Durch simyo gelöste Beschwerde. | 2482 Views | 02.02.2010 | 08:46 Uhr
geschrieben von O. Z.

simyo (Düsseldorf)

Simyo zahlt Restguthaben wissentlich nicht aus!

In meinem Fall gestaltet sich der Vorgang wie folgt: Kündigung der Prepaidkarte durch Simyo. Begründung: "Zu lange kein Guthaben aufgeladen". Antrag auf Restguthabenauszahlung (15,35 €) am 26.11.2009 abgeschickt. Dort ist vermerkt, dass die Auszahlung bis zu drei Wochen dauern kann. Es erfolgte bisher keine Auszahlung (heute ist der 02.02.2010).

SCHLAGWORTE

Erste Nachfrage 24.12.2009. Antwort 26.12.2009: "... Ihre Anfrage befindet sich derzeit bei unserem Zahlungsteam in Bearbeitung. Damit wir Ihr Anliegen abschließend und zu Ihrer vollen Zufriedenheit bearbeiten können, benötigen wir noch wenige Tage. Selbstverständlich werden wir uns unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald wir eine Rückmeldung von unserem Zahlungsteam erhalten haben."

Zweite Nachfrage 07.01.2010. Antwort 09.01.2010: "... Ihr Auftrag zur Guthabenauszahlung wurde am 04.01.2010 weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass eine Überweisung einige Werktage in Anspruch nehmen kann."

Dritte Nachfrage 15.01.2010. Antwort 17.01.2010: "... Bitte beachten Sie, dass es sich bei einer Überweisung um einen banktechnischen Vorgang handelt, auf den simyo keinen Einfluss hat. Die Durchführung einer Überweisung kann einige Bankarbeitstage in Anspruch nehmen und hängt davon ab, über welchen Verrechnungsweg die entsprechende Bank ihren Zahlungsverkehr abwickelt. Auch bei Online-Banking werden Überweisungen in der Regel nur an Bankarbeitstagen bearbeitet."

Trotz scheinbarer Terminfestlegung von Seiten des Unternehmens tut sich nichts. Gerade hier in diesem Portal kann man erkennen, dass es betriebliche Übung des Unternehmens ist, die Auszahlung zu verschleppen oder nicht durchzuführen!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an simyo: Sofortige Auszahlung des Restguthabens in Höhe von 15, 35 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.02.2010 | 12:26
Firmen-Antwort von: simyo
Abteilung: Öffentlichkeitsarbeit

Sehr geehrter Herr Z., vielen Dank für Ihre Nachricht via Reclabox. Natürlich könnten Sie sich auch gerne direkt an uns wenden und müssten dies nicht auf dem Wege dabei belassen. Ich verstehe aber auch, dass Sie nach den Anfragen im Service sich hier Luft machen möchten. Über den Status informiere ich mich gerne - müsste Sie dazu aber bitten, mir Ihre simyo Details weiterzugeben. Bitte senden Sie mir Ihre simyo Rufnummer und bei simyo hinterlegte Emailadresse auf die einfach spider monkey simyo.de. Dann geht's gleich weiter. Im Voraus vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen, Ira Reckenthäler - Leitung Öffentlichkeitsarbeit

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (7)


02.02.2010 | 10:19
von O. Z. | Regelverstoß melden
Tippfehler: Die Daten von Januar sind aus dem Jahr 2010 !

08.02.2010 | 08:50
von O. Z. | Regelverstoß melden
Am 03.02.10 bekam ich folgende Email von Simyo:
"...Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts müssen wir leider feststellen, dass es bei der Auszahlung durch einen Fehler unsererseits zu Verzögerungen kam. Wir haben diesen Fehler nun korrigiert und die Auszahlung erneut in die Wege geleitet. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Restguthabenauszahlung um einen aufwendigen Prozess handelt und die Auszahlung bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen kann. Wir bemühen uns, dies jedoch so schnell wie möglich vorzunehmen. ..."

Eine Frechheit ist das Verhalten des Unternehmens.

Ich habe mich bei der bei der Bundesnetzagentur über Simyo beschwert.
Dort bekam ich als Rückmeldung: " ... Da in Ihrem Fall kein telekommunikationsrechtlicher Sachverhalt zur Klärung vorliegt, sondern rein vertragsrechtliche Aspekte zu bewerten sind, kann ich Ihnen leider keine weitere Hilfestellung geben. ... "
Glück gehabt Simyo, Pech für mich ...

15.02.2010 | 08:48
von O. Z. | Regelverstoß melden
Am 12.02.10 ist das Restguthaben auf meinem Konto eingegangen. Diese Beschwerde hat sich damit erledigt.

