1930 Views | 09.11.2010 | 21:44 Uhr
geschrieben von Stefanie Rücker

Deutsche Bahn AG (Berlin)

Ticketpreisnacherhebung, weil der Automat 20,-- € nicht nahm.

Nachfolgend möchte ich Ihnen folgenden Fall schildern, den ich auch der Bahn habe zukommen lassen und worauf ich auch jetzt eine Antwort bekommen habe, die keineswegs zufrieden stellend war (vom 17.09.2010).

SCHLAGWORTE

Unser Enkel Tim (11 Jahre) fährt seit einer Woche täglich nach Bonn Bad Godesberg.

Morgens wird er von seiner Mutter zur Bahn gebracht und am Nachmittag wird er meist von mir, seiner Oma, abgeholt. Sein Ticket hat seine Mutter bisher immer für ihn gelöst und ab nächsten Monat hat er dann ein Monatsticket.

Gestern nun hatte es meine Tochter sehr eilig.

Sie löste einen Fahrschein, (leider nur eine Einzelfahrt) und gab Ihrem Kind dann einen 20,00-Euro- Schein und sagte, er möchte sich bitte ein Ticket für die Rückfahrt in Bonn-Bad Godesberg lösen und für das restlichen Geld, soll er sich ein Taxi nehmen, weil ein Zahnarzttermin an stand.

So weit so gut.

In Bonn-Bad Godesberg wollte Tim einen Fahrschein lösen, doch der Automat nahm die 20,-- € nicht. Also stieg er ohne Fahrschein in den Zug und wurde auch prompt kontrolliert. Tim erklärte dem Zugbegleiter, das der Automat sein Geld nicht genommen hätte, er sei wohl defekt.

Der Kontrolleur meinte, der Apparat sei nicht kaputt und einiges mehr. Dann nahm er Tim die 20,-- € ab, gab ihm ein ausgefülltes Formular in die Hand und meinte, er solle froh sein, das er seinen Schülerausweis dabei gehabt habe, sonst hätte er aussteigen müssen oder so ähnlich. Und seine Mutter könne das Restgeld an irgend einen Schalter abholen.

Das kann es doch wohl nicht geben. Ich bitte Sie, ein Kind von elf Jahren, (Tim ist ein ADHS-Kind) und dann noch das Geld einkassieren und nicht mal das Restgeld zurückgeben. Er hatte ja noch nicht mal das Geld, um mit dem Bus zu fahren.

Ja, und wenn man sich die Entfernungen zwischen Bahnhof und Zahnarzt oder der Wohnung anschaut .... ! Zum Glück ist mein Termin abgesagt worden, und ich konnte Tim abholen. Ja, und am nächsten Morgen brachte mein Mann Tim zum Zug und wollte eine Fahrkarte für Ihn lösen und siehe da, der Automat nahm die 20,-- € nicht! Mein Mann hat erst einige male probiert und selbst andere Kunden der Bahn versuchten es.

Bis dann jemand feststellte, der Automat nimmt nur 5,-- und 10,-- Euro-Scheine. J,a woher soll man das wissen, wenn man nie oder sehr selten Bahn fährt? Da kann man ja nur froh und glücklich sein, wenn man nicht auf die Bahn angewiesen ist und auf soooo nette Zugbegleiter hat. Die Zugbegleiter sollten besser geschult werden oder sich mal vor Augen halten, dass nicht jedes Kind gleich ist. Manche sind ängstlich, scheu und andere wieder mutiger. Manche wirken schon wie kleine Erwachsene und andere wieder sind noch richtig Kind. Und nicht jeder ist ein Schwarzfahrer. Kann so ein Kontrolleur das einschätzen?

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Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Tim hat das nicht nötig.

Die Deutsche Bahn sollte Ihre Mitarbeiter besser schulen und auf einen sensibles Reagieren Kindern gegenüber hinarbeiten. Denn es geht auch anders:

Uunser Schusselchen hatte auch schon mal seinen Fahrschein nicht gefunden und ich war erstaunt, wie nett und freundlich, aber auch verständnisvoll dieser Kontrolleur war. Dieser Mann war einfach super, er hat das Kind in ein Gespräch verwickelt. Er versuchte herauszufinden, ob er einen Ausreißer vor sich hat. Ich saß mit in der Bahn und habe alles gespannt verfolgt. Das hat richtig Spaß gemacht, wie dieser Mann auf das Kind einging. Ich kann verstehen, dass durch Schwarzfahrer der Bahn viel Geld verloren geht, aber wenn es um Kinder geht, sollte man mehr Einfühlungsvermögen haben (wie o. g. Zugbegleiter).

