4622 Views | 24.08.2010 | 11:56 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1742426

MEDION AG (Essen)

Medion verweigert Erstattung des vollen Kaufpreises

Am 04.09.2008 habe ich das Notebook MD 96970 von Medion in einer Aldi-Nord-Filiale erworben. Bereits am 08.09.2008 funktionierte der Fingerprintsensor nicht richtig. Daraufhin nahm ich via Email Kontakt mit dem Medion-Service auf, jedoch brachte die Hilfestellung des Mitarbeiters keine Besserung mit sich. Dieses Problem löste sich nach einigen Tagen allerdings selber, der Grund ist mir nicht bekannt.

SCHLAGWORTE

Am 21.06.2009 sah ich mich gezwungen, erneut den Medion-Service zu kontaktieren, dieses Mal per Telefon. Ich schilderte dem Mitarbeiter, dass das Notebook sowohl bei normaler Auslastung als auch im Ruhezustand sehr heiß wurde und das Netzteil piepte.

Diese Beschwerde wurde zunächst abgewiegelt – mir wurde unterstellt, ich würde mich anstellen und dass das Notebook gar nicht heiß werden könne. Es würde sich im Falle einer Überhitzung immer selbst ausschalten. Eine absolute Frechheit seitens des Mitarbeiters, wie ich finde.

Erst als mein Lebensgefährte (Informatiker) abermals mit einem Mitarbeiter am anderen Ende der kostenpflichtigen Hotline telefonierte, willigte man ein, einen Retourenschein zu senden um das Notebook zu untersuchen und ggf. zu reparieren. Nach einigen Tagen bekam ich das Notebook zurück, es funktionierte auch wieder alles einwandfrei – bis zum Mai dieses Jahres.

Um den 14.05.2010 musste ich leider feststellen, dass das Notebook nicht mehr komplett aufklappbar war; bei einem Aufklappwinkel größer gleich 90° schaltete sich das Notebook unverzüglich aus.

So sprach mein Partner abermals mit einem Mitarbeiter der Medion-Servicehotline und schilderte das Problem. Das Notebook musste wieder eingeschickt werden, der Retourenschein wurde dieses Mal per Post geschickt, obwohl er zuvor auch per Email bei uns einging. Dies verzögerte den ganzen Vorgang erheblich.

Nachdem das Notebook wieder bei uns einging, testete ich, ob der Fehler behoben war – ja, das war er. Allerdings stellte ich kurze Zeit später fest, dass sich das Notebook nun beim Zuklappen bei ca. 45° sofort ausschaltete. Somit war ich gezwungen, noch einmal die Medion-Kundenhotline anzurufen – und das Ganze bei 0,14 EUR/Min! Ohne Probleme nahm der Service-Mitarbeiter den Reparaturantrag entgegen und sendete mir den Retourenschein per Email zu.

Wieder vergingen einige Tage, bis das Notebook am 19.06.2010 bei mir einging. Es wurde die Tastatur gewechselt, das Problem des Ausschaltens beim Zuklappen besteht allerdings immer noch, jedoch schon bei einem Winkel von 75° . Der Reparaturversuch scheiterte demnach erneut.

Am 20.06.2010 rief mein Partner wieder bei der Medion-Hotline an und schilderte erneut das Problem. Es wurde noch ein Retourenschein geschickt, mit dem das Notebook zum dritten Mal eingeschickt werden muss – einen Vorort-Service bietet Medion für Notebooks ja nicht an (bei PCs ist bzw. war es einmal anders). Außerdem informierte ich Medion sowie Aldi darüber, dass ich vom Kaufvertrag zurücktreten werde, falls dieser Versuch wieder einmal scheitern sollte. Schließlich war ich meinen Pflichten nachgekommen und hatte im Jahr 2008 den kompletten Kaufpreis von 699,00 € gezahlt.

