ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Unfaire Methoden beim Stromversorgerwechsel
Am 10.12.10 "Jetzt sind wir dran" und "lehnen sie sich einfach zurück und genießen sie den HitStrom Service"- Vertrag mit Liefertermin 01.02.11 erhalten. Darin angegeben ein Arbeitspreis von 17,37 ct/kWh und Grundpreis 10,65 Euro/Monat, sowie elf Abschlagszahlungen.
Von Hitstrom am 31.01.11 "Verbindlicher Liefertermin" und "die wichtigsten Daten zusammengefasst" - Mitteilung. Darin angegeben ein Arbeitspreis von 19,02 ct/kWh und Grundpreis 10,65 Euro/Monat, sowie zwölf Abschlagszahlungen.
Auf meine Protest-Email keine Antwort erhalten. Einschreiben am 12.02.11 mit Widerspruch an ExtraEnergie Neuss gesendet, bis heute (05.03.11) keine Antwort. 20.02. eine Email erhalten, mit Aufforderung aktuellen Zählerstand mitzuteilen - welcher bereits am 01.02.11 schon mitgeteilt wurde.
31.07.2012 | 11:52
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte hinterlassen Sie uns eine Nachricht mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über pressehitenergie.de, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Vergessen Sie bitte dabei nicht uns Ihre Vertragsnummer mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre HitEnergie
Möglicherweise ist die Firma eg factory GmbH, Am Rathaus 2, 09111 Chemnitz, Telefon: +49 (0) 371 495 13 0, Fax: +49 (0) 371 495 12 520, als Dienstleistungsunternehmen für HitGas, HitStrom, HitEnergie und ExtraEnergie tätig (vgl. www.dialo.de/Stadt/Chemnitz/eG+factory+GmbH-md40122721900 ) dann würde denen auch das Postfach 974, 09009 Chemnitz gehören, an welches alle schriftlichen Anfragen (wie z. B. Widerruf, Kündigungen etc. ) zu Verträgen mit z. B. HitStrom zu schicken sind. Bitte beachten: ALLE schriftlichen Anfragen (wie Z. B. Widerruf, Kündigungen etc.) müssen nach Chemnitz gesendet werden - NICHT nach Neuss, so steht es auf der Internetseite von Hitstrom. Ansonsten jeden Tag ´ne Mail senden.
Und den Beitrag sowie die Kommentare auf der Reclabox vom 24.02.11 beachten.
Zitat: „Was uns besonders wichtig ist, sind Fairness und dauerhafte Kundenbeziehungen!
Unsere unternehmerischen Aktivitäten orientieren sich somit an dem Leitbild der Transparenz und vermeiden somit versteckte Kosten.
Undurchsichtige Tarifbestandteile werden Sie in unseren Strom- und Gastarifen nicht finden…“
Liebe Hitstrom-Leute:
Was passiert denn erst mit Euren Kunden und deren Verträgen, wenn Euch Fairness, Transparenz, Vermeidung versteckter Kosten und undurchsichtige Tarifbestandteile nicht mehr BESONDERS WICHTIG sind – wie sie es (zumindest Eurer Meinung nach) jetzt sind?
Die EEG-Umlage muss nicht vom Elektrizitätsversorgungsunternehmen auf die Verbraucher umgelegt werden, kann aber umgelegt werden, wenn dies vertraglich vereinbart wird. Dies ist in Nr. 6.4 der AGB von Hitstrom auch so vorgesehen - allerdings mit der Einschränkung, dass dies ausschließlich für NACH dem Vertragsschluss beschlossene ZUSÄTZLICHE Steuern oder Abgaben gilt. Was hier nicht der Fall ist, da die EEG-Umlage 2011 bereits am 15.10.2010 veröffentlicht worden ist.
Es steht nirgends geschrieben, dass Hitstrom den Verbrauchern zunächst bei Vertragsschluss einen günstigeren Preis nennen "muss" - und damit für viele potentielle Kunden attraktiv wird, die sich dann auch für einen Wechsel zu Hitstrom entscheiden - und dann erst Wochen nach Vertragsschluss eine Preiserhöhung wegen der EEG-Umlage 2011 mitteilen "darf".
Ein Tag sind keine zwei Monate!
Wenn nicht, sofort nachholen u n d bei jeder weiteren Preiserhöhungsmitteilung prüfen, ob Hitstrom die 2-Monatsfrist eingehalten hat und dann ggfls. w i e d e r Widerspruch einlegen.
Denn die nicht fristgerecht mitgeteilte Preiserhöhung (mindestens zwei Monate vorher) wird nach den AGB nicht wirksam - auch nicht zu einem späteren Termin, sondern gar nicht.
Insofern hat Hitstrom mit der geforderten Preisanpassung vom 31.01.2011 mit Wirkung ab 01.02.2011 gegen die AGB verstoßen, mit der Folge, dass diese Preisanpassung nach Nr. 6.7 der AGB nicht wirksam geworden ist.
