprechend zu entschädigen, für die Zeit und Ärger die wir wegen dem unnötigen Streit verbracht haben.
Beschwerde ist noch nicht gelöst