911 Views | 22.04.2010 | 14:48 Uhr
geschrieben von Lutz Fuhrmann

Berliner Verkehrsbetriebe (Berlin)

Ignoranz der BVG

Ende November letzten Jahres wurde mein Auto auf Veranlassung der BVG auf Höhe der Hausnummer 118 in der Reinickendorfer Straße in Berlin-Wedding umgesetzt. Grund: Ich hätte vorschriftswidrig auf einem Sonderfahrstreifen der BVG (Busspur) geparkt.

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In dem Bereich, in dem mein Wagen stand, ist das Parken durch Schilder zum „Eingeschränkten Halteverbot“ mit Zeitangaben eindeutig geregelt. Demnach ist das Parken außer in der Zeit von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr und Samstag von 9 bis 12 Uhr erlaubt.

Mein Auto wurde aber am Montag gegen 7 Uhr abgeschleppt! Wie ich durch Schreiben der BVG (und auch von der Polizei) erfuhr und nachträglich feststellen konnte, ist bei einem Schild für die Busspur, das etwa auf Höhe der Stelle steht, wo ich wendete, die ergänzende Zeitangabe für die Gültigkeit von 6 bis 9 Uhr zu finden.

Darauf beruft sich die BVG bei ihrer Forderung zur Bezahlung der entstanden Kosten. Als ich mein Auto parkte, war es noch dunkel. Das Busspur-Schild habe ich nicht wahrgenommen, weil ich auf der Reinickendorfer Straße aus der Gegenrichtung (Schönwalder Straße) kam und dann auf Höhe Ravenéstraße wendete, weil ich auf der gegenüberliegenden Seite den freien Parkplatz sah.

SCHLAGWORTE

Ich hatte auf den entgegenkommenden Verkehr zu achten, außerdem war die Busspur wegen all der anderen parkenden Autos nicht als solche zu erkennen. Nachdem ich eingeparkt hatte, vergewisserte ich mich, ob ich mein Auto auch nicht verkehrswidrig abgestellt hätte, sah das etwa zwanzig Meter weiter in Fahrtrichtung stehende Schild für das „Eingeschränkte Halteverbot“ mit dem Pfeil nach rechts und den Zeitangaben, und damit war für mich die Sache in Ordnung.

Ich hatte keine Veranlassung, die Straße abzulaufen, um nach anderen, diesem Schild widersprechenden Verkehrsschildern zu suchen. Es war mein gutes Recht, mich auf das o. g. Halteverbotsschild und dessen Angaben zu verlassen, und ich sah keinen Grund, es in Frage zu stellen.

Wenn man Verkehrsschilder grundsätzlich anzweifeln müßte, bräuchte man keine. Inzwischen schlug ich auch vor, die sich widersprechenden Zeitangaben auf den Verkehrsschildern einander anzupassen.

Man könnte glatt an Vorsatz glauben, d. h. es scheint, als ob der gegenwärtige Zustand absichtlich so belassen wird, um regelmäßig gutgläubige Autofahrer in die Falle zu locken und hinterher abzukassieren.

Die BVG (übrigens ebenso die Polizei) verhielt sich meinen schriftlich vorgebrachten Erklärungen gegenüber bisher völlig ignorant und beharrt auf ihrer Zahlungsforderung. Vielleicht hat ja jemand einen Rat dazu, was man noch dagegen unternehmen könnte.

Auf alle Fälle werde ich mich an einschlägige Fernsehsendungen und Presseredaktionen wenden, die sich den Problemen von Bürgern mit Ämtern und Behörden widmen.

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Meine Forderung an Berliner Verkehrsbetriebe: Rücknahme der Zahlungsforderung + Korrektur der Beschilderung (Zeitangaben) vor Ort


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Kommentare und Trackbacks (3)


22.04.2010 | 15:03
von Kein Jeck | Regelverstoß melden
Nein, nicht zu fassen. Natürlich sind Sie im Unrecht.
Erstens "schützt Unwissenheit nicht vor Strafe", zweitens befindet sich das Busschild Ihrem Bild Nr. 1 nach nur wenige Meter hinter dem von Ihnen benutzten Parkplatz.
Als Fahrzeughalter (bzw. -führer) sind Sie verpflichtet, sich zu vergewissern, dass Sie ordnungsgemäß das Fahrzeug abstellen. Dazu gehört auch oder gerade die Beschilderung zu beachten, die in Fahrtrichtung HINTER dem Fahrzeug sind, denn natürlich können Ge- und Verbotszeichen wechseln. Das sollte aus der Fahrschule noch bekannt sein!
Sonst könnte jeder behaupten: "Ich kam aus der Gegenrichung und habe gewendet, deshalb wusste ich nicht..." In Ihrem Fall sicherlich dumm gelaufen (bzw. geparkt), aber eindeutig Eigenverschulden!

26.04.2010 | 16:21
von Markus Schirm
Bei dem Schilderwald blickt doch keiner mehr durch. Außerdem ist Berlin bekannt dafür, Geld einzusammeln, wo immer es möglich ist. Ich würde mich nicht wundern, wenn die Beschilderung "System" hat. ;)

01.08.2010 | 21:51
von ReclaBoxler-9013495 | Regelverstoß melden
Haben Sie sich vorschriftmässig verhalten?
Nein, also warum jammern Sie hier rum?



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