471 Views | 25.04.2011 | 12:43 Uhr
geschrieben von Wolfgang Berk

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Späte Mitteilung des Netzbetreibers Mittelhessen Netz

Erst am Donnerstag, den 21.04.2011, wurde ich vom Netzbetreiber Mittelhessen Netz darüber informiert, dass dieser seinen Vertrag mit Teldafax (Strompaket mit Vorauszahlung) zum 30.04.2011 gekündigt hat. Damit habe ich bis zum Monatsende gerade mal vier Werktage Zeit zu reagieren. Auch wenn das Hauptproblem Teldafax ist, ist der späte Zeitpunkt die Endabnehmer zu informieren, eine Unverschämtheit.

SCHLAGWORTE

Dadurch werden Kunden in die teure Grundversorgung hinein gedrängt, da es schier unmöglich ist, derart kurzfristig auf einen günstigen Stromanbieter zu wechseln. Auffällig ist, dass der Netzbetreiber (Mittelhessen Netz) ein Unternehmen des Grundversorgers (Stadtwerke Gießen) ist.

Zwei Fragen in diesem Zusammenhang:

1. Kommt der Netzbetreiber seinen Informationspflichten hinreichend nach, wenn er derart kurzfristig informiert?

2. Kann ich meinen Vertrag mit Teldafax fristlos zum Monatsende kündigen, damit ich mir so schnell wie möglich einen anderen Stromanbieter suchen kann?

Viele Grüße

Albergo

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Erfüllung des Vertrages oder fristlose Kündigung


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Kommentare und Trackbacks (5)


25.04.2011 | 13:30
von Pokwan Hull | Regelverstoß melden
Was man als Teldafax-Kunde jetzt wissen sollte

Wenn es tatsächlich zur Pleite kommt, sitzen die Kunden nicht im Dunkeln. Die Stromversorgung ist sichergestellt. Wenn ein Anbieter pleitegeht, springt der Grundversorger für die Region ein. Das ist in der Regel der örtliche Ex-Monopolist, also beispielsweise die Stadtwerke. Der Grundversorger ist per Gesetz verpflichtet, Kunden aufzunehmen, die ohne Anbieter dastehen.

Die schlechte Nachricht: Für diese Kunden wird es deutlich teurer. Wenn man von einem Versorger aufgefangen wird, zahlt man automatisch den Grundversorgungstarif. Dies ist aber immer der teuerste Tarif, den der jeweilige Versorger im Angebot hat. Man kann den Tarif beim Grundversorger oder den Anbieter allerdings monatlich wechseln.

Teldafax-Kunden, die einen unbefristeten Vertrag haben und angesichts der Situation jetzt wechseln wollen, können dies mit einer Kündigungsfrist von einem Monat tun. Einfach an den neuen Anbieter wenden, der regelt den Rest mit Teldafax.

Teldafax-Kunden, die mit einem Vorkasse- oder Kautionstarif einen befristeten Vertrag haben, sollten jetzt cool bleiben und nicht vorschnell aussteigen, sonst verlieren sie die vorgeleisteten Beträge. Ob tatsächlich Insolvenzantrag gestellt wird, ist noch offen. Und selbst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird der Insolvenzverwalter versuchen, das Unternehmen fortzuführen, also die Verträge zu erfüllen. Verständlich ist aber auch, wenn auch Vorkassekunden so schnell wie möglich aussteigen wollen. Diese Kunden sollten sich zunächst einen neuen Anbieter suchen und dann durch diesen Vertrag mit Teldafax lösen lassen. Sie gehen allerdings das hohe Risiko ein, die vorgeleisteten Beträge nie mehr wieder zu sehen.
Und die Moral von der Geschicht'?