Am 30.06. erhielt ich eine Email von Medion, in der sich für den schlechten Service entschuldigt wurde. Desweiteren bot man mir an, das Gerät auszutauschen - das kommt für mich nicht in Frage, da die Tauschgeräte NICHT dieselben Merkmale haben wie mein Notebook, oder aber zurückzukaufen. Dabei würde mir dann aber den Nutzungszeitraum von 18 Monaten geldlich abziehen. Von meinen gezahlten 699 € sollte ich somit nur noch 419,40 € bekommen und weil ich soviel Ärger mit dem Notebook hatte - größzügigerweise - 550,00 €.

Da mir dies sehr spanisch vorkam, informierte ich mich über meine Rechtsschutzversicherung über die Rechtsmäßigkeit dieser Aussage. Dort wurde mir mitgeteilt - Juristen beraten die Kunden dort, dass dies 2008 von dem EuGH geändert worden war und dem Kunden in einem solchen Fall kein Geld abgezogen werden darf. Damit war zumindest der Punkt für mich erst einmal erledigt.

Einige Tage später erhielt ich dann das Notebook zurück. Um nicht voreilig Entwarnung an Medion zu geben, testete ich das Notebook einige Zeit. Schon bald wurde das Netzteil sehr heiß und gab ab und zu Pieptöne von sich. Kurz darauf tat sich gar nichts mehr. Ich überprüfte es an mehreren Steckdosen -nichts. Das Netzteil ist defekt. Zudem hatte ich das Gefühl, dass das Notebook in der Nähe des Monitors wärmer wurde als anzunehmen.

Mein Partner telefonierte also abermals mit der Medion AG und erklärte, dass es nun schon wieder Probleme mit dem Notebook bzw Netzteil gab, ich dies nicht mehr dulde und somit vom Kaufvertrag zurücktreten werde und den vollen Kaufpreis erstattet bekommen möchte, da Medion die Pflichten des Kaufvertrags nicht erfüllen kann. Dies wurde augenblicklich von der Mitarbeiterin abgewiegelt.

Ich rief also nochmals bei meiner Rechtsschutzversicherung an und las dem Jurist am anderen Ende der Leitung die Email von Medion vor. Er blieb bei seiner Meinung, Medion darf mir kein Geld abziehen und bezog sich abermals auf das Urteil des EuGH. Mit großer Wut im Bauch kontaktierte ich die Mitarbeiterin von Medion.

Sie äußerte sich meiner Meinung nach vollkommen arrogant und von oben herab über den Fall. Stellte mich als Kunden quasi dumm dar und machte dann auch noch meinen Anwalt nieder, als ich ihr gegenüber nochmal das Urteil des EuGH ansprach. "Ein guter Anwalt weiß, dass das nicht so ist."

Außerdem behauptete sie allen Ernstes, dass es vollkommen legitim sei, mir nicht den vollen Kaufpreis zu erstatten, weil sie das Gerät schließlich umtauschen würden - kurze Anmerkung: Das war niemals von mir gewünscht!

Ich fragte sie, ob sie allen Ernstes behaupten würde, dass ich als Verbraucher, der seinen Teil des Kaufvertrages erfüllt hatte, auch noch Geld dafür bezahlen müsse, weil Medion es nicht hinbekommt, seinen Teil des Vertrages zu erfüllen. "Ja!" Um den vollen Kaufpreis erstattet zu bekommen, muss man ihrer Meinung nach also das Gerät zu Hause auspacken und sofort einen Defekt feststellen.

Eine absolute Frechheit! Dies schürte meine Wut nur noch mehr. Und dazu noch diese arrogante Art. Sie sagte mir dann noch "Wir haben auch eine Rechtsabteilung, wenn Sie das so wollen, dann gebe ich den Fall an die Rechtsabteilung und wir hören uns über den Rechtsanwalt." Zeitweise hatte ich das Gefühl, dass sie nicht einmal wusste, was in der Email stand.