Zitat: „Wird die Belieferung oder die Verteilung von elektrischer Energie NACH VERTRAGSSCHLUSS - bei uns im Dezember 2010 - mit ZUSÄTZLICHEN Steuern oder Abgaben belegt, kann der Lieferant hieraus entstehende Mehrkosten an den Kunden weiterberechnen (z. B. Änderungen nach dem EEG).“
Aufgrund der Vertragsbestätigung von Hitstrom vom Dezember 2010 mit dem z. B. zugesagten Lieferbeginn 01.02.2011 musste davon ausgegangen werden, dass die Kosten der seit 15.10.2010 bekannten EEG-Umlage 2011 sowie die Beträge aus dem KWKG bereits in den uns mit der Vertragsbestätigungs-E Mail vom Dezember 2010 genannten Preisen enthalten sind. Denn es war im Dezember 2010 offensichtlich, dass der 01.01.2011 „kommen“ wird, ab dem die EEG-Abgabe 2011 zu leisten sein wird.
NACH Vertragsschluss im Dezember 2010 ist die Belieferung oder die Verteilung von elektrischer Energie mit keinen zusätzlichen Steuern und Abgaben belegt worden, die nicht schon im Dezember 2010 bekannt waren.
Keine Behörde, keine öffentliche Stelle und auch nicht die Netzbetreiber haben NACH „unserem“ Vertragsschluss im Dezember 2010 zusätzliche Steuern oder Abgaben beschlossen.
Dass die ab 01.01.2011 fällige EEG-Abgabe 2011, auf die sich Hitstrom bei der Preiserhöhung von Ende Januar 2011 bezieht, zu bezahlen / zu erheben ist, war s p ä t e s t e n s seit 15.10.2010 hinlänglich bekannt und NICHT erst NACH Vertragsschluss.
2) In den uns mit der Vertragsbestätigungsmail im Dezember 2010 übersandten AGB, Stand: Dezember 2010, ist nach den Schlussbestimmungen in Nr. 12 die Tabelle mit der Überschrift „Hitstrom Kennzeichnung gemäß § 42 EnWG“ abgedruckt. In der Tabelle steht u. a. geschrieben:
Zitat: „Information zur EEG-Umlage: Die EEG-Umlage beträgt für das Kalenderjahr 2011 3,53 Cent pro kWh“.
Da die seit 15.10.2010 bekannte EEG-Umlage 2011 in den uns mit der Vertragsbestätigungs-E Mail vom Dezember 2010 übersandten AGB, Stand: Dezember 2010, bereits benannt und aufgeführt ist, bedeutet dies, dass die Kosten aus der EEG-Umlage 2011 und der KWK-Abgabe 2011 Hitstrom schon bei Vertragsschluss bekannt war und in den uns in der Vertragsbestätigungs-E Mail genannten Preisen bereits enthalten sind.
Wir konnten / mussten bei Vertragsschluss im Dezember 2010 davon ausgehen, dass die Kosten der EEG-Umlage 2011 sowie die Beträge aus dem KWKG bereits in den uns von Hitstrom mit der Vertragsbestätigungs-E Mail vom Dezember 2010 genannten Preisen enthalten sind und für zwölf Monate gelten, zumal diese Abgabenerhöhung bereits seit 2009 bekannt ist und die Tarifkonditionen dies auch noch bekräftigten.
In diesen Widersprüchen zu den jeweiligen Abschlagsrechnungen fordere ich Hitstrom zudem auf,
- die mit der EEG-Abgabe 2011 begründete ungerechtfertigte Preiserhöhung rückwirkend ab 01.02.2011 schriftlich zurück zu nehmen sowie
- den am xx. xx.2011 unrechtmäßig abgebuchten Teil des Abschlags (= der Teil, der auf die unrechtmäßige Preiserhöhung entfällt) für den Monat xxx 2011 umgehend zu erstatten und
- in den kommenden Monaten erst gar keine Abbuchung aufgrund der mit der EEG-Abgabe 2011 begründeten ungerechtfertigten Preiserhöhung vorzunehmen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Vielleicht sind Sie schon von Hitstrom zum 31.03.2011 oder zum 30.04.2011 abgemeldet und demnach ab 01.04.2011 bzw. ab 01.05.2011 in der Grundversorgung. Ich würde beim Grundversorger nachfragen, um Klarheit zu haben und ggfls. umgehend einen neuen Anbieter suchen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst.
Ich beginne mit dem Schlusssatz von Frau Ministerin Aigners Antwort auf Herrn Z. Verbraucherschutzfrage: "Ich versichere Ihnen, dass ich dieses Thema nicht aus den Augen verlieren werde, bis wir klare Regelungen für Verbraucher erreicht haben", und so sehe ich meine Beschwerde, nach dem die Fa. Hitstrom letzte Woche auf meine E-Mails mit einer Entschuldigung für die späte Antwort und dem üblichen Procedere, warum die Erhöhung erfolgte sowie der Versicherung, noch immer einen der attraktivsten Tarife im Stromnetz zu haben, erst einmal frustriert als beendet an. Ich bedanke mich sehr für alle Infos, die ich hier unter ReclaBox gefunden habe!