Von der Bahn erhielten wir ein Schreiben, das Tim zahlen müsste, da der Automat in Ordnung gewesen sei.

Kann ein Kind abschätzen, ob ein Apparat defekt ist oder ob er nur das Geld nicht nimmt?

Ich denke mal nicht.

Mit keinem Wort ging die DB auf den Zugbegleiter ein, der dem Kind die 20,-- € abnahm.

Und auf der Rechnung, die wir noch zu zahlen haben oder hätten, tauchten die 20,-- € nirgendwo auf.

Aber egal, wir verzichten gerne auf das Restgeld, zahlen natürlich auch den Differenzbetrag nicht.

Die DB kann das Geld als Anzahlung für eine Mitarbeiterschulung mit dem Schwerpunkt "Wie gehe ich mit Menschen und vor allem mit Kindern um" behalten.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: Keine, wenn das Geld für eine Mitgliederschulung verwandt wird.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (17)


10.11.2010 | 11:34
von ReclaBoxler-8652117 | Regelverstoß melden
Wird die GEZ (wie teilweise angedeutet) zerschlagen, sollte die Bahn diese Mitarbeiter als Kontrolleure rekrutieren. Die sind ebenfalls gewohnt, nur die Standardparagraphen runterzuleiern und durchzusetzen. Verstand und Mitgefühl passe, Einwendungen verboten und werden auch nicht diskutiert. Das rücksichtslose Verhalten der Menschen untereinander ist eine unangenehme Zeiterscheinung, aber bei manchen Gruppen besonders ausgeprägt. Wollte man hier Beispiele nennen, käme eine stattliche Anzahl heraus.

Ihre Erklärung zur Rechnung Bahn kann man mangels Hinweise missverstehen. Widerspruch müssen Sie wohl einlegen, sonst ist der nächste Ärger vorprogrammiert. Wo sind Ihre 20 € geblieben? Das Bedarf doch einer Klärung. Da die Bahn auf eine Beschwerde hier nie öffentlich geantwortet hat, müssen Sie wohl schon weiter agieren. Und so nett wie Sie schreiben können, dürfte das doch kein Problem sein.

Ich hoffe, dass Tim dies nicht als negatives Erlebnis empfunden hat. Nur als Hinweis; mit elf Jahren hatte ich die Bekanntschaft eines sogenannten „bösen Onkels“. Dank der Aufklärung durch meine Eltern ist das gut aus gegangen. Ist zwar am Thema vorbei, könnte für Tim auf seinen täglichen Fahrten aber auch wichtig werden. Alles Gute, wünscht

14.11.2010 | 07:54
von Der Klabautermann | Regelverstoß melden
Warum wurde denn keine HIN- und RÜCKfahrkarte durch die fürsorgliche Mutter gelöst?
Selbst wenn man in Eile ist, dauert dieser Kauf nicht länger als der Erwerb einer Karte zur einfachen Fahrt.

14.11.2010 | 10:40
von ReclaBoxler-2428115 | Regelverstoß melden
 spider monkey Der Klabautermann.
Ich verstehe nicht, warum sich hier jeder rechtfertigen muss, warum er was wie getan hat. Das ist doch egal, warum nur die Hinfahrt gelöst wurde. Es geht hier darum, wie die Bahnmitarbeiter mit den Menschen umgehen. Es kann auch nicht angehen, dass ein 11-jähriger gleich als Lügner hingestellt wird, ohne zu überprüfen, ob der Automat funktioniert oder nicht.
Die Bahn geht grundsätzlich davon aus, dass jeder, der seine Fahrkarte nicht auffällig in den Händen hält, ein Schwarzfahrer ist.
Und wie sie mit Kindern umgehen, ist in den letzten Jahren oft genug durch die Presse gegangen.

15.11.2010 | 00:30
von Der Moralapostel | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-2428115: Und ich verstehe nicht, warum jemand wie Klabautermann gleich verbal niedergemacht wird, nur weil er eine kritische und berechtigte Frage stellt.

Die ganze Story hat eine Ursache. Hätte die liebe Mami nämlich anders agiert, wäre es zu dieser unglücklichen Aneinanderreihung der Ereignisse überhaupt nicht gekommen. Das sollte man vielleicht auch mal sehen!

