Deutsche Bahn AG (Berlin)
Beförderungserschleichung, weil Automat keine 20,- € akzeptiert?
Bestell-/Kundennummer: 02-8001361-0001
Als Pendler besitze ich eine personenbezogene Jahres-Abokarte für die Strecke Jena (-Mellingen-) Weimar. Am 20. Februar 2010 setzte mich meine Lebensgefährtin mit dem privaten PKW in Mellingen ab, wo ich kurz etwas zu besorgen hatte und fuhr zur Arbeit; leider habe ich meine Geldbörse samt Abokarte in ihrem Auto liegen gelassen. Daher lieh ich mir in Mellingen Geld für die Weiterfahrt mit der Bahn; ich bekam einen 20 Euro Schein.
Doch der Automat am DB-Haltepunkt Mellingen (ca. 1 km vom Ort entfernt) akzeptierte meinen Schein nicht. Da kein Mensch und keine sonstige Wechselmöglichkeit in der Nähe war und ein Termin drängte, stieg ich in den Regionalzug, in dem Wissen, dort einen weiteren Automaten vorzufinden, was sich jederzeit nachprüfen lässt (RB Nr. 16222).
Als ich zu meinem Ärger auch dort keinen Fahrschein lösen konnte, suchte ich aktiv den Schaffner auf, berichtete von meinem Malheur und wies auf meine Abokarte hin.
Der Schaffner (Prüfer 400077/104/04164007) erklärte in oberlehrerhaftem Ton die mir bis dahin unbekannten Bezahlregeln der DB-Automaten (bis zu einem Fahrpreis von 9,90 Euro akzeptiert der Automat z. B. maximal einen 10 Euro Schein), knöpfte mir 6,50 Euro ab und verlangte schließlich meine Personalien, und zwar ausdrücklich mit der Begründung, dass diese Belehrung nun dokumentiert werden müsse. Schließlich drückte er mir einen Fahrpreisnacherhebungsschein in die Hand, mit dem Kommentar, dass ich den Text zur Fahrpreisnacherhebung ignorieren könne, da der Sachverhalt ja geklärt sei. Das ganze Prozedere fand ich bezüglich der Umgangsformen mit dem Kunden zwar grenzwertig, aber noch nachvollziehbar. Damals wäre ich sogar bereit gewesen, 7 Euro Bearbeitungsgebühr wegen der nicht mitgeführten Jahresabokarte zu bezahlen, obwohl ich mich ja nach bestem Wissen bemüht hatte, eine Fahrkarte zu kaufen.
Am 23.04. erhielt ich zu meiner Überraschung von der Bahn eine Rechnung über 13,50 Euro „ erhöhtes Beförderungsentgelt“ ; meine Angaben bezüglich einer Störung des von mir genannten Fahrkartenautomaten seien geprüft und für unrichtig befunden worden. Zusammen mit den bereits bezahlten 6,50 summiert sich das auf 20 Euro für eine Fahrt im Wert von ca. 3 Euro.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Ich legte - unter detaillierter Angabe des Sachverhaltes, s. o. - Widerspruch ein und erhielt am 15.07. von der DB statt einer Antwort auf meinen Widerspruch eine Mahnung, der geforderte Betrag lag nun bei 18,50. Ich widersprach erneut, es folgte ein längerer Schriftverkehr, den ich ab da nur noch per Einschreiben mit Rückschein führte und bei dem mir die DB monoton entgegnete "In den Zügen des Nahverkehrs ist der Verkauf von Fahrkarten nicht vorgesehen". Meine Frage, wieso sich in solchen Zügen dann Fahrkartenautomaten befinden, blieb unbeantwortet. Was mich aber besonders erboste war die stetige Formulierung, dass es sich hier um ein "Zeichen unserer Serviceorientierung ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" handle. Man könnte mir nämlich auch 40 Euro abknöpfen und mich obendrein wegen „ Beförderungserschleichung“ (=Straftatbestand) anzeigen. Mit anderen Worten: ich bin ertappter Schwarzfahrer und nur die Gnade der DB-AG bewahrt mich vor schlimmeren Konsequenzen. Eine Unverschämtheit ersten Ranges, denn in Wirklichkeit geriet ich diese Situation nur, weil die Regeln der DB AG nicht nur ungewöhnlich kundenunfreundlich sind, sondern obendrein vor dem Kunden auch noch verschleiert werden.
Hätte ich nämlich gewusst, dass die Bezahlregeln am Automaten derart rigoros sind, hätte ich versucht, meinen Schein von einem anderen Fahrgast wechseln zu lassen, statt mich (dämlicher Weise) vertrauensvoll an den Schaffner zu wenden. Doch woher hätte ich das wissen sollen? DB Regio Thüringen gibt weder an seinen Automaten noch in seinen Aushängen und Pamphleten den geringsten Hinweis zu den Bezahlregeln seiner Automaten. Das ist -mit Verlaub - hochgradig unseriös, da ich davon ausgehen darf, mit gültigen Zahlungsmitteln überall bezahlen zu können.