Das Geld habe ich meines Erachtens aber nur deshalb zurückbekommen, weil ich hier in diesem Forum den Sachverhalt veröffentlicht habe und weil Simyo (aus gutem Grund) hier mitliest. Warum das Unternehmen sich scheinbar bei Restguthabenrückzahlungen so verhält, wird die Unternehmensführung schon wissen, "weil einfach einfach einfach ist ..."

15.02.2010 | 08:54
von O. Z. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist gelöst, siehe Trackback vom 15.02.10.


28.11.2010 | 15:07
von Helmut Barth | Regelverstoß melden
Nichtrückzahlung hat Methode: Folgender Ausschnitt aus dem Schriftverkehr mit simyo zeigt dies.

Guten Tag Herr Barth,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer simyo SIM-Karte. Nach Rücksprache mit unserer Zahlungsabteilung teilen wir Ihnen mit, dass Ihr Antrag auf Auszahlung des Restguthabens am 29.11.2010 an unseren Netzbetreiber weitergeleitet wird. Dieser Vorgang kann bis zu 3 Wochen in Anspruch nehmen. Da die Auszahlung von unserem Netzbetreiber durchgeführt wird, haben wir auf den Auszahlungszeitpunkt keinen Einfluss.

Sehr geehrter Herr S.,
am 15.10. 2010 hatte ich Simyo erstmals zur Rückzahlung meines Restguthabens aufgefordert. Nach mehrmaligem Nachfragen erhielt ich am 9.11.2010 folgende E-mail von Simyo:

Guten Tag Herr Barth,
vielen Dank für Ihr Fax. Gerne zahlen wir Ihnen Ihr Restguthaben aus. Dazu ist es notwendig, diese an unser Zahlungs-Team weiterzugeben. Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung aus diesem Grund 3-4 Wochen in Anspruch nehmen kann. Vielen Dank für Ihre Geduld.
Viele Grüße und einen schönen Tag
Janett D.
simyo Service Team

Nun soll ich also, nachdem Sie meine Zahlungsaufforderung bereits seit 25.10. per Formular und angeblich erst am 29.11. 2010 an Ihren "Netzbetreiber" (das war bisher die dümmste von drei Ausreden) weitergeleitet haben, weitere drei, vier Wochen auf die Rückzahlung warten. Für wie dämlich halten Sie mich eigentlich? Letztlich ist doch simyo die Firma, die mein Geld kassiert hat, also ist simyo in der Pflicht, zu zahlen. Ich erwarte, dass die Rückzahlung von simyo nun schnellstens und OHNE Bearbeitungsgebühren zu verlangen geleistet wird.
Darf ich Sie fragen, was Sie einem säumigen Kunden an Mahn- und Inkassogebühren abverlangen würden, der nun bereits sechs Wochen in Verzug ist?
Beenden Sie also endlich diese Schlamperei (oder darf man sagen: diese bewusste Verzögerung) und überweisen Sie mir mein Restguthaben innerhalb von sieben Tagen bis zum 4. Dezember.
An die Bundesnetzagentur habe ich mit meinem Anliegen bereits gewandt und Sie können mit weiteren Chat-Einträgen mit der wahrheitsgemäßen Darstellung diese unglaublichen und dreisten Vorgangs rechnen.

Helmut Barth

23.01.2012 | 17:41
von Andreas Hauptmann | Regelverstoß melden
Guten Tag,

ich habe ein ähnliches Anliegen.
Ich habe im Oktober letztes Jahr so ein "Rückzahlungsformular" usgefüllt und per Post versendet.
Seit dem habe ich etwa 5 mal nachgefragt, wann jetzt endlich mein Gutahebn zurückerstattet wird.

Ich würde gerne mein Guthaben zurückklagen und dazu noch ordentlich Gebühren. Wäre das irgedwie möglich?

An wen sollte ich mich wenden?

Hat jemand erfahrung? Es geht um ca. 50€ dafür macht es wohl keinen Sinn, aber eine Lektion sollte man Simyo trotzdem erteilen, weil das scheinbar öfters vorkommt.

25.01.2012 | 15:32
von Simyo Gmbh
Sehr geehrter Herr Hauptmann,

wir würden uns Ihren Fall gerne ansehen, bitte schicken Sie uns eine Beschreibung des Problems mit der betroffenen Rufnummer und einem Hinweis auf diese Beschwerde (damit wir Sie zuordnen können) an einfach spider monkey simyo.de.

Viele Grüße, Carsten vom simyo Community-Team




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!