Manche Leute scheinen so von sich überzeugt zu sein, dass sie ihre eigenen Fehler weder sehen noch eingestehen wollen.

Brrrrrrrrrr, #-{

15.11.2010 | 10:01
von ReclaBoxler-2161710
Dieser Kommentar wurde entfernt.

15.11.2010 | 10:13
von ReclaBoxler-4583253 | Regelverstoß melden
Ich sehe nicht, wo genau der Klabautermann nieder gemacht wird. -Es sei denn, es wurden Kommentare entfernt, die ich vorher nicht lesen konnte. Auch glaube ich nicht, dass man grundsätzlich ausschließen kann, das es nie zu diesem Vorfall gekommen wäre, wenn die Mutter anders "agiert" hätte. Man bedenke, das Kind ist elf Jahre alt, und Kinder vergessen, verlieren oder verschlampen gerne und des öfteren mal Gegenstände. -Fahrscheine ganz besonders. Kling komisch, ist aber so. :-)
Und spätestens dann wäre es wohl auch zu dieser Art "Begegnung" gekommen.

15.11.2010 | 10:43
von ReclaBoxler-6413092 | Regelverstoß melden
Woher hätte der gute Schaffner denn wissen sollen, dass der Filius nicht bewusst schwarz gefahren ist? Schaffner haben jeden Tag mit solchen Dingen zu tun, wo auch Kinder es "drauf ankommen lassen". In meinen Augen hat er genau richtig gehandelt. Zumal er ja noch ausdrücklich darauf hingewiesen haben soll, dass "die Mutter das Restgeld an einem Schalter abholen kann".

Leider ist es heute nun mal so, dass von 100 Schwarzfahrern einer wirklich seinen Fahrschein vergessen hat oder ggf. der Fahrscheinautomat defekt war.

Und ich finde auch, dass die Mutter (wie wohl sonst immer) ein Hin- UND Rückticket hätte lösen können, auch wenn sie "in Eile" war. Ich habe fast die Vermutung, dass sie für beides nicht das passende Silbergeld hatte, und der Automat, an dem sie lösen wollte, den 20-Euro-Schein auch nicht annahm. So dass sie dem Kind halt den Schein in die Hand drückte, die Hinfahrt-Karte löste und sich dann "eilig" entfernte.

 spider monkey ReclaBoxler-2161710: Aus welcher Gosse hat man Sie denn aufgegabelt!

17.11.2010 | 18:06
von Stefanie Rücker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Deutsche Bahn hat uns mitgeteilt, wir müssen zahlen. Wir haben Einspruch erhoben, weil die Bahn mit keinem Wort darauf eingegangen ist, was wir beanstandet haben.
Kein Wort über die 20,00 Euro und auch darüber nicht, dass die Automaten keine 20,00 Euroscheine nehmen.


21.11.2010 | 18:50
von Stefanie Rücker | Regelverstoß melden
Hallo an alle, die hier den Moralapostel spielen.
Ich glaube bzw. denke mal, man macht es sich sehr einfach und urteilt, ohne mal richtig nachzudenken. Ist es denn noch niemanden passiert, dass er kein Kleingeld hatte? Wir fahren auch nie Bahn, also woher soll man wissen, dass die Automaten keine 20,00 Euroscheine nehmen. Hätte die Mutter von Tim dies gewusst, hatte sie mit Sicherheit Tim dies gesagt.
Und der gute Schaffner, denke ich mal, darf das Geld dem Kind nicht abnehmen. Und wenn, dann muss eine Quittung dafür ausgestellt werden.
Dies ist nicht erfolgt und das soll in meinen Augen nicht passieren.
Ich würde gern mal mit dem Schreiber, der dem Zugbegleiter Recht gibt, ohne eine Quittung an einen Bahnschalter gehen und Restgeld zurück verlangen. Das würde ich mir gerne anschauen, da wäre ich gerne dabei. Ja und dann sagen Sie mir bitte auch mal, an welchem Schalter.
Das Kind hat dem Schaffner auch gesagt, dass der Automat den 20,00 Euroschein nicht genommen hat. Als Zugbegleiter hätte dieser aber wissen müssen, dass das Kind die Wahrheit sagt. Hausaufgaben nicht gemacht, würde ich sagen.