In meinem Beruf habe ich auch Kundenverkehr und es sind sicher nicht nur nette oder einfache Kunden darunter, aber so wie Medion geht man mit seinen Kunden nicht um! Zuletzt habe ich mich direkt an die Aldi Filiale gewandt, in der ich das Notebook 2008 gekauft habe. Der Vertreter der Filialleitung teilte mir mit, dass sie nach vier Wochen nichts mehr mit dem Kauf zu tun hätten und sie als Vetragspartner nicht mehr verantwortlich seien, sondern Medion. Dennoch sagte er mir, dass er meinen Fall an den Bezirksleiter o. ä. weiterleiten würde.

Dieser meldete sich eine Woche später und sagte, dass die 550,00 € vollkommen gerechtfertigt seien und er sich so wie so über eine so hohe Erstattung gewundert hätte. Seit mindestens mehr als zwei Monaten (alle Zeiträume des Defekts inklusive Reparatur) kann ich das Notebook nicht mehr benutzen, da es andauernd wieder eingeschickt werden muss.

So einen schlechten Service habe ich noch nie erlebt. Nie wieder Medion!

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Kommentare und Trackbacks (9)


24.08.2010 | 12:23
von Ein Hamburger | Regelverstoß melden
So leid es mir tut, Medion kann, jedoch nur bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag, eine Nutzungspauschale einbehalten. Nur bei einer NAchbesserung/Nachlieferung hat dies das EuGH untersagt.
http:// www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Umtausch-und-Rueckgabe-Geschenkte-Kulanz-1333057-1333677/ (s. h. Nutzungspauschale).

24.08.2010 | 12:52
von ReclaBoxler-2212833 | Regelverstoß melden
Der Vertragspartner ist ALDI und niemand anderes, Medion hat damit als Hersteller gar nichts zu tun (auch wenn ALDI das vielleicht gerne hätte), nutzen Sie Ihre Rechtschutzversicherung und zeigen Sie dem Saftladen, wo der Hammer hängt.

24.08.2010 | 17:37
von ReclaBoxler-3244651 | Regelverstoß melden
Sie verwechseln einige Dinge. Der Händler, also Aldi, ist Gewährleistungsgeber für 24 Monate nach Neukauf, der Hersteller (also Medion) gibt eine freiwillige Herstellergarantie, deren Inhalte er völlig frei definieren kann. Rechtliche Ansprüche (Rückgabe, Wandlung etc.) können Sie aus der Herstellergarantie nicht ableiten.
Somit kommt für Sie also nur ein Gewährleistungsanspruch gegen Aldi in Frage, aber auch nur dann, wenn ein nachweisbarer Fehler im ersten halben Jahr nach Neukauf aufgetreten ist. So der Mangel nach sechs Monaten aufgetreten ist, haben Sie die Nachweispflicht der Anfänglichkeit des Fehlers und dies sollte Ihnen schwer fallen.
Somit sehe ich ein Kulanzangebot seitens Medion für einen Rückkauf des Gerätes in Höhe von 550 € als kulant und fair an.

24.08.2010 | 20:06
von X. 99 | Regelverstoß melden
Nehmen Sie die 550 Euro und kaufen sich ein vernünftiges Notebook. Die gibt´s ja mittlerweile weit günstiger als vor zwei Jahren.

Medion schneidet sich damit immer mehr ins eigene Fleisch, denn immer mehr Menschen wissen über die Qualität der Produkte und der Servicehotline Bescheid.

P. S.: Bei Medion piept grundsätzlich immer alles, da sie die schlechtesten Bauteile überhaupt verbauen. Nur hören das die meisten alten Aldikäufer nicht mehr.

24.08.2010 | 20:42
von ReclaBoxler-1742426 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-3244651
Wie soll ich mich denn noch an Aldi wenden? Es wurde mir doch bereits mitgeteilt, dass sie ja gar nicht mehr zuständig seien und ich mich an Medion wenden soll. Wer hat hier also was verwechselt?
Das mit der Nachweispflicht ist richtig, dennoch handelt es sich hierbei um einen versteckten Mangel.
Wenn ich diesen nicht reklamieren kann oder darf, was dann? Muss ich also bei jedem Gerät hoffen, dass es innerhalb der ersten sechs Monate kaputt geht?
149 € sind kein Pappenstiel - zumindest nicht für mich. Daher sehe ich das hier nun als letzte Lösung an. Das kann doch nicht sein.

