Hermes Germany GmbH (Hamburg)
Ablehnung eines Transportschadens trotz Transportversicherung
Hermes lehnt einen Transportschaden ab und zeigt sich in keiner Weise kulant.
Ich habe einen Kaffeevollautomaten im tadellosen Zustand verkauft. Aufgrund der relativ niedrigen Versandkosten verbunden mit dem dazugehörigen Transportversicherungsschutz fiel meine Wahl auf Hermes.
Der Käufer übersandte mir nach Erhalt Bilder, auf denen eindeutige Beschädigungen festzustellen waren. Ich hatte mir am Morgen des Versandtages aus diesem Vollautomaten noch einen Kaffee gezogen, das Gerät befand sich also im einwandfreien Zustand.
Ich habe das Schadenformular nebst Bilder an Hermes übersandt.
Der Transportschaden wurde abgelehnt: Es seien keine Beschädigungen am Versandkarton ersichtlich.
Gut, wenn ich ein technisches Produkt versende und den Karton unsachgemäß behandle, kann auch zu Beschädigungen am Produkt kommen, ohne dass der Versandkarton beschädigt wird. Ich möchte an dieser Stelle bemerken, dass ich die originale Versandpatronage nebst Styropor etc. des Herstellers verwendet habe, um den Vollautomaten zu versenden.
Der Ablehnung habe ich widersprochen, mit o. g. Begründung.
Hermes widerspricht meiner Ablehnung mit der Begründung.
"Schäden an transportsensiblen Waren fallen grundsätzlich nicht in den Haftungsbereich des Frachtführers. Hermes bezieht sich dabei auf die besonderen Haftungsausschlussgründe des § 427 Absatz 1 Punkt 4 Handelsgesetzbuch (HGB)."
Demnach kann man also sagen, dass Hermes nicht geeignet ist transportsensible Waren zu versenden - so verstehe ich dies.
Aufgrund der Beschädigung ist mir ein Schaden i. H.v. 180 EUR entstanden.
Dass Hermes nicht die erste Wahl bei den KEP Dienstleistern ist, ist ja weithin bekannt - aber ein solch uneinsichtiges und unverschämtes verhalten ist mir unerklärlich.
24.03.2023 | 17:09
Abteilung: Social Service
Hallo Andre Wiebrock,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Es tut uns Leid, dass Ihre Sendung beschädigt wurde.
Sollten Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, antworten Sie bitte auf unsere Mail mit Ihrem Widerspruch.
Herzliche Grüße aus Hamburg,
Ihr Social Service-Team der Hermes Germany GmbH
"vielen Dank für Ihre Nachricht.
Schäden an transportsensiblen Waren fallen grundsätzlich nicht in den Haftungsbereich des Frachtführers. Hermes bezieht sich dabei auf die besonderen Haftungsausschlussgründe des § 427 Absatz 1 Punkt 4 Handelsgesetzbuch (HGB).
Darüber hinaus kann aufgrund der unbeschädigten Außenverpackung ein unsachgemäßes Handling während des Transportes ausgeschlossen werden. Daher ist davon auszugehen, dass der Schaden aufgrund der transportsensiblen Beschaffenheit der Ware entstanden ist.
Wir bedauern, in dem vorliegenden Fall weiterhin die Haftungsübernahme ablehnen zu müssen. Die Haftung geht in diesen Fällen auf den Absender der Sendung über. "
Ich bin damit nicht einverstanden, da der Kaffeevollautomat am Tag des versendes noch einwandfrei funktionierte und keinerlei Beschädigungen aufwies!