Durch Samsung Electronics gelöste Beschwerde. | 121 Views | 27.08.2023 | 13:31 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3361751

Samsung Electronics GmbH (Schwalbach / Ts.)

Fehlende Cashback-Rückzahlung trotz bestätigter Registrierung

Bestell-/Kundennummer: Participant id:11199629

Trotz erfolgreicher Registrierung und Bestätigung von Samsung für die Cashback-Aktion "Mach dein Fest besonders" warte ich seit 12/2022 vergeblich auf die versprochene Cashback-Rückzahlung. Und angeblich alles nur aufgrund eines fehlenden Vornamens.

Im Dezember 2022 habe ich voller Vorfreude eine Samsung Galaxy Watch 5 erworben, um von der versprochenen Cashback-Rückzahlung in Höhe von 100,-- Euro zu profitieren.

SCHLAGWORTE

Doch bis heute warte ich vergeblich auf diese Rückzahlung, trotz einer erfolgreich registrierten Teilnahme und einer offiziellen Bestätigung von Samsung.

Zunächst möchte ich betonen, dass sich mein Unmut keineswegs gegen die Mitarbeitenden des Kundenservice richtet. Vielmehr bin ich tief enttäuscht von der generellen Vorgehensweise und dem Mangel an Transparenz seitens Samsung.

Die Probleme bereits kurz nach meiner Registrierung für die Cashback-Aktion. Nachdem ich im Dezember 2022 gemäß den Anweisungen das dazugehörige Online-Formular ausgefüllt und verschickt hatte, erhielt ich eine Bestätigung von Samsung, die den erfolgreichen Eingang meiner Registrierung bestätigte.

Doch seitdem warte ich mittlerweile ein dreiviertel Jahr vergebens auf die Auszahlung. Trotz zahlreicher Versuche (> 20 Mails/Antworten) meinerseits, den Status meiner Rückzahlung zu klären, blieb Samsungs Kundenservice im Dunkeln.

Die Unzulänglichkeit der generellen Vorgehensweise von Samsung ist unglaublich frustrierend. Die Aussage, dass mein Vorname in den hinterlegten Bankkontodaten fehlt und deshalb die Auszahlung nicht erfolgen kann, ist an sich schon schwer nachvollziehbar. Aber noch enttäuschender ist die Tatsache, dass der Kundenservice nicht in der Lage ist, diese Information eigenständig zu korrigieren. Anstatt konkrete Hilfe anzubieten, wurde mir mehrfach ein Link zur Aktualisierung meiner Bankdaten zugeschickt. Ironischerweise führte keiner dieser Links zu einem funktionierenden System, um die benötigten Änderungen vorzunehmen.

Es ist absolut unbegreiflich, wie ein Unternehmen von Samsungs Größe und Reputation solche Schwierigkeiten hat, ein derart simples Problem zu lösen. Die ständigen Ausflüchte und das offensichtliche Desinteresse an der Zufriedenheit der Kunden haben mein Vertrauen in diese Marke stark erschüttert.

Meine Geduld ist erschöpft, nachdem ich nun seit fast einem Dreivierteljahr auf meine berechtigte Cashback-Rückzahlung warte. Die Tatsache, dass ich das Gefühl habe, auf unbestimmte Zeit hingehalten zu werden, hinterlässt einen sehr bitteren Nachgeschmack.

Ich hoffe, dass meine öffentliche Beschwerde bei Samsung endlich die Aufmerksamkeit erregt, die sie verdient. Ich möchte nicht nur die versprochene Cashback-Rückzahlung erhalten, sondern auch eine angemessene Entschuldigung für die erlittenen Unannehmlichkeiten und die vergeudete Zeit.

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Kommentare und Trackbacks (5)


29.08.2023 | 21:30
von ReclaBoxler-3361751 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Parallel zur Veröffentlichung meiner Beschwerde habe ich wiedermals den Kontakt zu Samsung gesucht und heute folgende Antwort erhalten:

***
Wir freuen uns sehr darüber, dass Sie sich für eines unserer Samsung Geräte entschieden haben und an der Aktion teilgenommen haben.

Da die Aktion mittlerweile seit langem Beendet ist, wird deine Registrierung, welche geschlossen wurde nicht erneut geöffnet. Diese Entscheidung wurde von den Kollegen der Fachabteilung getroffen und wir können uns darüber auch nicht hinwegsetzen.
***

Um meinen erneuten enormen Unmut über diese Antwort nachvollziehen zu können, möche ich ergänzen, dass die "Fachabteilung" erstmals am 31.01.2023 vom Kundenservice erwähnt wurde. Seitdem warte ich u. a. von dieser auf eine Lösung des Problems / Auszahlung des Cashbacks. Zwischendurch habe ich mehrfach daran erinnert - leider vergebens.

Wenn es dabei bleibt, kann ich euch nur davor warnen, wenn zukünftig von Samsung mit Cashback-Aktionen "gelockt" wird. Hier geschieht offensichtlich Augenwischerei.


04.09.2023 | 20:10
von ReclaBoxler-3361751 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bislang keine weitere Antwort/Stellungnahme durch Samsung.


05.09.2023 | 20:32
von ReclaBoxler-3361751 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute erhielt ich wieder Nachricht von Samsung - allerdings eher resignierend und den Sachverhalt keinen Schritt weiterbringend.

***

Wir freuen uns sehr darüber, dass Sie sich für eines unserer Samsung Geräte entschieden haben und an der Aktion teilgenommen haben.

Ich kann deine Empörung und Enttäuschung sehr gut nachvollziehen.

Ich kann dir nur die Information weitergeben, die ich von meinen Kollegen erhalten habe.

***


12.09.2023 | 22:14
von ReclaBoxler-3361751 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


20.09.2023 | 22:37
von ReclaBoxler-3361751 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Kontakt zum separaten Samsung Service für "Lob und Kritik" hat nun zu einer einvernehmlichen Lösung geführt.

Samsung hat mir zwar nicht das geforderte Cashback ausgezahlt, mir dafür jedoch in gleicher Höhe einen Gutschein für den Online-Shop ausgestellt. Das entspricht zwar nicht meiner Wunschlösung, empfinde ich aber dennoch als fair.

Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass mir, wie sich nun zeigte, selbst ebenso ein Fehler unterlaufen ist, da mir entsprechend der Aktionsbedingungen nicht (wie von mir gefordert) 100 Euro, sondern nur 50 Euro Cashback zustanden.

Die Beschwerde kann damit als gelöst betrachtet werden. Vielen Dank  spider monkey reclabox für die Unterstützung bei der Klärung.




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