Durch GLS gelöste Beschwerde. | 2024 Views | 31.05.2010 | 20:42 Uhr
geschrieben von Agim Isufi

GLS Germany (Neuenstein)

GLS-Fahrer-Angriff und mehr...

Knappe Schilderung der Vorfalls am 31.05. um ca. 10:00 Uhr. Ich habe das Paket von GLS erhalten. Der Fahrer hat mich belästigt.

SCHLAGWORTE

Ich habe wie immer unterschrieben, aber der Fahrer wollte mir das Paket erst nicht rausgeben, weil ihm die Unterschrift nicht genügen würde. Wie vor einer Woche bei DHL unterschrieb ich mit den Buchstaben: A.I.

Der Fahrer wollte mit mir diskutieren. Ich erklärte ihm, dass ich so oft unterschreibe, und fragte ihn nach seinem Namen. Er nannte mir einen falschen Namen. Ich habe das Paket genommen und wollte es in meine Wohnung bringen.

Darauf hin hat mich der Fahrer an meinem Pullover gezogen und wurde immer lauter. Er schrie mich an und wollte mit in meine Wohnung. Zuvor hatte ich dem namenlosen Fahrer gesagt, dass ich für das Paket bezahlt habe und er mir nach meiner Unterschrift das Paket geben soll.

Das ganze ist bei offener Haupthaustür passiert. Leider konnte ich die Tür nicht einklinken, weil die Tür einen Defekt hat. Als ich das Paket in die Wohnung tat, habe ich mein Telefon geholt und die Polizei gerufen, weil der Fahrer nicht gehen wollte.

In seiner Gegenwart habe ich mit der Polizei telefoniert, die ganze Zeit unterbrach er mich im Gespräch. Er wollte dann unbedingt mit meinem Telefon telefonieren. Er hat dann auch nochmal kurz mit der Polizei geredet, bis ich ihm dann das Telefon aus der Hand nahm und schnell in den Hausflur zurückging und die Hauptüre abschloß.

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Der Fahrer stand dann noch draußen und rief mir die ganze Zeit etwas zu. Ich solle unterschreiben. Bis dann die Polizei kam. Ich wollte Strafanzeige stellen. Das wurde vor Ort aber nicht angenommen, nur schriftlich würde es gehen, sagte mir der Polizist. Ich habe der Polizei nochmal alles erklärt, wie das ganze abgelaufen ist.

Später habe ich auch nochmal angerufen, bei der Polizei, die haben das ganze dann nochmal als unnötig hingestellt, bzw. mir wurde dann gesagt, dass der Fahrer das machen dürfe und das Paket mit Gewalt zurückbehalten darf.

Der Fahrer und Mitarbeiter der Spedition GLS (General Logistik Systems, www.gls-group.eu) war ausländischer Herkunft. Er sprach kein fließendes Deutsch und und redete mit mir in der "Du"-Form. Ich schätze mal, dass er Kurde, Türke oder Zentralasiatischer Herkunft (ehem. Russische Föderation). Das Kennzeichen konnte ich mir leider nicht mehr merken /F-A**-1***. Ich werde trotzdem Strafanzeige erstellen und hoffe, dass diese Person hier nie wieder herkommt.

Würden Sie bitte nochmal mit GLS sprechen, dass ich ggf. eine Entschädigung bekomme. Ansonsten werde ich Strafanzeige erstellen gegen GLS und auch den Fahrer und ihnen werden dann so Kosten zugerechnet. So etwas ist mir mit einem Handelspartner noch nie passiert.

Diese ganze Lieferung ist nicht gut abgelaufen. Ich bin äußerst unzufrieden und bin mehr als verunsichert, was eine nächste Lieferung angeht, die über GLS läuft, da dieser Fahrer sehr aggressiv war.

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Meine Forderung an GLS Germany: Entschädigung und Wiedergutmachung


Firma hat geantwortet nach mehr als 3 Jahre nach mehr als 3 Jahre
02.02.2014 | 14:43
Firmen-Antwort von: GLS Germany
Abteilung: Customer Service Schwerin

Guten Tag,

Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen, weshalb wir sehr bedauern, dass Sie Anlass zur Verärgerung hatten.

Gerne klären wir den Vorgang mit Ihnen direkt. Mailen Sie uns hierzu bitte Ihre Adressdaten, möglichst inklusive einer Rufnummer an: "dcs.carecenter spider monkey gls-germany.com". Hilfreich für eine schnelle Klärung ist die Angabe einer betroffenen Paketnummer und / oder Track-ID.

Wir versichern Ihnen eine vertrauliche Behandlung Ihrer Daten und eine zeitnahe Rückmeldung aus unserem Reklamationsmanagement.

Freundliche Grüße von Ihrem GLS-Service-Team

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Kommentare und Trackbacks (9)


31.05.2010 | 21:20
von ReclaBoxler-4807176 | Regelverstoß melden
Da denke ich mal, stehen Sie auf dünnem Eis. Der Fahrer darf in der Tat das Paket zurückhalten, auch mit Gewalt, wenn er nicht sicher ist, daß die Übergabe an eine berechtigte Person erfolgt.
Diese nötige Sicherheit hatte er nicht, weil die ihm bekannte Unterschrift von der Originalunterschrift, die Sie vor Empfang geleistet haben, abwich.
Es dürfte sogar die Pflicht des Fahrers gewesen sein, Ihnen die Übergabe der Sache zu verweigern. Wenn Sie darauf beharren, müssen Sie damit rechnen, daß im Bereich der Notwehr, nämlich zum Schutz fremden Eigentums angemessen Gewalt angewendet wird.
Die Polizei haben Sie ja selbst hinzugeholt, was ein Glücksfall für den Fahrer ist (er weiß es wahrscheinlich nicht mal). So gibt es einen Eintrag im Polizei-Tagebuch und ein Protokoll zum Vorfall. Im anderen Falle hätte der Fahrer wohl die Polizei rufen sollen.

