Deutsche Post:
Nachsendeauftrag wurde nicht eingehalten
Deutsche Post:
Ausgesperrt am hellichten Tag
Deutsche Post:
Im Lagerservice v. 28. 10 - 15.11.21 Post halbgelagert
Deutsche Post:
Lagerservise - Sendung wird nicht zugestellt!
Deutsche Post:
Portoguthaben
sollte in Ihrer Überschrift stehen.
1. können Sie beweisen das der Zusteller/in Ihre Briefsendung vor die Tür abgelegt hat?
Nein?
Jeder andere Mensch hätte Ihre Briefe auch vor die Tür legen können. Sie waren ja zu diesem Zeitpunkt laut Ihrer eigenen Aussage nicht da.
2. Sie unterstellen dem Briefzusteller/in gegen das Briefgeheimnis verstossen zu haben.
Falsche Beschuldigungen sind ebenfalls Strafbar!
Das ablegen von Briefen vor die Haustüre stellt noch keinen Verstoss gegen das Briefgeheimnis dar, es sei denn Ihre Briefe wurden von einer fremden Person geöffnet.
Also beim nächsten mal wenn Sie einfach andere Personen beschuldigen und beleidigen Informieren Sie sich besser und haben idealer weise entsprechende Beweise parat die das belegen.