25.08.2010 | 08:33
von ReclaBoxler-4127013 | Regelverstoß melden
ALDI ist der Vertragspartner und an den wenden Sie sich, ist doch nicht schwer, zu verstehen, und wenn nicht gespurt wird, dann halt mit Anwalt. Sie schreiben doch, dass Sie rechtschutzversichert sind.

Gegen Medion haben Sie rechtlich keinerlei Handhabe.

Dass der Filialleiter das gerne anders hätte, ist zwar schön für ihn, ist aber nicht mehr als sein persönliches Halbwissen.

26.08.2010 | 18:52
von Pete S. | Regelverstoß melden
Rechtlich gesehen kann nicht gegen Medion angegangen werden. Medion ist nur der Hersteller und Garantiegeber.

So, jetzt muss man wissen, wofür es eine Gewährleistung gibt.
Die Gewährleistung ist dafür da sicherzugehen, dass das Gerät, welches gekauft wurde, bei Gefahrenübergang (also an der Kasse von ALDI) in Ordnung war. Für nichts anderes ist die Gewährleistung vorhanden. Die Gewährleistung ist nicht dafür da, dass man zwei Jahre ein sorgenloses Leben hat, wenn das Gerät einmal kaputt gehen sollte.
Darum hat der Gesetzgeber gesagt, dass in den ersten sechs Monaten der Händler beweisen muss, dass das Gerät bei Kauf nicht defekt war. Das ist faktisch unmöglich zu beweisen.
Nach sechs Monaten gibt es eine Beweislastumkehr. Dann muss der Käufer beweisen, dass das Gerät kaputt war. Dies ist genauso unmöglich. Das Gerät funktionierte ja zuerst. Wenn z. B. der Lüfter kaputt geht nach acht Monaten (was übrigens ein Verschleißteil ist und bei nicht geeigneter Pflege kaputt gehen kann), dann muss man beweisen, dass der Lüfter schon von Anfang an kaputt war. Da aber der Lüfter lief, kann man es nicht. Ein versteckter Mangel liegt auch nicht vor. Diesen müsste man beweisen. Bei Elektronik so gut wie unmöglich. Dies findet eher bei Mmetallverarbeiten Betriebe statt. Versteckter Mangel wäre, wenn eine Welle bricht, aufgrund von fehlerhaftem Material, welches durch ein Gutachten bestätigt wird.
Rechte aus dem Kaufvertrag ergeben sich nur gegen den Verkäufer, dieses ist die Firma ALDI. Auch wenn Sie eine falsche Aussage von der Filiale bekommen haben. Diese verwechseln zu gerne Gewährleistungsrechte mittels der einmonatigen Rückgabe ohne besagten Grund.
Allerdings sollten Sie überlegen, ob die die Rechtschutzversicherung wechseln sollten, denn der Anwalt, der Ihnen das empfohlen hat, hat schlichtweg keine Ahnung gehabt. Da muss ich Medion zustimmen mit der Aussage, dass der Anwalt keine Ahnung hat.
Das EU oder auch BGH Urteil hat einzig und allein nur Bestand, wenn eine Sache ausgetauscht wird. Sprich, ich gebe meinen alten ab und bekomme einen neuen Computer von ALDI. Da hat dann ein Händler gesagt: Hey, so geht das aber nicht, deiner ist ja gebraucht und dafür will ich eine Entschädigung haben.
Diese Praxis wurde weder bei ALDI noch bei Medion oder auch anderen Firmen durchgeführt. Dieses hat einzig und allein Quelle so schön ausgenutzt. Deswegen wird dieses Urteil auch unter Juristen als Quelle Urteil gesehen.
Hier geht es darum, dass der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden soll. Das heißt, Sie stellen den vollen Kaufpreis der Firma in Rechnung. Da aber Ihr Produkt nicht mehr dem Neuzustand entspricht, wird die Firma im Gegenzug einen Schadensersatz geltend machen. Da Gerichte heutzutage für die Lebensdauer eines Notebooks die Abschreibungstabellen der Finanzämter benutzen, gehen bei den meisten Elektronikgeräten ca. 1/3 des Kaufpreises pro Nutzungsjahr verloren. Die Zeit, wo das Notebook in Reparatur war, wird natürlich abgezogen.

