22 Views | 10.03.2021 | 19:57 Uhr
geschrieben von ANDREA FONFARA

KLM Royal Dutch Airlines (Frankfurt am Main)

Wieder Verstoß gegen Rechtsprechung/geltendes Recht

Bestell-/Kundennummer: QVNEX4

Ignorieren Urteile LG Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 22 S 224/19 vom 04.09.2019; LG Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 22 O 147/19 durch Anerkenntnis der Fluglinie; AG Frankfurt/M. Urteil vom 29.10.2020 unter dem Aktenzeichen 32 C 1823/20

Obwohl die o. a. Urteile eindeutig sind und KLM damit letztlich auch gegen die EU-VO 261/2004 verstößt, weigert man sich vehement, mich auf eine andere Gesellschaft umzubuchen, obwohl man selbst den Flug nicht adäquat anbieten kann.

Frühestens würde man 48-24 Stunden vorher entscheiden. Ich bin in Mexiko, mit 725 Regelungen der einzelnen Länder, was für Test ich wie lange vorher eventuell brauche.

Und wenn sie wieder nur Müll anbieten, sitze ich die letzten beiden Tage meiner Reise nur am Smartphone oder was?

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Meine Forderung an KLM Royal Dutch Airlines: Gleichwertige Umbuchung, wie sie derzeit andere Fluglinien anbieten (KLM liegen die Daten vor). Der Flug ist nicht mal außerordentlich teuer.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


11.03.2021 | 08:48
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Kurze Verständnisfrage bitte.

Sie haben ein KLM-Ticket für den Rückflug aus Mexiko nach Ort X in einem anderen Land - am Datum X.

Warum meinen Sie denn, dass KLM den Flug nicht anbieten kann? Haben die das so gesagt? Wie wurde das begründet, dass die den Flug nicht anbieten können?



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