Nachdem die DB AG dann auch noch einen Schlichtungsversuch durch die SÖP ablehnte, forderte ich sie am 22.09.2010 (natürlich wieder per Einschreiben) auf, sofort ein gerichtliches Mahnverfahren gegen mich einzuleiten, bei dem der Sachverhalt juristisch geprüft werden würde. Seitdem warte ich vergeblich darauf, dass etwas geschieht.
1.) Die Überprüfung des Fahrkartenautomaten hat ergeben, dass kein Defekt vorhanden war. Das ist ja auch richtig, denn der Automat hat sich ja nur "geweigert", Ihren 20er anzunehmen.
2.) Wenn Sie den Schaffner nicht von sich aus konsultiert hätten, hätten Sie die 40,- EUR zahlen müssen und obendrein noch eine Anzeige bekommen.
3.) Der 20.02.2010 hätte so ein schöner Tag werden können, hätten Sie nicht Ihre Abo-Karte mitsamt dem Geld im Auto liegen lassen.
4.) Wenn sich die Bahn bis jetzt nicht gemeldet hat, dann seien Sie froh drum! Mit 20,- EUR wären Sie übrigens immer noch besser davon weggekommen als mit 40,- EUR plus Strafanzeige.
Fazit: Die Ursache Ihrer Unbill ist in Punkt 3 aufgeführt.
Brrrrrrrrrr, #-{
Viel Glück vor Gericht.
Das ist ja wohl der Dümmste Vergleich, den ich je gehört habe. Außerdem steht es in den AGB's der DB, dass man sich sofort im Zug an einen Mitarbeiter wenden soll, um zu bezahlen.
Sie schreiben
2.) Wenn Sie den Schaffner nicht von sich aus konsultiert hätten, hätten Sie die 40,- EUR zahlen müssen und obendrein noch eine Anzeige bekommen.
Das ist so nicht richtig. Der Beschwerdeführer war ja im Besitz einer gültigen Fahrkarte. Lediglich mitgeführt hat er sie nicht. Das führt dazu, dass er sich,
1. nicht strafbar machen kann, da er keine Leistung erschleicht - weil er ein gültige Fahrkarte hat, dass
2. er im schlechtesten Fall eine Bearbeitungsgebühr bei der DB bezahlen muss, wenn er die Fahrkarte nachreicht
zu 1.
Selbst wenn die DB versucht ihn anzuzeigen, müsste das bei der zuständigen Polizeidienststelle genauer geprüft werden. Diese müssten nach Abschluss der Ermittlungen und aufgrund der Beweislage sofort erkennen, dass kein strafbares Handeln des Beschwerdeführers vorliegt (Fahrkarte ist ja vorhanden).
Auf den Stress mit dem 20€ Schein, dem Automaten und Schaffner würde ich mich gar nicht weiter einlassen. Ich sag immer, schlechtes Personal gibt es überall. Ob nun bei der Bahn, im Einzelhandel oder sonst wo. Das sollte man nicht pauschalisieren. Bei der Bahn fällt es halt auf, weil es ein riesiges Unternehmen ist.
Und so wie es aussieht, will die Bahn auch nichts mehr von Ihnen.
In diesem Sinne...
Siehe hier: de.reclabox.com/beschwerde/34928-deutsche-bahn-berlin-ticketpreisnacherhebung-weil-der-automat-20-nicht-nahm
www.lawblog.de/index.php/archives/2010/11/01/schwarzfahrer-die-keine-sind/
Ich denke, dass es wirklich nett sein könnte, gegen einen Mahnbescheid vor diesem Hintergrund Einspruch einzulegen.
Kai Schmäler: Ihr Vergleich hinkt schrecklich.
So wäre er richtig: Sie betreten einen Supermarkt mit 20 Euro und nehmen für 2,50 Schokolade aus dem Regal. An der Kasse werden Sie vom Kaufhausdetektiv wegen Ladendiebstahls dingfest gemacht, weil in den AGBs des Supermarktes steht, dass Sie nur mit dem nächsthöheren Geldschein bezahlen und ohne diese Voraussetzung keine Ware aus dem Regal nehmen dürfen. Eigentlich ein cooles Geschäftsmodell, nicht? Allerdings braucht es dazu die Entscheidung eines deutschen Gerichtes, dass dies auch statthaft ist. Doch die wird es wahrscheinlich nicht geben ...
von ReclaBoxler-4817220: Danke für Ihre Klarstellungen an die beiden o.g. Diskussionsteilnehmer. Sie haben Recht: die Bahn will nichts mehr von mir. Aber erst, seit ich sie zum gerichtlichen Mahnverfahren aufgefordert habe. Bis dahin forderte sie hartnäckig Geld von mir. Das lässt schon tief blicken.
ReclaBoxler-7224815: Das ist es eben, was ich stark vermute: die AGBs der Deutschen Bahn und die gängige Praxis sind nicht gesetzeskonform. Bedenklich dabei ist, dass es sich bei der Deutschen Bahn de facto um ein Monopolunternehmen handelt.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.