Für die Suche nach einem neuen Anbieter kann man aus der Teldafax-Krise lernen: Der billigste Tarif ist nicht immer der beste. Die Anbieter, die bei den Vergleichsportalen im Internet stets vorne liegen, bieten vor allem Tarife mit Vorkasse und Kaution. Der Stromkunde zahlt also nicht wie üblich monatliche Abschläge und bekommt am Jahresende eine Abrechnung. Stattdessen zahlt er im Voraus für ein ganzes Jahr oder muss eine Kaution hinterlegen. Und geht damit ein Risiko ein. Wenn ich solch einen Vertrag abschließe, gehe ich eine Wette darauf ein, dass der Stromanbieter tatsächlich liefert und bis Ende der Vertragslaufzeit zahlungsfähig bleibt. Es handelt sich im Prinzip um einen kostenlosen kurzfristigen Kredit für den Anbieter. Im Falle der Pleite kann er den nicht zurückzahlen und der Kunde verliert doppelt: Das Geld ist weg und statt beim Strom zu sparen, zahlt er – zumindest kurzfristig – den teuersten Tarif seines Grundversorgers.

Die Chancen, sein noch nicht verbrauchtes Geld von einem insolventen Versorger zurückzubekommen, sind minimal. In der Regel ist beim Anbieter im Fall der Pleite nichts mehr zu holen. Dann kann man Kunden nur raten: Abhaken und beim nächsten Mal Hände weg von Dumpingtarifen.

Stand vom Montag, 28. März 2011
www.vzhh.de/energie/93653/teldafax-rausschmiss-fuer-20000-kunden.aspx

25.04.2011 | 13:40
von Pokwan Hull | Regelverstoß melden
Teldafax: Rausschmiss für 20.000 Kunden
Laut WELT vom 26.03.2011 müssen mehr als 20.000 Gas- und Stromkunden von Teldafax Abschied nehmen. Mehrere Netzgesellschaften, u. a. in Bremen und Essen, vor allem aber die Netzgesellschaft Berlin/Brandenburg, haben der Teldafax gekündigt, weil diese die Netzentgelte nicht gezahlt hat. Die betroffenen Kunden müssen sich einen neuen Gasanbieter suchen. Zunächst werden sie vom regionalen Grundversorger versorgt, in Berlin beispielsweise von der GASAG. Dieses Schicksal ist auch für Hamburger und andere norddeutsche Teldafax-Kunden nicht ausgeschlossen. Wir raten daher, sich vorsorglich bald möglichst einen neuen Anbieter zu suchen. Hintergrund: InsolvenzgefahrDas Handelsblatt berichtete, der Energie- und Telefondienstleister Teldafax sei seit längerem überschuldet, eine Insolvenz sei nicht ausgeschlossen. Teldafax bestreitet dies und sagt, man habe einen neuen Investor gefunden.
www.vzhh.de/energie/93653/teldafax-

26.04.2011 | 19:34
von Tom | Regelverstoß melden
1. Ja, das ist ausreichend, denn als Kunde haben Sie anschließend sechs Wochen, sich einen neuen Anbieter zu suchen.
2. Sollte sich durch 1. beantworten, ein Wechsel ist innerhalb der sechs Wochen möglich.

Ich verstehe nicht, was daran auffällig sein soll, dass der Netzbetreiber ein Unternehmen des Grundversorgers ist, in 99% der Fälle völlig normal.

03.05.2011 | 14:56
von ReclaBoxler-6712287 | Regelverstoß melden
Artikel "Wie knackt man Teldafax?":

www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html

und

von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg "Netzbetreiber sperren TelDaFax den Netzzugang" mit Musterschreiben und Hinweisen:

www.vz-bawue.de/UNIQ130441225023472/teldafax

03.05.2011 | 15:22
von ReclaBoxler-6712287 | Regelverstoß melden
1) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount

2) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:

Zitat:

„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)

3) GANZ WICHTIG:

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

4) Verbraucherzentrale NRW "Ärger mit Teldafax: Kündigen oder nicht?"

www.vz-nrw.de/UNIQ130296527015825/link861751A.html



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