Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 563 Views | 25.09.2010 | 19:21 Uhr
geschrieben von Katharina Fischer

FlexStrom AG (Berlin)

Fehlerhafte FlexStrom-Schlussrechnung ohne Aktionsbonus

Auch wir haben eine Schlussrechnung der FlexStrom AG erhalten, die in mehreren Punkten nicht gerechtfertigt ist.

SCHLAGWORTE

Rechnungsnummer: 701378 vom 22.09.2010, Vertragsnummer 900001024700

Abgesehen davon, dass exakt nach drei Monaten Laufzeit des Vertrages der Preis pro kWh drastisch erhöht wurde (was, nach Durchsicht der Unterlagen evtl. noch zu akzeptieren wäre, da die Preisgarantie exakt drei Monate galt), ohne uns darüber in Kenntnis zu setzen, wurde auch gleich auf einen anderen Tarif mit anderen Konditionen umgestellt. Dazu bedarf es doch der Zustimmung, oder?

Der einzige in der Schlussrechnung enthaltene Posten, der tatsächlich gerechtfertigt ist, sind die Mehrverbrauchskosten in Höhe von 46,99 €.

Wie bei vielen anderen hier, wurde auch bei uns der Aktionsbonus (in unserem Fall 135,-- €) nicht berücksichtigt, obwohl wir volle zwülf Monate Kunde waren.

Ob die Erhöhung der Grundgebühr von 5, -- €/Monat auf 7,90 €/Monat rechtmäßig ist, kann ich erst nach Rücksprache mit dem RA sagen - ich denke, nicht!

M. E. muss die Höhe der Schlussrechnung mindestens 135,-- € + 9 x 2,90 € = 161,10 € geringer ausfallen.

Interessant ist auch, dass FlexStrom den Betrag abbuchen will - ich habe nie eine Einzugsermächtigung erteilt!

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Korrektur der Schlussrechnung und Erstattung des Aktionsbonus


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.09.2010 | 13:30
Firmen-Antwort von: FlexStrom AG
Abteilung: Pressestelle

Sehr geehrte Frau Fischer,

gerne prüfe ich Ihr Anliegen für Sie.

Freundliche Grüße

Marc Breidbach
Social Media Relations
FlexStrom AG

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Kommentare und Trackbacks (1)


07.10.2010 | 14:57
von Katharina Fischer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe gerade einen Anruf von Flexstrom erhalten. Die - tatsächlich sehr freundliche - Mitarbeiterin teilte mir mit, dass die Schlußrechnung noch einmal geprüft und überarbeitet wird. Ich betrachte diese Beschwerde damit als gelöst.




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