Nach Nr. 1.3 der AGB kommt der Vertrag durch die Vertragsbestätigungsmail des Lieferanten unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande.
Wenn diese Mail zum Beispiel am 10.12.2010 mit dem voraussichtlichen Lieferbeginn 01.02.2011 gekommen ist, ist der Vertragsbeginn nach Nr. 1.3 der AGB in diesem Beispiel am 10.12.2010.
Nach Nr. 1.6 der AGB wird der Vertrag je nach Vereinbarung auf mindestens zwölf Monate (oder 24 oder 36 Monate) geschlossen und verlängert sich um jeweils weitere zwölf Monate (Vertragslaufzeit), sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Monats vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Wenn ich mich nicht irre und die Regelungen in den AGB richtig verstehe – vielleicht verstehe ich sie ja auch falsch -, müsste dann also in diesem Beispiel bei einem 1-Jahresvertrag spätestens am 10.09.2011 zum 31.12.2011 gekündigt werden, da der Vertrag am 10.12.2010 begonnen hat. Der Vertrag würde dann am 31.12.2011 enden.
Ein dem Kunden zugesagter Bonus wird nach Nr. 6.9 der AGB nach zwölf Monaten Belieferungszeit mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Wenn die Belieferung - wie in diesem Beispiel - erst am 01.02.2011 begann, ist die Voraussetzung für den Erhalt / die Anrechnung des Bonus erst erfüllt, wenn mindestens bis 31.01.2012 Strom bezogen wird
…. was jedoch nicht der Fall wäre, wenn mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Monats vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden würde.
Was mich allerdings irritiert, ist Nr. 1.6 Satz 2 der AGB, wonach die Mindestvertragslaufzeit mit der Belieferung beginnt. Dieser Satz steht meines Erachtens im Widerspruch zu Nr. 1.3 der AGB, wonach der Vertrag durch die Vertragsbestätigungsmail des Lieferanten unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande kommt.
Weiß hier jemand genaueres?
ich bin auch bei Hitstrom. Ich interpretiere das so:
In meinem Vertrag steht "zwölf Monate Mindestvertragslaufzeit". In den AGB steht, dass die Mindestlaufzeit mit der Belieferung beginnt. Wenn der Lieferbeginn z. B 1.9.2010 ist, kündige ich mit einer Frist von drei Monaten, also spätestens am 31.5.11 zum 31.8.2011. Und sollte ich dann den Bonus nicht bekommen oder sollte man mir mitteilen, dass die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, da die Bestätigungsmail ja deutlich früher kam, werde ich dagegen vorgehen. Mit einer ähnlichen Praxis (sollte es so sein) ist, glaube ich, Flexstrom schon vor Gericht gescheitert, muss ich aber nochmal genau recherchieren.
Zitat: „Unter dem Motto: „erstmal anlocken, erst später die ganze Wahrheit sagen“ hatten mehrere Stromanbieter Ende letzten Jahres im Vergleichsportal Verivox mit sehr günstigen Preisen geworben, obwohl ihnen die Anhebung der EEG-Umlage zum 1.1.2011 bereits seit 15.10.2010 bekannt war. Erst nach Vertragsschluss und noch vor Stromlieferung Anfang 2011 wurde den Kunden im Dezember 2010 die Erhöhung der Strompreise unter Berufung auf die EEG-Umlage mitgeteilt.“ (Zitatende)
- SEHR INTERESSANT!
Das geht übrigens seit Februar 2011 so!
mfg
K. Soehn
"Preiserhöhung bei Hitstrom / ExtraEnergie nicht rechtens"
beachten; hierin wird eine Stellungnahme der Verbraucherzentrale Bayern zitiert!
de.reclabox.com/beschwerde/41341-extraenergie-neuss-preiserhoehung-bei-hitstrom-extraenergie-nicht-rechtens
Zitat: "Sehr geehrte Frau x,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Bis heute liegen uns noch keine Ergebnisse vor. Wichtig für Sie als Information: Aus einer abgegebenen Unterlassungserklärung eines Unternehmens lassen sich nicht automatisch Rechtsansprüche ableiten. Vielmehr muss jeder einzelne Fall noch getrennt bewertet und eventuell vor Gericht entschieden werden.
Wir bitten Sie deshalb selbst aktiv zu bleiben, da wir weder sagen können, welches Ergebnis herauskommt, noch zu welchem Zeitpunkt."
de.reclabox.com/beschwerde/41341-extraenergie-neuss-preiserhoehung-bei-hitstrom-extraenergie-nicht-rechtens#comment79939
Zitat:
"Die sogenannte EEG-Umlage steigt ab dem 1. Januar 2012 um 0,062 Ct/kWh, von aktuell 3,530 ct/kWh auf 3,592 ct/kWh."
www.tga-fachplaner.de/Newsarchiv/2011/10/Minimaler-Anstieg-der-EEG-Umlage-in-2012,QUlEPTMzMzYzMiZNSUQ9MTA4NDcx.html
de.reclabox.com/beschwerde/47520-extraenergie-neuss-keine-jahresabschlussrechnung