29.11.2010 | 06:57
von ReclaBoxler-6958751 | Regelverstoß melden
Wir wissen immer noch nicht, warum die "fürsorgliche" Mutter keine Rückfahrkarte erworben hat? Wollte man eventuell doch Kosten sparen, indem man hoffte, bei einem Kind würden über das Schwarzfahren hinweggesehen?

29.11.2010 | 09:52
von ReclaBoxler-4817220 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-695875.
Diese Unterstellungen hier am Board stören einen langsam.

30.11.2010 | 07:40
von Der Klabautermann | Regelverstoß melden
Kein Bahnmitarbeiter nimmt jemandem in aller Öffentlichkeit 20,-€ ohne Beleg ab.
Ich denke, das Kind hat die 20 € verloren und sich diese Geschichte dann zusammengebastelt.
Wobei wir, wie bereits geschrieben, immer noch nicht wissen, warum die "treu sorgende" Mutter kein Rückfahrticket erworben hat.

01.12.2010 | 17:18
von ReclaBoxler-4574187 | Regelverstoß melden
Ich muss zugeben, ein Teil der Kommentare finde ich schon etwas befremdlich! Zur Diskussion stand eigentlich nicht, warum eine Mutter keine Hin- und Rückfahrkarte gelöst hat, sondern es ging doch um die Reaktion eines Bahnmitarbeiters, auf eine fehlende Karte bei einem 11jährigen Kind.
Ob in diesem Zusammenhang die Mutmaßung "Kind hat die 20 € verloren und sich diese Geschichte dann zusammengebastelt" irgendwie hilfreich ist, wage ich zu bezweifeln.
Man sollte bei dem eigentlichen Problem bleiben und sich nicht in Fantasien über Fantasien auslassen.
Die Bedienung von Automaten (und dazu gehören in besonderem Maße auch Fahrkartenautomaten) ist nun wirklich nicht immer selbsterklärend (Stichwort: Usability). Da stoßen oft genug auch Erwachsene an ihre Grenzen. Was erwartet man dann von einem 11jährigen Kind?
Damit will ich sicher keinen Schwarzfahrer in Schutz nehmen, aber wo bleibt denn da die „Unschuldsvermutung“? Auf der Strecke!
Wenn Der Klabautermann äußert: "Kein Bahnmitarbeiter nimmt jemandem in aller Öffentlichkeit 20,-€ ohne Beleg ab", wie soll ich das dann verstehen? Bahnmitarbeiter nehmen 20,- € nur außerhalb der Öffentlichkeit ohne Beleg ab? Albern!
Deshalb einfach bei dem eigentlichen Sachverhalt bleiben – wäre sicher ein guter Ansatz (den kann man aber durchaus kontrovers diskutieren).

02.12.2010 | 08:30
von Stefanie Rücker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach unseren Einspruch bei der DB hat sich nichts mehr getan. Wir warten.


03.12.2010 | 13:28
von Horst Markenneiner | Regelverstoß melden
Kinder und alte Leute begleitet man bis in den Zug oder das Wohnhaus. Erwachsenen sollte diese Gratwanderung bewusst sein.

09.01.2011 | 16:20
von Peter Häusler | Regelverstoß melden
 spider monkey Horst Markenneiner: auf welchem Planeten leben Sie denn? Kinder gehen heutzutage alleine in die Schule, zum Sport, zu diversen Kursen etc, das geht gar nicht mehr anders. Oder wollten Sie hier einfach nur mal stänkern, so wie ein paar andere Kollegen auch?

Liebe Frau Rücker,
ich hatte ein ähnliches Erlebnis, siehe de.reclabox.com/beschwerde/35398-deutsche-bahn-berlin-befoerderungserschleichung-weil-automat-keine-20-akzeptiert.
Tatsächlich lebt die Deutsche Bahn in puncto Kundenfreundlichkeit und Beschwerdemanagement noch in der Steinzeit; bei einem Monopolunternehmen ein bedenklicher Zustand. Schicken Sie doch bitte Ihre Geschichte an Ihren Landtags- und Bundestagsabgeordneten, ich habe das auch so gemacht, kostet nicht viel. Und ich hatte ein erfreuliches Feedback.

Beste Grüße

01.02.2011 | 07:34
von Stefan | Regelverstoß melden
www.eba.bund.de/cln_015/nn_201954/sid_B47C0D2C0FD8804A8F2919495C5DE7AB/nsc_true/DE/Fachthemen/Fahrgastrechte/fahrgastrechte__node.html?__nnn=true



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