In dem Beispiel von Ihnen würde ALDI Ihnen dann fast 2/3 des Kaufpreises als Schadensersatz abziehen. Also, eine Rückzahlung in Höhe von 233 Euro zzgl. noch die Zeit, in der das Notebook bei der Reparatur verweilte.
Alles, was darüber hinaus geht, geschieht aus reiner Kulanz. Da das Rückzahlungsangebot sehr gut war, sollten Sie darauf eingehen, wenn dies noch möglich ist. Ansonsten lohnen sich in der Regel Austauschnotebooks zu nehmen. In der Regel sind neuere Notebook immer Leistungsfähiger als ältere Notebooks. Insbesondere besitzen Sie neuere Technik. Verbrauchen weniger Strom und auch Grafikkarten, die vermeintlich schwächer sind, spielen Ihre Stärken z. b. in Unterstützung von mehr Speicher oder DirectX Unterstützungen aus. Geschwindigkeit ist nicht alles. Sicherlich kann man es nicht immer recht machen. Ansonsten Angebot annehmen und direkt verkaufen bei Ebay.
Was man bei der Hardware wie einen Computer nicht wahr haben möchte, ist im Bereich der Autos normal. Jeder hat Verständnis dafür, dass, wenn ein Auto aufgrund zahlreicher Reparaturen zurück gegeben wird, nur den Zeitwert erstattet bekommt, wegen des Verschleißes. Genauso ist das Recht bei allen anderen Gütern, auch ein Computer unterliegt einem Verschleiß.
P. s. Andere Hersteller von Notebooks haben genau die gleiche Technik, denn die Notebooks kommen aus insgesamt vier großen OEM Fabriken in fernen Osten. Diese werden dann nur unterschiedlich bestückt. Sollte es bei anderen Herstellern zu Problemen mit den Geräten kommen, so wird auch bei denen allerdings auch vom gezogenen Nutzen Gebrauch gemacht.
Bei Dell und Toshiba hatte ich ein gutes Händchen in Sachen Verhandlung und vor allen Dingen sollte man etwas Pokern können. Drohgebärden wie: „Ich gehe an die Presse“ oder „Mein Freund ist Anwalt“ etc. bringen genau das Gegenteil. Die Kulanz sinkt, der Erstattungsbetrag ist geringer und alle möglichen Winkel der rechtlichen Schlupflöcher werden dann ausgeschöpft.
P. S. Wenn man nicht ein Notebook benötigt, so sollte man lieber einen PC nehmen. Denn
1. ist die Technik günstiger,
2. leistungsfähiger,
3. nicht so wärmeempfindlich
Denn ein Notebook, welches mehr als zwei Mal repariert wurde (mit einem größeren Schaden als eine defekte Festplatte), wird sich weiterhin gerne in einer Werkstatt aufhalten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen einen kleinen Hintergrund gegeben habe, in Sachen Gewährleistung, Garantie sowie Rückabwicklung des Kaufvertrages, ohne jetzt ständig juristische Paragraphen hinunter zuschreiben, die ein normaler Laie nicht versteht. Das sieht man an der Anzahl der Anwälte, die zwar das BGH Urteil kennen, aber nicht den Inhalt. Die meisten haben sich nur die Überschrift durchgelesen, anstatt des Inhalts.

03.09.2010 | 11:34
von ReclaBoxler-1742426 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


13.09.2010 | 12:12
von ReclaBoxler-1742426 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weder Aldi noch Medion hält es für nötig, auch nur einen einzigen Kommentar abzugeben.
Nicht bei Reclabox und auch nicht bei mir... Servicewüste.




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