Bis auf das, daß er sich mit Ihnen weiter im Streitfall befasst hat und in Du-Anrede auf Ihre Kommunikation mit der Polizei eingegangen ist, dies jedoch ohnehin im Bagatellbereich kursiert, sehe ich im Verhalten des Fahrers keine Mängel.

Meinen persönlichen Eindruck zu Ihrem Verhalten möchte ich im Weiteren unerwähnt lassen.

NN

31.05.2010 | 21:39
von ReclaBoxler-6851179 | Regelverstoß melden
"...Würden Sie bitte nochmal mit GLS sprechen, dass ich ggf. eine Entschädigung bekomme. Ansonsten werde ich Strafanzeige erstellen, gegen GLS und auch den Fahrer und Ihnen werden dann so Kosten zugerechnet. So etwas ist mir mit einem Handelspartner noch nie passiert."

Wem wollen Sie Kosten zurechnen? Reclabox? Mensch, Agim, Du erzeugst so aber 'ne Menge Erfolgsdruck!

01.06.2010 | 02:22
von ReclaBoxler-2215212 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-6851179.
Er hat vergessen, den Satz zu Ende zu schreiben.
Die Forderung lautet: Eine Entschädigung und Wiedergutmachung für den Fahrer. :-)

01.06.2010 | 09:55
von ReclaBoxler-7612133 | Regelverstoß melden
Wenn Sie nicht schreiben können, dann unterschreiben Sie doch gleich mit XXX. Woher soll der Fahrer wissen, dass das nicht auf einen Warenkreditbetrug hinausläuft, wenn Sie mit einer Abkürzung unterschreiben, was nach deutschem Recht so wie so unzulässig ist (mindestens der Nachname muss ausgeschrieben werden).

Und da sie es mit Erpressung anscheinend auch gut drauf haben (Entschädigung sonst Anzeige), hoffe ich, dass GLS im Gegenzug Sie anzeigt.

01.06.2010 | 09:57
von ReclaBoxler-7612133 | Regelverstoß melden
Hoffentlich zeigt GLS Sie wegen der versuchten Erpressung an (Entschädigung sonst Anzeige). Die Forderung nach einer kompletten Unterschrift war nach deutschem Recht zulässig (mindestens der Nachname muss ausgeschrieben werden).

01.06.2010 | 17:48
von ReclaBoxler-4914122 | Regelverstoß melden
Sicherlich ein unschöner Vorfall, aber der Fahrer hat vollkommen richtig gehandelt, als er Ihnen das Paket nur aufgrund Ihrer "Unterschrift" A.I. nicht aushändigen wollte.

Ich möchte nicht wissen, wie Ihre Beschwerde hier ausgesehen hätte, wenn Sie das Paket nie erhalten hätten, Ihnen aber ein Abliefernachweis mit den Initialen A.I. vorgelegt wird, und Sie eben nicht dieser A.I. sind.

02.06.2010 | 08:59
von ReclaBoxler-5880125 | Regelverstoß melden
Ich hatte eine ähnliche Erfahrung mit GLS: Meine Unterschrift war nicht deutlich genug. Habe es sogar ein zweites Mal versucht, aber der Fahrer war schon wieder am Meckern. Ich war einfach nur genervt, habe ihm gesagt, er soll das doofe Paket wieder mitnehmen und ich werde mich dann beschweren. Dann hat es komischerweise dann doch gereicht und ich bekam die Lieferung. Ich gebe ja zu:
1) Ich hatte Nachtschicht und war total unausgeschlafen, als der Fahrer am frühen Nachmittag klingelte.
2) Kann ich auf diesen komischen Dingern wirklich nicht vernünftig unterschreiben. Sorry, ist so.
3) Habe ich auch mit Stift und Papier eine sogenannte "Sauklaue".

Trotzdem fand ich das Vorgehen auch ziemlich dreist und eine reine Schikane! In meinem Fall hatte ich echt das Gefühl, dass der Fahrer einfach nur den Konflikt gesucht hat.

02.01.2011 | 21:53
von Daten Schützer | Regelverstoß melden
Der GLS-Fahrer darf nur an den Berechtigten zustellen. Eine Auslieferung an die Zieladresse ohne weitere Prüfung wird dabei wohl üblicherweise als ausreichend angesehen. Oder ist der Fahrer Analphabet und kann die Klingel, die er gedrückt hat, nicht lesen?
Alternativ hätte ihm z. B. ein Zeigen des Ausweises ausreichen können. Für das Verlangen einer Unterschrift gibt es KEINE rechtliche Grundlage. Schon gar nicht auf Geräten, welche diese dann DIGITAL SPEICHERN. Vielleicht sollte man sich auch darüber einmal Gedanken machen.
Die Drohung mit der Anzeige ist nicht schön, aber eine Erpressung? Das ist es IMHO noch lange nicht. Der Beschwerdeschreiber ist offensichtlich nur sehr aufgebracht und meiner Meinung nach nicht einmal so sehr zu Unrecht.

17.10.2013 | 05:38
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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