|
209 Views | 07.09.2021 | 14:59 Uhr
geschrieben von Felix Buchholz
Vor ein paar Tagen habe ich einem Kunden von mir eine Auftragsarbeit per Post zukommen lassen.
Bevor ich die Ware in dem Maxi-Brief verpackt habe, wurde sie von mir selbst nochmal zusätzlich mit Pappe ummantelt, damit sie nur schwer geknickt werden kann. Ich habe es selbst getestet. Ein knicken wäre nur mit Kraft möglich gewesen. Zusätzlich habe ich groß und deutlich "Achtung nicht knicken" auf den Brief geschrieben.
Trotz allem hat mein Kunde seinen Brief heute bei der Post abgeholt und ihn geknickt vorgefunden, was einfach nicht sein kann.
Ich würde mich diesbezüglich sehr über ein Entgegenkommen der Deutschen Post freuen.
Meine Forderung an Deutsche Post AG:
Erstattung vom Wert des Inhaltes (30 €).
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Wenn sie etwas verschicken, was besonders empfindlich ist, also zum Beispiel keinesfalls geknickt werden darf, dann müssten sie es schon per Paket beziehungsweise Päckchen in einer entsprechend stabilen Verpackung versenden. Bei Briefen besteht immer die Gefahr, dass bei dem Weg durch das ganze System die Umschläge geknickt werden. Irgendein Aufdruck ändert daran nichts, weil er aufgrund der Masse an Sendung wieder gelesen werden kann noch von automatischen Sortieranlagen ausgewertet werden kann.
Beschwerde ist gelöst