11 Views | 05.11.2020 | 11:50 Uhr
geschrieben von Oliver Timm

Otto (GmbH & Co KG) (Hamburg)

Austauschgerät nur gegen erneute Bezahlung

Bestell-/Kundennummer: 75649621

Austauschgerät wegen Gewährleistung erneut bezahlen. Doppelbezahlung oder kein Ersatz (Austausch des Gerätes).

Im August 2020 hatte ich unseren defekten Kühleckschrank reklamiert (wurde Dezember 2019 gekauft und voll bezahlt).

SCHLAGWORTE

Ich wurde auf eine Reparaturfirma verwiesen. Diese begutachtete den Kühlschrank Mitte September und empfahl den Austausch.

Ende September Rückfrage an Otto. Der Kühlschrank soll getauscht werden. Das würde laut Otto Drei Wochen dauern.

Am 28.10.2020. Ich blicke ins Kundenkonto und sehe, dass der Austauschartikel (gleiche Artikelnummer) nicht mehr lieferbar ist und von Otto am 25.10.2020 storniert wurde.

Ein Anruf bei Otto brachte es zutage. Otto hat den Artikel storniert, weil ich den Austauschkühlschrank erneut bezahlen sollte (Vorkasse). Erst dann hätte man den Austausch durchgeführt. Das Geld sollte ich dann später zurückerhalten.

Das Ganze ist mehr als unseriös. Eher kriminell. Man soll also doppelt bezahlen, weil sonst Otto seine Gewährleistung nicht erfüllt.

Man stelle sich vor ein Auto für 30 000 EUR wäre defekt und der Austausch des Fahrzeugs geht, nur wenn erneut 30 000 EUR gezahlt. Also zahlt der Kunde 60 000 EUR. Später erhält er dann 30 000 EUR zurück.

Hier verneint also Otto jegliche Gewährleistung. Es führt also Gewährleistungen nur mit erneuter Vorkasse (Bezahlung durch). Also statt Gewährleistung einen Neukauf.

Otto hat mir heute auch noch ein mal klargemacht, das das System Otto nun gegen erneute Zahlung das Gerät tauscht. Oder das alte Gerät holt und eine Gutschrift gibt. Und dann ein Neugerät dafür besorgt.

De facto tritt hier der Verkäufer vom Vertrag zurück und lässt den Kunden einfach im Regen stehen.

In meinem Fall bedeutet das Tage oder Wochen ohne Kühlschrank. Wer trägt diesen Schaden?

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Meine Forderung an Otto (GmbH & Co KG): Kostenloser Austausch - statt erneuter Kauf.


 
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